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StartAktuellGemeinsame Jugendschutzkontrolle der Polizei und der Stadt Kornwestheim

Gemeinsame Jugendschutzkontrolle der Polizei und der Stadt Kornwestheim

AktuellGemeinsame Jugendschutzkontrolle der Polizei und der Stadt Kornwestheim

Kornwestheim.| In Sachen Jugendschutz waren die Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Kornwestheim gemeinsam mit dem Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Kornwestheim und drei jugendlichen Testkäufern am Dienstag zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr unterwegs. Die beiden Mädchen und ihre männliche Unterstützung versuchten in insgesamt sechs Verkaufsstellen und zwei Gaststätten hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Das Ergebnis zeigt: nur etwa die Hälfte des Verkaufspersonals war im Bereich des Jugendschutzgesetztes geschult und lehnte nach Überprüfung des Personalausweises einen Verkauf ab. Drei Verkaufsstellen und eine Gaststätte jedoch verkauften bzw. servierten Hochprozentiges. Teilweise ließen sich die Verkäuferinnen und Verkäufer die Ausweise zwar zeigen, gaben den Alkohol dann allerdings trotzdem ab. In einer der Gaststätten wurde auf die Frage nach dem Ausweis gleich ganz verzichtet.

“Insgesamt sehen wir die Testaktion trotz der Verstöße positiv. Es kommt immer wieder vor, dass in Supermärkten oder Gaststätten alkoholische Getränke an Minderjährige verkauft werden”, bewertet Erster Bürgermeister Dietmar Allgaier die Aktion. “Dennoch sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, denn nur durch regelmäßige Aufklärung und Überprüfung kann erreicht werden, dass Verkaufspersonal und Servicekräfte richtig geschult werden. Auch sehen wir, dass sich die Situation insgesamt dennoch im Vergleich eher gebessert hat. Deshalb werden wir auch in Zukunft gemeinsam mit der Polizei derartige Testkäufe durchführen.”

Das Personal in den beanstandeten Supermärkten und Gaststätten wurde über das Jugendschutzgesetz aufgeklärt. Darüber hinaus wurde ihnen das im Zuge des Verstoßes eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren erläutert, denn auf diese Verkaufsstellen bzw. die Gaststätte kommt ein Bußgeld zu.


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