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StartLokalesBöblingen / SindelfingenNeuordnung des Parkraums im Stadtgebiet

Neuordnung des Parkraums im Stadtgebiet

LokalesBöblingen / SindelfingenNeuordnung des Parkraums im Stadtgebiet

Böblingen.| Das Parken im Böblinger Stadtgebiet und insbesondere in Wohngebieten, im Bereich der örtlichen Nahversorgung sowie vor und bei öffentlichen Einrichtungen ist oftmals eine Herausforderung: Für Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie für Gäste, den Rettungs- und Hilfsdiensten wie Feuerwehr und Notarzt oder etwa Ver- und Entsorger wie Lieferdienste oder die Müllabfuhr.

Beschwerden bei der Stadtverwaltung

Immer wieder gehen deshalb Beschwerden bei Ordnungsamt und Bürgerreferat ein, dass falsch abgestellte Fahrzeuge ein Durchkommen erschweren oder unmöglich machen. Auch die genannten Rettungs- und Hilfsdienste geben regelmäßig eine Rückmeldung zu Falschparkern und Engstellen, die im Einsatz wertvolle Minuten kosten können. Oftmals bleiben auch Mülltonnen nicht geleert an Grundstücken stehen.

Regelmäßig nimmt deshalb der kommunale Ordnungsdienst diese Bereiche in Augenschein. Kann anfangs noch mit Hinweiszetteln verwarnt werden, werden bei wiederholten Verstößen oder bei Verstößen mit Gefährdung Bußgelder fällig.

Neuordnung des Parkraumes in den Stadtteilen

Sukzessive werden deshalb im Stadtgebiet einzelne Quartiere verkehrsrechtlich überprüft und neu geordnet. Das heißt: die bestehende Beschilderung wird überprüft, gegebenenfalls angepasst oder ergänzt. Das Ordnungsamt macht nun dabei auch an besonders kritischen Stellen kenntlich, was per Gesetz ohnehin gilt: Ein Parkverbot, wenn die verbleibende Restfahrbahnbreite weniger als drei Meter beträgt. In der Vergangenheit war dies beispielsweise auf dem Flugfeld und in einem Teil des Gewerbegebiets Hulb der Fall. Auch defekte Schilder oder verblasste Markierungen werden erneuert.

Ab Mitte April: Neuordnung im Wohngebiet zwischen Stuttgarter Straße und Zeppelinstraße

Ab Mitte April beginnt das Ordnungsamt nun mit dem Straßenbaulastträger das Gebiet zwischen Stuttgarter Straße und Zeppelinstraße zu ordnen. Das genaue Gebiet sowie die neuen (und bestehenden) Parkregelungen können dem Plan entnommen werden. Enge Straßen, Engstellen, erschwerte Zufahrten von Rettungs- und Hilfsdiensten sowie Bürgerbeschwerden sind hier konkrete Auslöser. Ab Kalenderwoche 15 werden Markierungen gesetzt, die neue Schilderstandorte anzeigen. Im Nachgang – ab voraussichtlich Mai – wird dann die ausführende Firma die neue Beschilderung  montieren und mögliche Parkflächen durch Markierung ausweisen.

In einer Übergangszeit wird der kommunale Ordnungsdienst dann mit dem Hinweiszettel „Glück gehabt!“ auf die neue Situation und Rechtslage aufmerksam machen. Bei Brandschutzzonen und Rettungszufahrten gilt diese Schonfrist jedoch nicht – der Handlungsspielraum ist hier nicht gegeben, weshalb Falschparkerinnen und Falschparker in diesen Bereichen umgehend abgeschleppt werden müssen.


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