Land legt neuen Kriterienkatalog vor
Bietigheim-Bissingen.| Ab Montag, 27.04.2020 gelten in Baden-Württemberg neue Bestimmungen für die Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen. Das Land hat wie angekündigt den Kriterienkatalog, wonach eine Notbetreuung möglich ist, erweitert.
Die neuen Informationen für die Eltern sind jetzt auch wieder online zu finden auf der städtischen Homepage unter https://www.bietigheim-bissingen.de/deutsch/familie-soziales-und-bildung/kinderbetreuung/
Neu ist, dass jetzt auch Schüler bis einschließlich Klasse 7 betreut werden. Ebenso können jetzt auch Eltern, die zwar nicht in einem der bisher festgelegten kritischen Berufe arbeiten, gleichwohl aber in ihrem Beruf präsenzpflichtig sind und von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden, eine Notbetreuung beantragen.
Die Antragsformulare für die Notbetreuung sind ebenfalls auf der städtischen Homepage zu finden. Wer eine Notbetreuung ab kommenden Montag wünscht, muss den Antrag bis spätestens Freitag, 24.4.2020, 9 Uhr per Mail an die Adresse [email protected] oder [email protected] senden.