„Dachhaie“ haben wieder Saison

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Handwerksorganisationen warnen vor unseriösen „Dachfirmen“

Sie versuchen oft ältere Menschen an der Haustüre zu überrumpeln, um mit vermeintlichen Schäden am Dach ein schnelles Geschäft zu machen. Besonders nach dem Winter sind die so genannten „Dachhaie“ meist in Wohnsiedlungen unterwegs. Die Dachdeckerinnung Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart mahnen zur Vorsicht bei Haustürgeschäften, um Pfusch und überhöhte Preise bei Dachreparaturen zu vermeiden.

„Dachhaie“ treten oft an der Haustüre auf, geben Schäden am Hausdach vor und drängen den ahnungslosen Hausbesitzer mit einem vermeintlich günstigen Pauschalpreis zu einem Haustürgeschäft. „Sobald der Auftrag unterschieben ist, hängt man in den Fängen der unseriösen Betriebe“, erklärt Hartmut Schad, Geschäftsführer der Dachdecker-Innung Stuttgart. „Dachhaie überreden ihre Kunden durch Verunsicherung und Panikmache zum sofortigen Vertragsabschluss – der meist extrem hohe Kosten mit sich bringt“, so der Experte. Ein angeblich kleiner Schaden an ein paar Dachziegeln werde so im Handumdrehen zu einer ungewollten Komplettsanierung des Daches in Höhe von mehreren tausend Euro.

„Auch wenn das Dach kleinere Reparaturen notwendig hat oder in der nächsten Zeit eine Sanierung ansteht, sollten Aufträge nicht sofort und ohne Überlegung an der Haustüre vergeben werden“, warnt Kammer-Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling. Ein gesundes Misstrauen gegen solche Verkaufsmethoden sei das probateste Mittel. Dachdeckerinnung und Handwerkskammer raten, bei Bedarf einen DachCheck zum fairen Preis von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Die Adressen qualifizierter Mitgliedsbetriebe der Dachdeckerinnung Stuttgart können beispielsweise auf der Homepage der Innung eingesehen werden: www.dachdeckerinnung-stuttgart.de oder www.dachdeckerinnung-stuttgart.de/?Wissenswertes/Dachcheck. Auch die Mitarbeiter der Handwerkskammer geben gerne Auskunft über eingetragene Fachbetriebe.


Vermieter können bei Mietrückstand doppelt kündigen

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Sind Mieter mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand, kann der Vermieter fristlos kündigen. Zusätzlich kann er für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird, „ordentlich“ mit der gesetzlichen Frist kündigen. Gleichen die Mieter den Rückstand nach der Kündigung aus, wird zwar die fristlose Kündigung unwirksam, die daneben ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 231/17) hin.

Der Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin hatte die Miete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht gezahlt. Darauf kündigte der Vermieter fristlos und darüber hinaus auch ordentlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Sofort nach Erhalt der Kündigung glich der Mieter den Rückstand komplett aus und wehrte sich gegen die Kündigung.

Laut dem Urteil wurde zwar die fristlose Kündigung unwirksam, da der Mieter den Rückstand zeitnah nach der Kündigung ausgeglichen hatte. Für diesen Fall konnte jedoch der Vermieter auch ordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, die je nach Dauer des Mietverhältnisses zwischen drei und neun Monaten beträgt. Die ordentliche Kündigung werde im Gegensatz zur fristlosen Kündigung nicht automatisch durch einen Ausgleich des Mietrückstandes hinfällig. Dabei seien allerdings die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück, das eine doppelte Kündigung für unwirksam angesehen und daher die Umstände des Einzelfalls nicht ausreichend geprüft hatte.


Änderungen im Busverkehr

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Betroffen sind Ehningen, Aidlingen und Raum Böblingen/Waldenbuch

Buslinien 763, 764, und 768 – Änderungen ab Montag, 29. April 2019
Die Linie 768 wurde Anfang 2019 von Lehenweiler nach Ehningen verlängert. Weil sich die Weiterführung bewährt hat, wurde nun beschlossen, dass die Busse auch künftig bis Ehningen fahren. Dennoch muss stellenweise noch nachgesteuert werden. Die Änderungen betreffen die Gemeinden Aidlingen und Ehningen:

Die Linie 764 (Ehningen–Dachtel) fährt bislang zwischen Aidlingen und Ehningen nahezu zeitgleich mit die Linie 768. Ab dem 29. April werden die meisten Fahrten der Linie 764 um 15 Minuten verschoben, sodass sich der Takt zwischen Aidlingen und Ehningen insgesamt verbessert und im Berufsverkehr drei Verbindungen je Stunde bestehen. Damit das Angebot für die Schüler aus Aidlingen, welche die Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule in Ehningen besuchen, nicht verschlechtert, konnten allerdings nicht alle Fahrten um 15 Minuten verschoben werden.

