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StartVeranstaltungKonzertSommerkonzert im Rahmen der Vaihinger Gitarrentage

Sommerkonzert im Rahmen der Vaihinger Gitarrentage

VeranstaltungKonzertSommerkonzert im Rahmen der Vaihinger Gitarrentage

Vaihingen/Enz.| Live und mit begrenzter Publikumsanzahl findet am Samstag (10. Juli) um 18 Uhr (Einlass 17.30 Uhr) ein Sommerkonzert im Rahmen der Vaihinger Gitarrentage statt. Die inzwischen schon vierte Auflage der “Summer Special Edition” soll es den Vaihinger Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die Gitarrentage, die voraussichtlich vom 4. bis 7. November 2021 in der Peterskirche stattfinden werden, näher kennen zu lernen.

Der Künstlerische Leiter der Gitarrentage Tommaso Ieva hat sich für die „Summer Special Edition“ wieder ein interessantes Programm ausgedacht. Gemeinsam mit dem brasilianischen Blockflötenspieler Vladimir Soares wird er u.a. Werke von Astor Piazzolla, Dario Castello, Francisco Tarrega, Joaquin Rodrigo und Jacques Ibert in der Vaihinger Peterskirche zu Gehör bringen.

Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Da die momentan gültige Corona-Verordnung nur wenige Besucher in der Peterskirche zulässt, ist eine verbindliche Anmeldung bis Freitag (9. Juli 2021) um 12 Uhr unter der Mailadresse [email protected] erforderlich. Dabei sind Vor- und Nachname sowie eine Mailadresse bzw. eine Telefonnummer anzugeben. Im Gegenzug wird eine Bestätigungsmail mit persönlicher Einladung versandt, die beim Konzerteinlass (ab 17.30 Uhr) ausgedruckt zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden muss. Beim Einlass und in der gesamten Veranstaltungsstätte ist der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Hände sind am Einlass zu desinfizieren.

Für die Teilnahme ist von jedem Besucher ein tagesaktueller negativer Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweis verpflichtend. Als geimpfte und genesene Personen gelten nur asymptomatische Personen. Tagesaktuell bedeutet maximal 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Für Schülerinnen und Schüler genügt die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt.

Es gilt die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.


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