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StartAktuellReiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich melden

Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich melden

AktuellReiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich melden
14 Tage in Quarantäne oder negatives Testergebnis

Ludwigsburg.| Noch sind Sommerferien in Baden-Württemberg, viele Urlauber kehren derzeit zurück nach Hause – auch aus Gegenden, die im Hinblick auf das Coronavirus als Risikogebiete eingestuft sind. Dazu gehören beispielsweise einige Balkanländer, aber auch das spanische Festland, die Balearen sowie verschiedene Regionen in Frankreich und Kroatien. Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Ludwigsburg darauf hin, dass für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Quarantänepflicht sowie eine Meldepflicht bestehen.

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben – heißt, auf direktem Weg die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft aufzusuchen und sich für einen Zeitraum von zwei Wochen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten.

Zudem besteht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aktuell eine Testpflicht. Dafür können sich Einreisende kostenlos an Teststellen zum Beispiel an Flughäfen, Bahnhöfen oder Autobahnraststätten im Land testen lassen. Weiter können niedergelassene Ärzte sowie die Notfallpraxis beim Klinikum Ludwigsburg entsprechende Tests vornehmen.

Wer aus einem Risikogebiet nach Ludwigsburg zurückkehrt, muss außerdem den städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung darüber informieren, und zwar per E-Mail an: [email protected]. Dieser wird dann die Einhaltung der Quarantäne überprüfen beziehungsweise kann Reisende auch davon befreien – sofern sie dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung einen Test in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, der bescheinigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieser Test muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen (PCR-Test).

Weitere Informationen zu den Vorschriften für Reiserückkehrer sowie zur aktuellen Corona-Situation stehen auf der städtischen Website unter www.ludwigsburg.de/coronavirus zur Verfügung.


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