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Stadtwerke Esslingen halten Erdgaspreise für ihre Kunden stabil

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Esslingen.| Durch die jüngsten Beschlüsse der Politik verändern sich Preisbestandteile, auf die die Stadtwerke Esslingen (SWE) bei der Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Diese betreffen das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 sowie die beiden flankierenden Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024. Dadurch steigt die CO2-Abgabe stärker als zuletzt geplant von 30 Euro auf 45 Euro statt 40 Euro pro Tonne CO2. Die SWE erhöhen die vertraglich geltenden Erdgaspreise zum 1.1.2024 trotz Kostensteigerungen jedoch nicht und geben die Preissteigerung von insgesamt 0,31 Euro netto pro kWh vorerst nicht an die Verbraucher weiter. Die Abschlagszahlungen bleiben damit unverändert.

„Wir verstehen die Bedeutung von Planungssicherheit für unsere Kunden und möchten sicherstellen, dass sie weiterhin von stabilen Gaspreisen profitieren können“, betont Tanja Faderl, Leiterin Vertrieb, Kundenservice und Marketing bei den Stadtwerken Esslingen. Bereits im April 2023 senkten die SWE für ihre Kundinnen und Kunden die Erdgaspreise. Im Oktober gaben die SWE die Preisvorteile im Zuge einer Änderung der Bilanzierungsumlage weiter und verzichteten auf die unmittelbare Weitergabe der erhöhten Gasspeicherumlage.

Ein weiterer Beschluss der Politik hat ebenfalls Einfluss auf einen Teil der Erdgaskundinnen und -Kunden der SWE in der Grundversorgung: Die Energiepreisbremse für Erdgas, Wärme und Strom entfällt im Zuge der Einigung der Bundesregierung für den Haushalt 2024. Eine zunächst von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Preisbremsen wurde damit nicht verwirklicht. Die Preisobergrenze, die den Brutto-Arbeitspreis für Letztverbraucher von Erdgas bei 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs deckelt, gilt nun noch bis einschließlich 31.12.2023. Letztlich bedeutet dies für die Gaskundinnen- und Kunden der Stadtwerke Esslingen (SWE), dass danach wieder die vertraglich vereinbarten Erdgaspreise gelten und auch abgerechnet werden. Der verminderte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent auf Gas- und Wärmelieferung kommt hingegen noch bis 31.3.2024 zur Anwendung.

In den nächsten Tagen können die ab 1.1.2024 gültigen Preise auf der Website der SWE eingesehen werden: www.swe.de/erdgas


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