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Vorläufige Prognose Anschlussunterbringung 2024 – Lage ist angespannt

RegionKreis BöblingenVorläufige Prognose Anschlussunterbringung 2024 - Lage ist angespannt

Landrat Bernhard: „Fluchtmigration muss begrenzt werden“

Böblingen.| Das Landratsamt Böblingen hat die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einem Schreiben über die Prognose zur kommunalen Anschlussunterbringung für nächstes Jahr informiert. Landrat Roland Bernhard erklärt: „Die Lage zur Aufnahme Geflüchteter im Landkreis Böblingen hat sich deutlich verschärft. Derzeit werden dem Kreis Böblingen monatlich rund 350 Personen zur Unterbringung zugewiesen. Je nach weiterem Verlauf ist  nicht auszuschließen, dass wir später auch wieder verstärkt auf Sporthallen zurückgreifen müssen. Unser Ziel ist aber, dies nach Möglichkeit zu vermeiden. Bereits jetzt nutzen wir zwei kreiseigene Sporthallen, deren Nutzung bereits enden hätte sollen, aber immer wieder verlängert werden musste. Auch für die Kommunen sind die hohen Zuweisungszahlen in der Anschlussunterbringung von Geflüchteten eine immense Herausforderung und ein Kraftakt. Nach der vorläufigen Prognose werden nächstes Jahr 1.900 Geflüchtete von der vorläufigen Unterbringung beim Landkreis in die kommunale Anschlussunterbringung wechseln. Weder auf Ebene des Kreises noch auf Ebene der Kommunen können wir dauerhaft die Aufnahme von Geflüchteten in dieser Größenordnung bewältigen. Gemäß den Forderungen der kommunalen Landesverbände muss die Fluchtmigration begrenzt werden. Meine Erwartung an den am Montag stattfindenden Flüchtlingsgipfel von Bundeskanzler und den Ländern ist, dass wirksame Maßnahmen, die vor Ort schnell entlasten, beschlossen und umgesetzt werden. Nur so kann die Versorgung der hier Schutz Suchenden weiter gelingen“.

Aktuell leben rund 11.500 Menschen im Landkreis, die vor Krieg oder politischer Verfolgung geflüchtet sind. Über 4.700 Menschen sind dabei aus der Ukraine. Monatlich rund 350 Personen werden dem Landkreis Böblingen zur Unterbringung zugewiesen. Hauptherkunftsländer sind die Ukraine mit 15 %, die Türkei mit 29 %, Länder mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Afghanistan, Iran, Irak) mit 20 %, Georgien mit 9% und Mazedonien mit 8 %.

Soweit ukrainische Geflüchtete keinen eigenständigen Wohnraum nachweisen können, ist der Landkreis verpflichtet, für die Dauer von sechs Monaten Wohnraum in der vorläufigen Unterbringung bereit zu stellen. Danach erfolgt die Unterbringung in kommunaler Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden. Asylantragsteller sind in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der vorläufigen Unterbringung aufzunehmen. Diese endet jedoch spätestens nach einer maximalen Verweildauer von zwei Jahren. Danach werden die Personen ebenfalls den Städten und Gemeinden zur kommunalen Anschlussunterbringung zugewiesen. Die kommunale Anschlussunterbringung ist daher eine wichtige Säule bei der Aufnahme von Geflüchteten.

Aktuell betreibt der Landkreis Böblingen dezentral an 11 Standorten 26 Unterkünfte zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten. Derzeit sind rund 1.900 Personen untergebracht. Zwei Objekte der vorläufigen Unterbringung sind Notunterkünfte in Form von Sporthallen an den Standorten Gottlieb- Daimler-Schule Sindelfingen und dem Berufsschulzentrum Leonberg.

Seitens des Bundes gibt es keine Prognose, wie sich die Zuweisungszahl von Geflüchteten an die Landkreise in den nächsten Monaten entwickeln wird. Landrat Bernhard erläutert: „Aufgrund eigener Einschätzungen müssen wir davon ausgehen, dass die hohen Zuweisungszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau sein werden. Die Kapazitätsplanung des Landkreises ist derzeit in Prüfung und muss nochmals nach oben angepasst werden“.


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