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StartLokalesStuttgartBürgermeister beantragt Disziplinarverfahren gegen sich selbst

Bürgermeister beantragt Disziplinarverfahren gegen sich selbst

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Werner Wölfle: „Prüfung durch Rechtsaufsicht ermöglichen, auch zu meinem eigenen Schutz“

Stuttgart.| Bürgermeister Werner Wölfle hat am 22. Januar 2019 die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 9 Landesdisziplinargesetz Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger kommunaler Rechtsaufsichtsbehörde gegen sich beantragt.

Wölfle erklärte am Dienstag, 22. Januar: „Ich wähle diesen Weg, auch zu meinem eigenen Schutz, um eine objektive und unparteiische Prüfung durch die zuständige kommunale Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, zu ermöglichen. So lässt sich klären, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des sogenannten Klinikum-Skandals, verbunden mit der Forderung des Rücktritts aus Teilen des Gemeinderats, gerechtfertigt sind. Ich werde weiterhin, so wie in der Vergangenheit auch, meine volle Energie in die Leitung des Sozial- und Integrationsreferats bis zum Ende meiner Amtszeit am 15. August 2019 einsetzen. Danach ist meine Tätigkeit als Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart beendet.“

Das Landesdisziplinargesetz eröffnet die Möglichkeit eines Selbstschutzverfahrens auf eigenen Antrag und vermittelt den Rechtsanspruch, zur Wahrung der persönlichen Integrität als Amtsträger aus eigenem Entschluss klären zu lassen, ob aufgrund eines bestimmten Sachverhalts konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens vorliegen.

Wölfles Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorausgegangen war eine Dienstliche Erklärung des Bürgermeisters zu einem SMS-Verkehr mit dem damaligen Leiter der mittlerweile aufgelösten Internationalen Abteilung am Klinikum Stuttgart. Wölfle war bis Juli 2016 Krankenhausbürgermeister und ist seit der Neuordnung der Geschäftskreise Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration.


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