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StartAktuellAusgangssperre im Rems-Murr-Kreis auf neuer Rechtsgrundlage

Ausgangssperre im Rems-Murr-Kreis auf neuer Rechtsgrundlage

AktuellAusgangssperre im Rems-Murr-Kreis auf neuer Rechtsgrundlage
  • Mit der neuen Corona-Verordnung ist die amtliche Feststellung zur Entwicklung des lokalen Infektionsgeschehens überholt und wird widerrufen
  • Ausgangssperre bleibt bestehen

Rems-Murr-Kreis.| In der vergangenen Woche hat der Rems-Murr-Kreis mit einer Allgemeinverfügung die Entwicklung des lokalen Infektionsgeschehens amtlich festgestellt. Daraufhin ist am zweiten Werktag nach der Bekanntmachung, am Mittwoch, 14. April, die nächtliche Ausgangssperre nach der Corona-Verordnung in Kraft getreten.

Mit der neuen Corona-Verordnung, die seit 19. April gilt, ist eine derartige Feststellung nicht mehr notwendig. Die Ausgangssperre tritt nun in Kraft, sobald der Landkreis feststellt, dass die Inzidenz die 100er-Schwelle überschritten hat. Das hat der Rems-Murr-Kreis am 28. März 2021, amtlich festgestellt.

Mit der Regelung in der neuen Corona-Verordnung ist die Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises vom 12.  April überholt. Daher wird sie mit Wirkung zum 22. April widerrufen. Der Widerruf ist auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises unter dem Button „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.

Wichtig: Im Rems-Murr-Kreis gilt weiterhin die Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Lediglich die Rechtsgrundlage hat sich geändert.


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