- Land hat Regelungen für die Öffnung des Einzelhandels getroffen
- Aussetzen der Parkgebühren wird beendet
- Wohnmobilstellplatz bleibt weiterhin geschlossen
Waiblingen.| Wegen der Coronakrise mussten die meisten Ladengeschäfte seit Mitte März 2020 geschlossen bleiben. Nun hat die Landesregierung eine Änderung der Coronaverordnung beschlossen, wonach der Einzelhandel unter bestimmten Voraussetzungen ab 20. April 2020 wieder öffnen kann. Die Verordnung selber und die ergänzenden Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums sowie auf der Homepage der Stadt Waiblingen zu finden.
Die Stadt Waiblingen hatte bis zum 19. April 2020 auf die Erhebung von Parkgebühren für die städtischen Tiefgaragen und Parkplätze sowie beim Straßenrandparken verzichtet. Mit einem Tag Karenzzeit zur Umstellung werden ab Dienstag, 21. April 2020, die bekannt günstigen Parkgebühren in den Tiefgaragen, auf den Parkplätzen und für das Straßenrandparken wieder erhoben.
Die Nutzung des Fahrrads ist – wie schon bisher – eine gute Alternative zum ÖPNV und zum Auto.
Weiterhin untersagt ist nach der Coronaverordnung Baden-Württemberg der Betrieb von Wohnmobilstellplätzen zu touristischen Zwecken. Der Wohnmobilstellplatz beim Hallenbad bleibt daher geschlossen.