17.7 C
Stuttgart
Sonntag, 28. April , 2024

100 fabrikneue „Stuttgarter Rössle“ zum sofortigen Verleih eingetroffen

Stuttgart.| Im Jahr 2022 ging das städtische...

E-Moped-Sharing der Stadtwerke Stuttgart kehrt zurück

240 neue stella-E-Mopeds verfügbar SWS intensivieren...

Richtfest am Neubau des Landratsamts Esslingen gefeiert

Der Bau des neuen Landratsamts-Gebäudes in den...
StartLebenRatgeberAbschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

Abschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

LebenRatgeberAbschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

Wer unberechtigt auf einem E-Ladeplatz parkt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (14 K 7479/22) hin.

Im entschiedenen Fall durften auf der mit einer Ladesäule ausgestatteten Parkfläche nur elektrisch betriebene Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Die Kommune ließ ein geparktes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abschleppen und stellte eine Verwaltungsgebühr sowie die Kosten des Abschleppunternehmens in Rechnung. Dagegen klagte der Fahrzeughalter vergeblich.

Laut dem Urteil war das Abschleppen verhältnismäßig. Das unberechtigt geparkte Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot, da der Parkplatz ausschließlich für einen bestimmten Benutzerkreis bestimmt war. Außerdem müsse eine negative Vorbildwirkung von unberechtigt geparkten Fahrzeugen vermieden werden. Der Gesetzgeber habe nämlich durch das Elektromobilitätsgesetz dem bevorzugten Parken von Elektrofahrzeugen eine hohe Bedeutung beigemessen.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel