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Ausbau Ganztagsbetreuung Grundschule

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 „Jetzt kann es wirklich losgehen!“

Eine bessere Ganztagsbetreuung für mehr Grundschulkinder: Rund drei Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern bis 2027 dafür zur Verfügung. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger und Bundesfamilienministerin Paus gaben den Startschuss für das neue „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“.

„Ich freue mich sehr, dass wir heute mit der Unterzeichnung den Startschuss geben für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Jetzt kann es wirklich losgehen“, betonte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Beide setzten ihre Unterschriften unter die nötige Verwaltungsvereinbarung, die zuvor bereits von den Bundesländern unterschrieben worden war.

Rund drei Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern bis Ende 2027 über das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zur Verfügung. Damit sollen Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ausgebaut werden. Die Gelder können für Aus-, Um- oder Neubau verwendet werden, so Stark-Watzinger.

2021 hatten Bundestag und Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach ab 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingeführt wird. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat dann jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Das neue Programm soll die Länder bei der Schaffung entsprechender Plätze unterstützen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familienministerin Paus betonte, dass der Ausbau ein wichtiger Baustein sei, mit dem die Bundesregierung Kinder fördere und ihnen und ihren Eltern neue Chancen eröffne. Ihr als Familienministerin läge besonders die gesellschaftspolitische Bedeutung des Vorhabens am Herzen. So könnten Kinder im Ganztag „gezielt gefördert“ und Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Heute sei eine Ganztagsbetreuung die Erwartung der meisten Eltern.

Durch die bessere Vereinbarkeit könne zum einen die Armut gesenkt werden, weil Eltern mehr arbeiten könnten. Zum anderen sei dies auch bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels von zentraler Bedeutung. Insofern sei die Kindertagesbetreuung „systemrelevant für ganz Deutschland“, betonte Paus.

Ganztagsbetreuung erhöht Chancengleichheit

Eine Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht aber nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einem verlässlichen ganztägigen Betreuungssystem profitieren vor allem auch die Grundschulkinder. „Wir brauchen für unsere Kinder mehr Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit“, unterstrich Stark-Watzinger. Zu stark hänge in Deutschland der Bildungserfolg noch von der sozialen Herkunft ab. Die Ganztagsbetreuung stecke voller Chancen für individuelle Förderung.

Bei einer guten Ganztagsbetreuung können die Kinder in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt werden. Zudem können sie über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. Dabei gehe es aber nicht nur um Quantität, sondern vor allem auch um Qualität. „Nur so nutzen wir auch die Chance, die in der Ganztagsbetreuung steckt“, erläuterte die Ministerin.

Angebot deckt noch nicht den Bedarf 

Einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gibt es bereits seit 2013. Bisher erlischt allerdings mit dem Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet. Um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, braucht es mehr ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder.

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt bereits ein Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht aber von einem deutlich höheren Bedarf von schätzungsweise 75 bis 80 Prozent aus. Diese Bedarfslücke soll nun geschlossen werden.

Der Bund hat bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und stellt über dieses Sondervermögen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind bislang circa 500 Mio. Euro abgeflossen.


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