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Bundesnotbremse für den Landkreis Böblingen

AktuellBundesnotbremse für den Landkreis Böblingen
  • Schulen und Kitas voraussichtlich ab Montag geschlossen
  • Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander über 165

Kreis Böblingen.| Die Infektionszahlen steigen weiter und damit auch die 7-Tage-Inzidenz. Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes, das auch die sog. „Bundesnotbremse“ enthält, tritt am heutigen 23. April 2021 in Kraft. Das bringt auch Auswirkungen für den Landkreis Böblingen mit sich. „Ich begrüße die einheitlichen Verhältnisse, die der Bund mit diesem Gesetz schafft“, so Landrat Roland Bernhard. „Sie waren notwendig, weil die Verständigung auf der Ebene der Ministerpräsidenten nicht geglückt ist.“ Das Hin und Her mit Blick auf geltendes Recht sei insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger verwirrend gewesen und habe zu großem Unmut und letztlich auch zum Überdruss geführt. „Mit dieser Bundesregelung herrscht nun Klarheit!“

Laut des neuen Bundesgesetzes gibt es ganz aktuell Auswirkungen für den Landkreis Böblingen. Die Überschreitung des Werts von 165 an drei Tagen in Folge wird der Landkreis offiziell feststellen. Lt. Bundesgesetz sind dann „ab dem übernächsten Tag“ die Schulen und Kita-Einrichtungen geschlossen – im Fall des Landkreises voraussichtlich ab Montag, 26. April. Schul- und Kitaträger wurden vom Landratsamt per Mail vorgewarnt.

Unabhängig davon greift ab 26. April auch die Testpflicht des Landkreises Böblingen für Kita-Einrichtungen bzw. Kindertagespflege. „Angesichts der Bundesnotbremse gilt sie zunächst nun lediglich für die Notbetreuung. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Erkenntnisse aus unserer Modellphase dann auch wertvoll sind, wenn wir den Inzidenzwert wieder gesenkt bekommen und die Einrichtungen wieder öffnen können“, so der Landrat. „Unser Testkonzept und die Testpflicht werden dann wertvoll sein.“

In Bezug auf die weiteren Regelungen gilt, was die Bundesnotbremse für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 festsetzt. Denn diese Marke ist im Kreis Böblingen seit dem 9. April überschritten. Die für die Menschen wohl bedeutsamste Regelung gilt ab Samstag, 24. April, nämlich die angepasste Kontakt- und Ausgangsbeschränkung, dass man zwischen 22 und 5 Uhr seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen darf (z.B. für den Weg zur Arbeit). Ausnahme, bis 24 Uhr darf man allein Spazieren gehen oder Joggen.

Baden-Württemberg setzt die Corona-Notbremse um, indem die Corona-Verordnung erneut angepasst wird. Vieles ist schon enthalten, anderes wird geändert. Die neue Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Landrat Roland Bernhard bittet um Verständnis: „Wir müssen die wenigen Wochen, die es jetzt noch braucht bis die Impfkampagne deutlich Wirkung zeigt, dazu nutzen, die Infektionszahlen signifikant zu senken“, so der Landrat. „Dafür braucht es die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger.“ In den Kliniken des Klinikverbunds Südwest (KVSW) ist die Zahl der Corona-Patienten von 33 vor Ostern auf 62 (Stand 22.4.) angestiegen. D.h. sie hat sich in drei Wochen verdoppelt. Alarmierend ist insbesondere, dass rd. ein Drittel intensivmedizinisch versorgt werden muss, – in den ersten beiden Wellen lag diese Quote meist bei 15 bis 20 %. Die Auslastung der Intensivstationen im Verbund liegt bei rd. 90%.


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