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Digitale-Dienste-Gesetz: Sicher im Netz unterwegs

RegionDeutschlandDigitale-Dienste-Gesetz: Sicher im Netz unterwegs

Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen den Inhalten im Internet vertrauen können. Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte sollen aus dem Netz verschwinden. Die Bundesregierung hat die Grundlage geschaffen, besser gegen solche Verstöße vorzugehen.

Worum geht es?

Egal ob beim Online-Shopping oder bei der Suche nach den aktuellsten Nachrichten: Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – ihre Produkte sicher, ihre Inhalte legal. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen. Er nennt sich Digital Services Act (DSA). Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem 17. Februar 2024. Dass die Regeln eingehalten werden, soll in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur kontrollieren. Grundlage dafür ist das am 20. Dezember 2023 vom Kabinett beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz.

Wie soll das Internet dadurch sicherer werden?

Das Digitale-Dienste-Gesetz schafft die Voraussetzungen, damit auch deutsche Behörden den DSA bei den Unternehmen durchsetzen können, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Dafür wird eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur eingerichtet. Sie wird darauf achten, dass die Vorgaben des DSA eingehalten werden und ist auch für die zugehörigen Bußgeldverfahren bei Regelverstößen zuständig. Nutzerinnen und Nutzer können Beschwerden direkt an die Behörde richten. Die Bundesnetzagentur wird auch für Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und -Suchmaschinen sorgen.

Der DSA macht auch Vorgaben für Werbung auf Online-Plattformen: Bestimmte personenbezogene Daten dürfen nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit setzt hier die europäischen Regeln durch. Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwachen.

Das Bundeskriminalamt nimmt Meldungen bei Verdacht auf Straftaten im Netz entgegen und geht strafbaren Inhalten nach.

Welche Gesetze treten damit außer Kraft?

Die neuen gesetzlichen Regelungen setzen das Telemediengesetz sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft. Die bestehenden Vorgaben werden künftig unmittelbar durch den DSA oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.


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