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StartLokalesStuttgartOB Nopper stellt klare und erweiterte Forderungen an die Bahn

OB Nopper stellt klare und erweiterte Forderungen an die Bahn

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Angekündigte Streckensperrungen der Deutschen Bahn im Fokus

Stuttgart.| Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik klare Forderungen an die Deutsche Bahn gestellt. Zwei Vertreter der Bahn – Olaf Drescher, Vorsitzender der Geschäftsführung des Projekts Stuttgart-Ulm und Rüdiger Weiß, Leiter für Betrieb und Fahrplan Südwest der DB Netz – erklärten dort, weshalb die angekündigten Streckensperrungen für die Vorbereitung des Digitalen Knotens Stuttgart unerlässlich seien.

Nopper betonte: „Diese außerplanmäßige wochen- und monatelange Sperrung von Strecken mit gravierenden, verkehrlichen Auswirkungen ist ein riesen Ärgernis und es ist eine ganz bittere Pille für uns alle, gerade auch für die Pendlerinnen und Pendler sowie für die Bahnnutzer.“

Er äußerte sechs klare Forderungen:

„1. Die Bahn muss einen jederzeit funktionierenden und guten Ersatzverkehr sicherstellen. Wir gehen davon aus, dass hierfür unverzüglich ein Plan vorgelegt wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist bereit, die Deutsche Bahn hierbei zu unterstützen.

2. Die Sperrungen sind so kurz wie irgend möglich zu halten.

3. Um die ständigen Störungen auch im regulären S-Bahn-Betrieb bis zur Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens zu vermeiden und zu verkürzen, muss die DB Netze vorbeugende Instandhaltung betreiben und Ersatzteile vor Ort bevorraten.

4. Die im Zuge der Sperrungen zu erwartenden Einnahmeausfälle dürfen nicht zu Lasten der Stuttgarter Straßenbahnen AG gehen, deren Abmangel die Landeshauptstadt Stuttgart und damit letztlich der Steuerzahler übernimmt. Wir gehen von einer fairen Einnahmenverteilung im VVS aus, die Benachteiligungen der SSB und anderer Unternehmer des Nahverkehrs ausschließt.

5. Die betroffenen Fahrgäste müssen einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten.

6. Alle für Baustellen im öffentlichen Straßenraum zuständigen Verantwortungsträger sind aufgefordert, während der Sperrzeiten nur die absolut unverzichtbaren Bauarbeiten im Straßenraum durchzuführen, damit die Ersatzverkehre und die anderen Verkehre so gering wie irgend möglich beeinträchtigt werden.“


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