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Verbot von Alkoholkonsum und Feuerwerk auf öffentlichen Flächen

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Ostfildern.| Die Ortspolizeibehörde der Stadt Ostfildern hat öffentliche Verkehrs- und Begegnungsflächen festgelegt, auf denen am 31. Dezember und 1. Januar kein Alkohol konsumiert und keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen.

Die Flächen umfassen in Nellingen das Schul- und Sportzentrum In den Anlagen und das Zentrum An der Halle; in Scharnhausen den Rathausplatz; in Kemnat ein Teilstück der Birkacher Straße sowie die Kreuzung von Heumadener Straße/Hauptstraße/Hohenheimer Straße/Birkacher Straße; in Ruit die Grüne Mitte und die Hedelfinger Straße (außerorts); in der Parksiedlung die Aussichtsplattform mit Panoramaweg und den Herzog-Philipp-Platz; im Scharnhauser Park die Landschaftstreppe, die Bürgergärten, den Festplatz und das Tendsportfeld/L-Quadrat. Eine Karte, in der die Flächen markiert sind, kann unter www.ostfildern.de abgerufen werden.


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