Ausschank und Konsum von Alkohol in den drei Zentren von Bietigheim-Bissingen verboten
Bietigheim-Bissingen.| Mit Verfügung vom 30.03.2021 hat das Landratsamt Ludwigsburg den Ausschank und Konsum von Alkohol in den drei Zentren der Stadt Bietigheim-Bissingen verboten. Das Alkoholverbot gilt ab sofort in der Altstadt Bietigheim, im Gebiet Aurain und dem Gebiet des Schul- und Sportgeländes Ellental inklusive der zugehörigen Parkanlagen, ebenso im Ortskern Bissingen sowie im Buchzentrum. Die betroffenen Bereiche sind in Plänen gekennzeichnet, die auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen zu finden sind, auf der Informationsseite zu Corona.
Auch bisher galt bereits dieses Alkoholverbot. Es musste jedoch aufgrund der gestiegenen Inzidenzrate im Landkreis Ludwigsburg nun vom Landratsamt erneut verfügt werden.