- Menschen müssen sich keine Sorgen um ihre Sicherheit machen
- Aktuell wird davon ausgegangen, dass es sich um einen durchziehenden Wolf handelt
Am 11. und 12. April ist jeweils ein totes Schaflamm aus der Gemeinde Rudersberg im Rems-Murr-Kreis gemeldet worden. Daraufhin hatte der Wildtierbeauftragten des Landkreises, Dominic Hafner die Tiere vor Ort umgehend untersucht und Abstrichproben an das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik zur Untersuchung geschickt. Nun liegen die Ergebnisse vor: Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) hat am 26. April mitgeteilt, dass ein Wolf als Verursacher der Schafsrisse nachgewiesen werden kann. Das am 14. April in Auenwald verendete Schaf hingegen wurde nicht durch einen Wolf getötet, es hatte sich im Weidezaun verfangen. Außerdem hat die FVA festgestellt, dass es sich bei dem Foto auf einer Wildtierkamera aus dem Raum Sulzbach nicht um einen Wolf handelt.
Trotz der Schafsrisse müssen sich Menschen keine Sorgen um ihre Sicherheit machen. „Wölfe nehmen Menschen grundsätzlich nicht als Beute wahr. Dies gilt auch für Kinder, die beispielsweise mit einer Kindergartengruppe im Wald unterwegs sind. Außerdem meiden ausgewachsene Wölfe Nahbegegnungen. Sowohl tagsüber als auch nachts besteht also keine Gefahr für Menschen bei einer Begegnung mit einem oder mit mehreren Wölfen,“ erläutert Forstdezernent Gerd Holzwarth und ergänzt: „Zunächst einmal sind Begegnungen sogar in Regionen mit ansässigen Wölfen sehr selten. Zudem hat es seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 keine tödlichen Angriffe und keine aggressiven Annäherungen von Wölfen an Menschen gegeben.“
Da Wölfe keine Fluchttiere sind, kann es bei einer Begegnung allerdings vorkommen, dass die Tiere nicht direkt flüchten. Außerdem sind Wölfe an die menschliche Infrastruktur und an die Kulturlandschaft gewöhnt, so dass sie Straßen und Lebensräume von Menschen queren können, ohne dabei Interesse am Menschen zu zeigen. Dezernent Holzwarth rät daher den Waldbesuchenden: „Bitte beherzigen Sie die für alle Wildtiere gültigen Verhaltensempfehlungen, halten Sie Abstand und begegnen den Tieren mit Respekt. Bitte gehen Sie auch nicht auf die Tiere zu und bedrängen Sie diese auch nicht, auch wenn sich ein Wolf in einer Notsituation befindet, also beispielsweise verletzt oder in einer Falle ist. Halten Sie sich bitte auch an Weggebote, Ruhezeiten und die Leinenpflicht in Schutzgebieten.“
Wildtiere sollten zudem unter keinen Umständen gefüttert werden, da beispielsweise Wölfe bei einer regelmäßigen Fütterung von Menschen ein aufdringliches oder aggressives Verhalten entwickeln können. Auch eine indirekte Fütterung zum Beispiel durch das das Liegenlassen von Speiseresten ist zu vermeiden. Eine verantwortungsbewusste Freizeitnutzung der Natur ist daher ohne Einschränkungen möglich, wenn man sich an die genannten Regeln hält.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Wolf in Rudersberg um ein durchziehendes Tier handelt. Sollte über einen Zeitraum von 6 Monaten die Anwesenheit eines Wolfes innerhalb eines Gebietes beispielsweise durch genetische Proben des Wolfes durch Hinterlassenschaften oder Risse nachgewiesen werden, weist das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde ein sogenanntes „Fördergebiet Wolfsprävention“ aus.
Innerhalb eines Fördergebietes können Besitzerinnen und Besitzer von Schafen, Ziegen und weiterem Gehegewild Ausgleichzahlungen beantragen. Um Ausgleichzahlungen zu erhalten, muss in Fördergebieten ein wolfsabweisender Grundschutz angebracht werden. Außerhalb der aktuell bestehenden Fördergebiete, wie dem Rems-Murr-Kreis, werden nachweislich durch den Wolf verübte Risse durch den Ausgleichsfonds „Wolf“ des Landesnaturschutzverbandes finanziell entschädigt. Tierhaltende können sich zudem jederzeit an die Herdenschutzberatung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt wenden.