Stuttgart.| Der Gemeinderat mit 41 Ja- und 18 Nein-Stimmen die von der Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung über die Erhebung der Realsteuern beschlossen. Aufgrund der im Jahresabschluss 2017 erzielten Verbesserungen gegenüber der Planung sind erstmals die im Rahmen der Planberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossenen Voraussetzungen gemäß des CDU-Antrags zum Modell der „intelligenten Grundsteuer“ vollständig erfüllt, so dass die Grundsteuerhebesätze A und B für das Haushaltsjahr 2019 von 520 auf 420 Hebesatzpunkte abgesenkt werden können. Die Steuerpflichtigen werden dadurch im Jahr 2019 um rund 30 Millionen Euro entlastet.