Das Landesverkehrsministerium hat zwei Straßenbau-Großprojekte in die Projektverantwortung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) übertragen. Der Aufsichtsrat der DEGES hat nach Mitteilung vom 17. Oktober 2023 der Übertragung der beiden Bedarfsplan-Projekte zugestimmt. Den Maßnahmen an der Bundesstraße (B) 31 am Bodensee und an der B 27 bei Leinfelden-Echterdingen südlich von Stuttgart könnten in Abhängigkeit der Planungskapazitäten der DEGES weitere Übergaben erfolgen. Ziel ist es, insbesondere eine Entlastung der Regierungspräsidien zu erreichen, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen für andere vordringliche Aufgaben, vor allem im Bereich Brücken und Sanierung von Straßen.
Gute Erfahrung mit der DEGES
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Freitag in Stuttgart: „Wir haben gute Erfahrungen mit der DEGES bei größeren Projekten gemacht, etwa bei der B 31 bei Friedrichshafen. Wenn wir sukzessive Aufgaben bei der DEGES bündeln, können sich die Regierungspräsidien auf andere Aufgaben konzentrieren, die dringend und wichtig sind. Dazu gehört beispielsweise die Sanierung von Brücken. Aufgrund der Altersstruktur der Brücken im Land gibt es hier vermehrten Handlungsbedarf. Hinzu kommt der aufwändige Bau von Radwegen, vor allem Radschnellwegen, und weiteren Projekten des Bedarfsplans.“
Das Land Baden-Württemberg steht wie alle Länder der Bundesrepublik vor großen Herausforderungen im Bereich des Straßenbaus. Der Fokus liegt hierbei langfristig auf der Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes, wobei der Sanierung von Brückenbauwerken der größte Stellenwert eingeräumt werden muss. Diese stellen aktuell die Achillesferse an Bundes- und Landesstraßen dar. Gleichzeitig müssen aber Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen, Radschnellwege, Radwege, Hangsicherungs-, Lärmschutz- und Wiedervernetzungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Vorhandene Planungsressourcen nutzen
Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an Planung, Baurecht und Umsetzung eines Straßenbauprojektes – bei gleichzeitig immer spürbareren Auswirkungen des Fachkräftemangels – nutzt das Land alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um auch zukünftig seine Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können. Mit der Entscheidung des Bundes, die DEGES weiterhin als gemeinsame Projektgesellschaft des Bundes und der Länder fortzuführen ist es dem Land Baden-Württemberg nun wieder möglich, auch auf die Planungsressourcen der DEGES zurückzugreifen. Daher wurde in den vergangenen Monaten intensiv geprüft, welche Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes für eine sukzessive Übertragung an die DEGES geeignet sind und nun eine erste Entscheidung getroffen.
Verkehrsminister Hermann macht deutlich: „Nach der Unsicherheit der vergangenen Jahre hinsichtlich der Zukunft der DEGES können wir nun wieder auf deren verlässliche Planungskapazitäten zurückgreifen. Neben unserer größten Herausforderung – der Erhaltung des Straßennetzes – ist auch die Umsetzung des Bedarfsplans im Fokus. Die nun übergebenen Projekte werden bei der DEGES verlässlich geplant werden. Das gibt den Spielraum, um uns auf andere Projekte, vor allem auch die Brückensanierung, zu konzentrieren.“
Wichtige Projektübergaben
In einem ersten Schritt wurde nun die Planung der Maßnahmen „B 31 Meersburg-Immenstaad“ sowie des stauanfälligen Teilabschnitts der B 27 von Leinfelden-Echterdingen Nord bis Leinfelden-Echterdingen Süd an die DEGES übertragen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl der beiden Projekte waren hierbei die hohe Verkehrsbelastung, Staus und die Verkehrsbedeutung. Diese Maßnahmen sind als dringliche Umsetzungskonzeption des Landes zum Bedarfsplan 2016 verankert.
Mittelfristig wird eine Ausweitung der DEGES-Projektvergaben angestrebt. Im Vorfeld weiterer Projektvergaben aus Baden-Württemberg, zunächst Abstimmungen mit dem Bund als Hauptanteilseigner sowie den anderen an der DEGES beteiligten Ländern erforderlich. Von diesen Abstimmungen hängt auch ab, welche weiteren Projekte aus Baden-Württemberg konkret übergeben werden können.
Schwerpunkt zunächst am Bodensee denkbar
Neben den genannten grundlegenden Voraussetzungen verkehrsbedeutender und komplexer Großprojekte ist aus Sicht des Landes hierbei auch die Betrachtung von Streckenzügen ein wichtiges Entscheidungskriterium. So könnten im Rahmen einer möglichen zweiten Tranche Maßnahmen wie die „B 31, Friedrichshafen/Waggershausen-Friedrichshafen“, die „B 31 Überlingen/Ost bis Oberuhldingen“ sowie die „B 31 Oberuhldingen bis Meersburg West“ an die DEGES übergeben werden. Hierdurch würden alle Bedarfsplanmaßnahmen im Bereich des B 31-Streckenzuges zwischen Überlingen und Friedrichshafen bei der DEGES gebündelt.
„Ein einheitlicher Ansprechpartner für die Planung eines Streckenzugs wie zwischen Überlingen und Friedrichshafen hätte viele Vorteile und würde für eine tragfähige und vor allem in der Bodenseeregion konsensfähige Planung sorgen“, so Verkehrsminister Hermann zu dem Anliegen, perspektivisch alle ausstehenden Bedarfsplanmaßnahmen entlang der B 31 an die DEGES vergeben zu wollen.
Als weitere, für eine mögliche Übertragung infrage kommende Maßnahme ist die „B 27 AS Neckarsulm bis B 27/L 1095“ zu nennen. Mittelfristig wird jedoch eine räumliche Ausgewogenheit der DEGES-Vergaben über alle vier Regierungsbezirke hinweg angestrebt. Parallel hierzu läuft zusätzlich auch die Prüfung, inwiefern ein Einstieg der DEGES in die bereits laufende Bedarfsplanmaßnahme „B 33 Konstanz (Landeplatz) – Allensbach/W“ sinnvoll für den weiteren Projektfortschritt wäre.