9.9 C
Ludwigsburg
Freitag, 26. April , 2024

Bestätigter Wolfsriss in Rudersberg

Menschen müssen sich keine Sorgen um...

Neue Radwege für Ludwigsburg

Abschnitte Groenerstraße und Waldäcker III sind eröffnet Gemeinsam...

LEA im Gewann Schanzacker nicht zuzlässig

Gemeinsame Erklärung der Städte Asperg, Ludwigsburg und...
StartLokalesKornwestheimStadtwerke öffnen am Dienstag ihr Sportbad in Kornwestheim

Stadtwerke öffnen am Dienstag ihr Sportbad in Kornwestheim

LokalesKornwestheimStadtwerke öffnen am Dienstag ihr Sportbad in Kornwestheim

Kornwestheim.| „Wir können frohe Kunde verbreiten! Die Inzidenzwerte liegen dauerhaft unter 50, daher werden wir nach Monaten endlich wieder unser Alfred-Kercher-Bad für die Öffentlichkeit öffnen“, freut sich Christian Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim. Ab dem kommenden Dienstag, 15. Juni, steht das Sportbad in Kornwestheim allen Schwimmbegeisterten zur Verfügung – natürlich unter Einhaltung des aktuellen Hygienekonzeptes.

Zur Sicherheit aller Badegäste sowie der Bäder-Mitarbeitenden haben die Stadtwerke ein ausführliches Hygienekonzept für den Betrieb des Bades erarbeitet. Neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ist die Anzahl der Badegäste auf maximal 300 Gäste pro Tag begrenzt.

Für das Schwimmen im Schwimmerbecken ist das Buchen von Zeitslots notwendig. Schneider: „Damit wir die Anzahl der Besucher kontrollieren und lange Wartschlangen vermeiden können, müssen unsere Gäste Tickets online über unsere Website am gleichen am Tag des Badbesuchs erwerben.“

Tickets gibt es unter diesem Link: www.swlb.de/e-ticket. Ein Ticketverkauf an der Bäderkasse ist aktuell ausschließlich für wenige Restkarten möglich.

Zudem besteht Testpflicht. Vor jedem Besuch ist daher ein gültiger Schnell- oder PCR-Covid-19 Test vorzulegen. Die kostenfreien Bürgertests in den vielen Testzentren können hierfür genutzt werden. Kinder bis einschließlich fünf Jahren, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Ebenfalls zum Eintritt berechtigt sind Personen mit vollständigem Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung). Diese müssen zum Nachweis den gültigen Impfpass und einen Lichtbildausweis vorlegen. Gleichermaßen sind „genesene“ Personen einer Covid-19 Erkrankung mit einem Nachweis des Arztes berechtigt.

Schneider: „Ob Zugangsregelungen zum Bad oder Sicherheitsabstände in den Becken – schon im letzten Jahr konnte unser Bäder-Team unter Beweis stellen, dass der Badbetrieb auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Corona-Regeln erfolgreich durchgeführt werden kann. Lange war das Bad in Stand-By – jetzt füllt es sich endlich wieder mit Leben.“

Die Öffnung des Hallenbads erfolgt auf Basis des Stufenkonzeptes der Landesregierung Baden-Württemberg. Im Rahmen der Öffnungsstufe 2 und 3 dürfen Hallenbäder bei einer 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises, die dauerhaft unter 100 liegt, öffnen.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel