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Wechselunterricht an Schulen ab 17. Mai 2021

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Ganztagsbetreuungen und Horte an Schulen bieten weiterhin Notbetreuung an

Waiblingen.| An den Schulen im Kreis wird ab Montag, 17. Mai 2021, wieder im Wechselbetrieb unterrichtet. Die sinkenden Inzidenzzahlen im Kreis machen dies möglich.

Die Ganztagsbetreuungen und Horte an den Waiblinger Schulen bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Es wird darum gebeten, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Eine Notbetreuung für Kinder kann angeboten werden, wenn beide Elternteile oder berufstätige Alleinerziehende am Arbeitsplatz, sei es vor Ort oder im Homeoffice, unabkömmlich sind und dadurch an der Betreuung ihres Kindes gehindert sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Für Schülerinnen und Schüler, die bereits für die Notbetreuung angemeldet sind, ist keine erneute Anmeldung per Formular notwendig. Sollten sich die benötigten Betreuungszeiten ab 17.05.2021 ändern, genügt für die Änderungsmitteilung eine E-Mail an die jeweilige Schule.

Für Eltern, die ab dem 17.05.2021 ein Notbetreuungsangebot für ihre Kinder benötigen, hat die Stadt Waiblingen auf der Homepage www.waiblingen.de das Anmeldeformular zum Herunterladen bereit gestellt. Ein Nachweis durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.

Die Antragsunterlagen werden bei der Abteilung Schulen per Mail an [email protected] eingereicht oder in den Briefkasten in der Marktgasse 1 eingeworfen. Telefonisch steht die Abteilung Schulen der Stadt Waiblingen unter Telefon 07151 5001-2754 bei Fragen zur Verfügung.

Die städtischen Einrichtungen sind auf den Notbetreuungsbetrieb vorbereitet. Jedes Kind, das einen dringenden Bedarf für die Notbetreuung hat, kann die Notbetreuung ab 17.05.2021 in Anspruch nehmen. Darauf können sich die Eltern verlassen. Die Unterlagen für die Anmeldung müssen nicht zwingend an diesem Tag vorliegen, sondern können bis spätestens drei Tage nach dem ersten Betreuungstag nachgereicht werden.

Die Essensverpflegung erfolgt wie bisher über einen Lieferanten.
Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung am Wochenende.
Im Notbetreuungsbetrieb gilt weiterhin die Testpflicht an den Schulen. Informationen für die Familien hierzu gibt es über die jeweilige Schule.
Für die Notbetreuung kann es aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus betrieblichen Gründen (z. B. Personalmangel) zu Einschränkungen kommen.

Für Kinder gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen, oder sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder die sich nach einem positiven Selbsttest nach § 4a Absatz 3 Corona-Verordnung Absonderung einem PCR-Test zu unterziehen haben, oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht jedoch nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung endete.

Die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist gebührenpflichtig. Es werden die bereits veranlagten monatlichen Betreuungsgebühren für die gebuchten Betreuungszeiten erhoben. Für Familien, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, gilt folgende Gebührenregelung: Eine Erstattung der Gebühren erfolgt in Waiblingen bei einer Schließzeitdauer von jeweils fünf zusammenhängenden Betreuungstagen zu 25 Prozent. Somit:
Bei 5 Tagen Schließzeit: 25 Prozent
Ab 10 Tagen Schließzeit: 50 Prozent
Ab 15 Tagen Schließzeit: 75 Prozent
Ab 20 Tagen Schließzeit: 100 Prozent.
Bei Fragen stehen auch hier die städtische Abteilung Schulen unter Telefon 07151 5001-2750 oder die jeweilige Einrichtungsleitung zur Verfügung.


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