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Kreishaushalt 2024 vom Regierungspräsidium bestätigt

RegionRems-Murr KreisKreishaushalt 2024 vom Regierungspräsidium bestätigt

Der Rems-Murr-Kreis hat als einziger Landkreis in Baden-Württemberg den Kreisumlagehebesatz gesenkt

In seiner Sitzung Mitte Dezember 2023 hatte der Kreistag den Haushalt für 2024 beschlossen. Nun hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Mit der Senkung des Kreisumlagehebesatz um 1,0 Prozentpunkte ging der Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg einen eigenen Weg. Im landesweiten Vergleich erhöhen 25 Landkreise den Kreisumlagehebesatz teilweise deutlich und neun Landkreise habenden Hebesatz aus dem Vorjahr belassen.

Den Haushaltsausgleich erreicht der Rems-Murr-Kreis durch restriktive Haushaltsplanung sowie durch die Auflösung der Rücklagen in Höhe von 15,6 Millionen Euro. Dabei entlastet die vom Kreistag fraktionsübergreifend beschlossene Finanzierungsleitlinie im Haushaltsjahr 2024 die Städte und Gemeinden um 10,9 Millionen. Euro. Weitere 4,7 Millionen Euro, die zum ausgeglichenen Haushalt benötigt werden, steuert der Landkreis aus seiner Ergebnisrücklage bei.

„Es hatte sich schon bei der Einbringung des Kreishaushalts im Herbst abgezeichnet, dass 2024 ein schwieriges Haushaltsjahr sowohl für den Landkreis als auch für die Städte und Gemeinden wird. Mir war es daher wichtig, dass der Landkreis gerade in Zeiten von Ukraine-Krieg, Inflation gestiegenen Zinsen und dem Einbruch der Baukonjunktur weiterhin ein verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden ist und dass wir die Belastungssituation der Städte und Gemeinden bei der Festsetzung der Kreisumlage im Blick haben“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.

„Die vom Regierungspräsidium genehmigten Investitionen im Jahr 2024 in den Klimaschutz und zum Abbau des Sanierungsrückstaus erreichen mit 86,7 Millionen Euro ein neues Rekordniveau. Und dennoch spiegelt der genehmigte Kreishaushalt, dass sich der Landkreis in dieser angespannten wirtschaftlichen Lage in der Verantwortung sieht, Haushaltskonsolidierungsprozesse weiter voranzutreiben, Aufgabenkritik zu üben und insbesondere die laufende Aufgabenerfüllung zu gewährleisten“, betont der Landrat.

Weitere zentrale Themen im Kreishaushalt umfassen die Bereiche Schulen, Rems-Murr-Kliniken, Wohnbaustrategie der Kreisbaugruppe, Kreisstraßen, Radwegeprogramm und Digitalisierung. „Der gestiegenen Verschuldung des Rems-Murr-Kreises stehen reale Werte gegenüber.  Von der Fortsetzung der Gesamtimmobilienkonzeption des Landratsamtes, den Investitionen der Kreisbaugruppe in Mietwohnungen und vor allem von der Umsetzung der Medizinkonzeption der Rems-Murr-Kliniken und dem damit verbundenen Ausbau der Gesundheitsversorgung profitieren die Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis unmittelbar“, unterstreicht Finanzdezernent Peter Schäfer, denn für die vorgesehenen Maßnahmen plant der Landkreis neue Kreditaufnahmen in Höhe von rund 75,8 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium weist in seiner Genehmigung des Haushalts darauf hin, dass für den Rems-Murr-Kreis im Hinblick auf die momentan und mittelfristig einengende Haushaltssituation eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung mit fortlaufender Aufgabenkritik sowie konsequenter Ausgabendisziplin und Einnahmeausschöpfung unabdingbar ist. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf die Stärkung der Ertragskraft des konsumtiven Bereichs liegen, mit dem Ziel, mittelfristig wieder jahresbezogen einen Haushaltsausgleich zu erreichen, um der vorgesehenen hohen Verschuldung entgegenzusteuern. Im Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen soll der Landkreis die Realisierungsmöglichkeit der geplanten Investitionen im jeweiligen Haushaltsjahr in den Fokus der Planung rücken und eine zeitliche Streckung überprüfen, so das Regierungspräsidium.

Aus Sicht des Landrats ist mit Blick in die Zukunft aber vor allem ein Punkt entscheidend: „Sofern es der Bundesregierung nicht endlich gelingt, eine verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und wenn dann noch die Sozialausgaben stetig weiter steigen, wird die Belastung über die Kreisumlage bei den Städten und Gemeinden ankommen.“


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