Landrat Roland Bernhard warnt vor Leichtfertigkeit angesichts steigender Inzidenz
Kreis Böblingen.| Die Regelungen, die Ende September von den Ländern beschlossen wurden, sind in die Corona-Verordnung des Landes eingepasst. Am 11. Oktober tritt sie in Kraft. Zudem regelt ein Erlass des Landes die Obergrenzen für Feiern. Wird ein Inzidenzwert von 35 erreicht, gilt eine Obergrenze von 50 Personen für private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen, privat wird dringend empfohlen, auf maximal 25 Teilnehmer zu begrenzen. Bei einer Inzidenz von 50, gilt im öffentlichen Raum die Obergrenze 25, privat 10. Der Inzidenzwert meint die Zahl von Neuinfektionen der vergangenen 7 Tage, bezogen auf 100.000 Einwohner. „Wir haben den Wert täglich im Blick und können mit diesen gesetzlichen Grundlagen schnell reagieren“, so Landrat Bernhard.
Aktuell liegt der Inzidenzwert im Landkreis Böblingen bei 28,6 (Stand 9.10.), baden-württembergweit bei 22,5 (Stand 8.10.). Die zuletzt gestiegene Zahl an Neuinfektionen treibt auch hier den Wert nach oben. Noch habe man keinen HotSpot, aber es sei damit zu rechnen, dass auch im Landkreis Böblingen die Ampel bald von Grün auf Gelb springe, d.h. auf einen Inzidenzwert von 35. „Deshalb müssen wir wachsam sein und uns selbst an die Einhaltung der Regeln erinnern. Vor jeder Veranstaltung oder privaten Feier sollten wir uns fragen, ob sie sein sollte“, appelliert der Landrat. Beruf und Schulen hätten Vorfahrt vor dem Wunsch nach privatem Vergnügen. Die AHA-Regeln, Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und eine Alltagsmaske tragen, mit den neuen Buchstaben C für Corona-Warn-App und L für Lüften müssten ständig gegenwärtig sein.
Im benachbarten Landkreis Esslingen wurde gestern zudem eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen verfügt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. „Wenn ein kritischer Inzidenzwert erreicht ist, sind auch wir hier im Landkreis Böblingen gezwungen, einschränkende Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Landrat Bernhard.