Vaihingen/Enz.| Ab Mai gelten, nachdem im April die Gebühren für die Kinderbetreuung ausgesetzt worden waren, neue Regelungen in Vaihingen an der Enz: Eltern, die das Angebot der Notfallbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten nicht wahrnehmen, sind auch im Mai weiterhin von den Gebühren freigestellt. Eltern, die das Angebot der Notfallbetreuung wahrnehmen, müssen nun wieder Gebühren zahlen. In welcher Höhe diese jeweils ausfallen und auf welcher Grundlage sie bemessen werden, steht noch nicht fest. So muss unter anderem evaluiert werden, welche Betreuungsangebote gebucht wurden und welche tatsächlich angeboten werden. Die Stadt Vaihingen an der Enz befindet sich hier noch in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.