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StartAktuellRegelungen für Busverkehr während des fortgeführten Lockdowns

Regelungen für Busverkehr während des fortgeführten Lockdowns

AktuellRegelungen für Busverkehr während des fortgeführten Lockdowns

Wegen des verlängerten Lockdowns: Verbundlandkreise, VVS und Verkehrsunternehmen verständigen sich auf Regelungen für Busverkehr

Ludwigsburg.| Bund und Länder haben Festlegungen zur Weiterführung des Lockdowns über den 10.01.21 hinaus getroffen. Deswegen verständigten sich die Verbundlandkreise als Aufgabenträger für den Busverkehr, der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sowie die Verkehrsunternehmen auf folgende Regelungen:

. Der aktuell geltende Ferienfahrplan wird im Bereich des regionalen Busverkehrs ab Montag, 11.01.2021, bis auf Weiteres weitergeführt. Sofern erforderlich, werden einzelne Schulfahrten – also Fahrten, die im Fahrplan mit “S” gekennzeichnet sind – durchgeführt.

. Der Nachtbusverkehr (“N-Linien” sowie Busfahrten, die auf die ebenfalls entfallenden Züge der Nacht-S-Bahnen abgestimmt sind) bleibt bis auf Weiteres – mindestens bis zum 31.01.2021 – eingestellt.

Die Fahrplanauskunft auf der Homepage des VVS (www.vvs.de) wird entsprechend aktualisiert. Es wird empfohlen, diese zu nutzen und sich rechtzeitig vor einer geplanten Fahrt zu informieren.


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