16.5 C
Ludwigsburg
Dienstag, 24. Juni , 2025

Menschen schützen sich immer weniger vor Cyberkriminalität

 Fahrlässigkeit trotz hoher Betroffenheit Bonn.| Ob starke Passwörter,...

Sicher und entspannt campen: Tipps vom Kreisbrandmeister

Ludwigsburg.| Ob im Zelt, Wohnmobil oder unter...

Erweiterungsbau des Landratsamts am Alten Postplatz 18

Ämter ziehen nach den Pfingstferien schrittweise um ...
StartLebenRatgeberAbschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

Abschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

LebenRatgeberAbschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

Wer unberechtigt auf einem E-Ladeplatz parkt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (14 K 7479/22) hin.

Im entschiedenen Fall durften auf der mit einer Ladesäule ausgestatteten Parkfläche nur elektrisch betriebene Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Die Kommune ließ ein geparktes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abschleppen und stellte eine Verwaltungsgebühr sowie die Kosten des Abschleppunternehmens in Rechnung. Dagegen klagte der Fahrzeughalter vergeblich.

Laut dem Urteil war das Abschleppen verhältnismäßig. Das unberechtigt geparkte Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot, da der Parkplatz ausschließlich für einen bestimmten Benutzerkreis bestimmt war. Außerdem müsse eine negative Vorbildwirkung von unberechtigt geparkten Fahrzeugen vermieden werden. Der Gesetzgeber habe nämlich durch das Elektromobilitätsgesetz dem bevorzugten Parken von Elektrofahrzeugen eine hohe Bedeutung beigemessen.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel