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Gastronomen am Marktplatz dürfen ihre Gäste draußen länger bewirten

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Ludwigsburg.| Nach einer positiven Auswertung der Testphase im vergangenen Sommer haben die Gastwirte rund um den Ludwigsburger Marktplatz die Möglichkeit, auch in der Sommersaison 2019 ihre Gäste draußen länger zu bewirten. Das heißt, die Außenbewirtschaftung endet an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen erst um 24 Uhr. Von Sonntag bis Donnerstag ist um 23 Uhr Schluss. Dafür müssen die Wirte eine sogenannte Sperrzeitverkürzung beantragen.

Die Regelung gilt für alle Gastronomen in der sogenannten Gebührenzone I Innenstadt „Rund um den Marktplatz“ mit den Straßen: Obere Marktstraße, Marktplatz, Bei der Katholischen Kirche und Untere Marktstraße.

Wird kein Antrag auf Sperrzeitverkürzung gestellt, gilt die Sperrzeit der Außenbewirtschaftung von 22 Uhr beziehungsweise die in der Gaststättenerlaubnis eingetragene Sperrzeit. Gaststätten, die sich außerhalb der Gebührenzone I Innenstadt befinden, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung der Außenbewirtschaftung von montags bis sonntags auf 23 Uhr zu stellen. Im Falle von Verstößen, kann die Sperrzeitverkürzung jederzeit widerrufen werden.


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