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OB-Wahl Böblingen: Anfechtung gescheitert

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Amtseinsetzung von OB Dr. Belz am 25. Juli

Böblingen.| Mehr als ein Jahr nach der Wahl zum Oberbürgermeister vom 4. Februar 2018 ist die Anfechtung einer Klägerin vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim endgültig abgewiesen worden. Das heißt: Dr. Stefan Belz ist nun Oberbürgermeister mit allen Rechten und Pflichten. Am 25. Juli 2019 wird er offiziell in sein Amt eingesetzt.

Der VGH hat in seinem Beschluss vom 2. Mai 2019 das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 23. Januar 2019 bestätigt. Darin hatte das VG den Einspruch einer Klägerin gegen die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Böblingen zurückgewiesen. Die Klägerin wandte sich gegen dieses Urteil mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung an den VGH. Der VGH wiederum hat den Antrag nun abgelehnt. Damit ist die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl rechtskräftig bestätigt. Denn der VGH-Beschluss vom 2. Mai 2019 ist unanfechtbar.

Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz betont: „Eine hervorragende Nachricht aus Mannheim! Ich bin glücklich, endlich Klarheit zu haben. Schon bislang habe ich mich mit voller Kraft und Begeisterung zum Wohle Böblingens und seiner Bürgerschaft eingesetzt. Der Beschluss gibt mir dafür zusätzlichen Rückenwind und motiviert mich besonders für meine Arbeit. Unsere Stadt hat viel vor – gestalten wir sie weiterhin konstruktiv und gemeinsam. Auf geht’s!“

Der Festakt zur Amtseinsetzung von Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 25. Juli 2019, um 18.30 Uhr im SparkassenForum stattfinden.


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