Ludwigsburg.| Die neue Corona-Verordnung des Landes verschärft ab 1. Januar 2022 die Zutrittsregelungen zu Kommunalverwaltungen in den Alarmstufen I und II. Das gilt auch für Ludwigsburg.
Das heißt: Ab 1. Januar brauchen alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses einen gültigen 3G-Nachweis. Außerdem müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Die Regelung gilt für alle Gebäude der Stadtverwaltung, auch für die Außenstellen beispielsweise in Neckarweihingen und Poppenweiler. Schulpflichtige Kinder müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.
Weil in den Schulen regelmäßig getestet wird, genügt bei ihnen während der Schulzeit der Schülerausweis als Testnachweis. In den Schulferien ist aber, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, ein negativer Antigentest für den Zutritt zum Rathaus erforderlich.