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StartLebenRatgeberRadfahrer bei Unfall schadensersatzpflichtig trotz Vorfahrt

Radfahrer bei Unfall schadensersatzpflichtig trotz Vorfahrt

LebenRatgeberRadfahrer bei Unfall schadensersatzpflichtig trotz Vorfahrt

Radfahrer müssen an Stellen, an denen viele Fußgänger den Radweg kreuzen, ihr Tempo drosseln, auch wenn sie Vorfahrt haben. Andererseits dürfen Fußgänger einen Radweg nur vorsichtig überqueren. Bei Kollisionen zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger haften daher eventuell beide anteilig für die Folgen des Unfalls. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf einen vom Oberlandesgericht Hamm (26 U 53/17) entschiedenen Fall hin.

Ein Fußgänger überquerte auf dem Weg von der Innenstadt zum Bahnhof zunächst eine mit Ampel gesicherte Kreuzung und anschließend einen reinen Radweg, der parallel zu den kreuzenden Straßen verlief. Er übersah dabei einen um die Kurve kommenden, zügig fahrenden Radfahrer. Bei der Kollision mit ihm erlitt er verschiedene Verletzungen. Er verklagte den Radfahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und machte dabei rund 20.000 Euro geltend. Das Gericht entschied in zweiter Instanz, dass sowohl der Radfahrer als auch der Fußgänger zu gleichen Teilen für den Unfall verantwortlich seien. Der Fußgänger konnte daher nur die Hälfte des von ihm geltend gemachten Betrags durchsetzen.

Laut dem Urteil hatte der Fahrradfahrer zwar Vorfahrt, allerdings hätte er in der Kurve sein Tempo der besonderen Verkehrssituation anpassen müssen, da dort viele Fußgänger auf dem Weg zum Bahnhof den Radweg kreuzten. Bei reduziertem Tempo hätte der Radfahrer noch rechtzeitig bremsen können. Andererseits hätte der Fußgänger den Radweg nur mit besonderer Vorsicht überqueren und sich an der unübersichtlichen Stelle nur langsam in den Weg „hineintasten“ dürfen. Das Gericht sah daher im entschiedenen Fall eine Haftungsquote von 50 Prozent für beide Unfallbeteiligte als gerechtfertigt an. Es stellte dabei jedoch klar, dass bei einer übersichtlichen Verkehrssituation auch eine alleinige Haftung von Fußgängern in Betracht komme, wenn sie unaufmerksam einen Radweg betreten.


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