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StartRegionKreis BöblingenPhotovoltaik-Pflicht auf neuen Wohngebäuden ab 1. Mai

Photovoltaik-Pflicht auf neuen Wohngebäuden ab 1. Mai

RegionKreis BöblingenPhotovoltaik-Pflicht auf neuen Wohngebäuden ab 1. Mai

Bei Bauanträgen für Nichtwohngebäude bereits seit 1. Januar – bei grundlegenden Dachsanieren ab 1.1.2023 – Fach-Veranstaltung bei Kreissparkasse am 28. Juni

Kreis Böblingen.| Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb wurden sie bei neuen Nichtwohngebäuden und neuen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen in Baden-Württemberg seit Januar 2022 Pflicht. Ab 1. Mai 2022 gilt die Pflicht nun auch für neue Wohngebäude und ab 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.

Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom selbst nutzt, spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.

Wer also ab sofort einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet. Auch Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom und spenden gleichzeitig Schatten für darunter parkende Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

„Photovoltaikanlagen sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet“, so Berthold Hanfstein, Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Böblingen. Die neue landesweite Pflicht sei in der Umsetzung aber nicht trivial. Deshalb hat die Energieagentur für den ersten Arbeitskreis Energie nach zweijähriger Zwangspause eine hochkarätige Referentin des Umweltministeriums eingeladen. Sie wird über Details aus der so genannten Durchführungsverordnung und über erste Rückmeldungen aus der Praxis der Nachweisführung berichten. Der Arbeitskreis Energie wendet sich an Fachpersonen und findet bei der Kreissparkasse Böblingen am 28.6.2022 statt. Weitere Informationen zum Programmablauf und zur Anmeldung finden sich unter www.ea-bb.de/Aktuelles/Veranstaltungen.

Eine kostenlose, neutrale Erstberatung rund um die energetische Sanierung, wie zum Beispiel eine Optimierung oder Erneuerung des Heizsystems, gibt es nach Terminvereinbarung bei der Energieagentur Kreis Böblingen. Zusätzlich können kostengünstige Energie-Checks vor Ort in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 07031/663-2040 oder im Internet unter www.ea-bb.de.


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