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StartAktuellAllgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr im Kreis

Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr im Kreis

AktuellAllgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr im Kreis
Allgemeinverfügung des Landratsamts mit weiter verschärften Regeln tritt ab Samstag, 24. Oktober, in Kraft

Inzidenz im Landkreis heute (23.10.2020) bei 85,28

Kreis Böblingen.| Auch der Landkreis Böblingen führt nun die Sperrstunde ab 23 Uhr ein. Die neue Allgemeinverfügung mit dieser und weiteren, verschärften Regeln gilt ab Samstag, 24. Oktober. „Die Sperrstunde trifft die Gastronomiebetriebe hart“, weiß Landrat Roland Bernhard. „Dennoch sind wir aktuell gezwungen, zu handeln.“

Nachdem der Inzidenzwert – also die Ansteckung pro 100.000 in sieben Tagen – zu Beginn der Woche um den Wert 50 pendelte, verzeichnet der Landkreis inzwischen nach einem Wert von etwas über 70 am Donnerstag seit heute bereits 85,3. „Angesichts dieser Zahlen müssen wir dieses Mittel ziehen.“ Auch das Sozialministerium hat mit seinem Erlass von heute klargestellt, dass Landkreise bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen eine Sperrstunde ab 23 Uhr für die Gastronomie per Allgemeinverfügung verhängen müssen.

Neben der Anordnung der Sperrstunde wird auch das bereits bestehende Alkoholabgabeverbot für Donnerstag, Freitag und Samstag ab 23 Uhr auf alle Tage ausgedehnt. Und für Veranstaltungen gilt eine generelle Obergrenze von 100 Personen. Dies betrifft am Wochenende vor allem Sportveranstaltungen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen wird am 23.10. über die Homepage des Landkreises, www.lrabb.de, verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Derzeit gibt es 555 Menschen aktive Fälle kreisweit.


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