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StartLebenRatgeberHundehalter haften für die Folgen einer Rettungsaktion

Hundehalter haften für die Folgen einer Rettungsaktion

LebenRatgeberHundehalter haften für die Folgen einer Rettungsaktion

Hundehalterinnen und -halter haften nicht nur dann, wenn ihr Hund selbst einen Schaden anrichtet. Vielmehr müssen sie auch für Schäden einstehen, wenn ein Mensch spontan auf ein gefährliches Verhalten des Hundes reagiert und sich dabei verletzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (4 U 249/21) hin.

Im entschiedenen Fall fiel ein Hund eine Katze an und packte sie am Kopf, als die Besitzerin der Katze gerade vor ihrem Hauseingang mit einem Besen Schnee wegfegte. Sie eilte sofort ihrer Katze zu Hilfe und schaffte es mit ihrem Besen, dass der Hund von der Katze abließ. Dabei stürzte sie jedoch auf dem glatten Boden unglücklich und verletzte sich an einem Hand- und Kniegelenk so schwer, dass sie mehrfach operiert werden musste. Sie verklagte den Hundebesitzer, ihr Schmerzensgeld zu bezahlen und die entstandenen Schäden zu ersetzen. In zweiter Instanz bekam sie Recht.

Laut dem Urteil war es eine völlig naheliegende Reaktion der Katzenbesitzerin, ihrem Tier zu Hilfe zu eilen. Die erlittenen Verletzungen seien somit auf das Verhalten des Hundes zurückzuführen. Der Hundebesitzer müsse daher für die entstandenen Schäden einstehen und Schmerzensgeld bezahlen. Die Württembergische Versicherung weist darauf hin, dass eine Hundehalterhaftpflichtversicherung auch für solche indirekt verursachten Schäden Versicherungsschutz bietet.


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