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StartAktuellWiderruf der zuvor erlassenen Allgemeinverfügung des Landkreises

Widerruf der zuvor erlassenen Allgemeinverfügung des Landkreises

AktuellWiderruf der zuvor erlassenen Allgemeinverfügung des Landkreises
Ausgangssperre ab Inzidenz 100 laut Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Kreis Böblingen, 20.04.2021.| In der vergangenen Woche hatte der Landkreis Böblingen mittels Allgemeinverfügung (AV) eine Ausgangssperre angeordnet, die am Samstag, 17. April, in Kraft getreten war. Man hatte, angesichts steigender Zahlen, damit etwas umgesetzt, von dem man schon wusste, dass es ab Montag, 19. April, ohnehin durch das Land Baden-Württemberg angekündigt wird. Seit 19. April gilt nun die neue Corona-Verordnung (Corona-VO) des Landes, die selbst schon eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr enthält, und zwar überall dort, wo die Inzidenz über 100 liegt.

Entsprechend ist damit die AV des Landkreises Böblingen überholt und wird widerrufen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dieser rechtliche Hintergrund verwirrend – er ist aber nötig, um die Rechtsgrundlagen jeweils korrekt zu haben. Der Widerruf der AV des Kreises heißt aber natürlich nicht, dass im Landkreis Böblingen keine Ausgangssperre mehr gilt. Vielmehr wird diese jetzt über die Corona-VO des Landes geregelt.


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