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StartRegionDeutschlandLauterbach und Heil müssen Zusammenbruch des ärztlichen Notdienstes verhindern

Lauterbach und Heil müssen Zusammenbruch des ärztlichen Notdienstes verhindern

RegionDeutschlandLauterbach und Heil müssen Zusammenbruch des ärztlichen Notdienstes verhindern

Das Bundessozialgericht hat am 24. Oktober 2023 geurteilt, dass die sogenannten Pool-Ärzte, die bisher auf selbständiger Basis gearbeitet haben, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Daraufhin hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Pool-Ärzte im Bereitschaftsdienst der Notfallpraxen beendet. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Nach Schätzungen der KV Baden-Württemberg werden rund 40% der Bereitschaftszentren im Bundesland von den Pool-Ärzten abgedeckt. „Die zuständigen Bundesminister Lauterbach und Heil müssen nun umgehend Abhilfe schaffen. Die Notfallversorgung der Bürger muss gewährleistet sein!“, so der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger

Die Entscheidung hat auch für den Wahlkreis Ludwigsburg weitreichende Folgen. Steffen Bilger dazu: „Die Bürger im Wahlkreis Ludwigsburg brauchen die Notfallpraxen uneingeschränkt, auch nach 22 Uhr. Wenn die ambulante medizinische Versorgung der Menschen gefährdet ist, braucht es eine schnelle und zielgerichtete Lösung. Ein Zögern könnte dramatische Folgen haben. Andernfalls werden die Patienten statt wie bisher in die Notfallpraxen, in die Notaufnahmen der Kliniken gehen. Die Notaufnahmen im Landkreis sind allerdings jetzt schon stark ausgelastet. Eine weitere Überlastung der Notaufnahmen muss unbedingt verhindert werden. Auch kommt es bereits zu langen Wartezeiten.“

Steffen Bilger weiter: „Das Sozialgerichtsurteil zu den Notfallpraxen ist bedauerlich, aber die Folgen noch schlimmer. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Ampel-Regierung wiederholt auf dieses Problem hingewiesen. Die Minister Lauterbach und Heil haben sich jedoch geweigert, die erforderliche sozialgesetzliche Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Ampel muss nun einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Selbstständigkeit von Pool-Ärzten garantiert. Die CDU/CSU wird weiterhin konstruktive Vorschläge in die Debatte einbringen.“

„Auch die Situation der Pool-Ärzte darf die Ampel nicht außer Acht lassen. Einige Pool-Ärzte leben von den Bereitschaftsdiensten, für andere stellen sie einen relevanten Teil ihres Einkommens dar. Bundesminister Lauterbach und Heil dürfen sie jetzt nicht im Stich lassen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir jede Fachkraft gebrauchen.“, so Steffen Bilger abschließend.


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