Auf der Linie 768 fahren die Busse morgens in Richtung Ehningen je nach Fahrt eine bis vier Minuten früher ab, sodass das Risiko die S-Bahn in Ehningen zu verpassen, deutlich kleiner wird.

Der Bus, der derzeit auf der Linie 768 um 6.56 Uhr von Lehenweiler direkt über Böblingen nach Sindelfingen fährt, startet künftig fünf Minuten früher bereits um 6.51 Uhr. Da diese Fahrt ab Aidlingen als Linie 763 weitergeführt wird, verschiebt sich auf dieser Linie die Fahrt, die bislang 7.02 Uhr ab Aidlingen Furthmühle nach Sindelfingen angeboten wurde um fünf Minuten auf 6.57 Uhr. Dadurch kann auch der Unterrichtsbeginn an den Gottlieb-Daimler-Schulen pünktlich erreicht werden.

Buslinien 760 – Änderungen ab Montag, 29. April 2019
Auf der Linie 760 Sindelfingen – Böblingen – Waldenbuch – Neuenhaus werden zum 29. April kleinere Anpassungen durchgeführt:

– Die Fahrt, die aktuell um 6.09 Uhr von Waldenbuch Glashütte nach Böblingen angeboten wird, beginnt ab Glashütte künftig bereits um 6.05 Uhr. Ab Waldenbuch Postamt in Richtung Böblingen bleibt die Fahrt unverändert. Die frühere Abfahrt erfolgt auf Kundenwunsch. Dadurch wird an der Haltestelle Waldenbuch Liebenau der Anschluss an den Bus der Linie 826 erreicht, der um 6.11 Uhr von dort nach Leinfelden fährt.

– Die Fahrt, die aktuell um 13.03 Uhr von Aichtal Neuenhaus nach Sindelfingen Mercedes-Benz angeboten wird, fährt künftig nur noch von Waldenbuch Postamt (Abfahrt 13.16 Uhr) nach Böblingen ZOB. Im Gegenzug wird die 30 Minuten frühere Fahrt der Linie 760 verlängert, die bislang um 12.46 Uhr ab Waldenbuch Postamt nach Böblingen ZOB angeboten wird. Sie startet künftig um 12.36 Uhr in Neuenhaus und fährt über Waldenbuch und Böblingen bis ins Sindelfinger Mercedes-Benz Werk. Mit dieser Fahrplanänderungen wird auf Wünsche aus der Belegschaft von Mercedes-Benz reagiert. Die bisherige Fahrt war für den Schichtbeginn der Spätschicht für einige Mitarbeiter zu spät. (uli)


Änderungen im Busverkehr auf den Fildern

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  • Buslinien 814, 815 und 816A
  • Änderungen ab Montag, 29. April 2019

Linie 816A: Um die Pünktlichkeit des Schülerverkehrs zur Waldorfschule Bonlanden am Morgen zu verbessern, starten die Fahrten, die derzeit um 7.00 Uhr ab Plieningen Garbe bzw. um 7.05 Uhr ab Neuhausen (F) Brühlsiedlung zur Waldorfschule gehen, künftig früher. Abfahrt ist damit bereits 6.55 Uhr ab Plieningen Garbe bzw. um 6.55 Uhr ab Neuhausen (F) Brühlsiedlung. Zudem fahren die Busse der Linie 816A ab Bernhausen Bahnhof in Richtung Süden künftig einheitlich vom Bussteig 3 ab.

Linie 814 und 815: Die Linie 815 fährt künftig ab 21 Uhr nur noch zwischen Ruit und Bernhausen Bahnhof. Die dadurch entfallenden Fahrten zwischen Bernhausen Bahnhof und Stetten Kasparswald nach 21 Uhr werden durch die Linie 814 aufgefangen. Die Busse der Linie 814 sind künftig an allen Wochentagen zwischen Stetten Kasparswald und Bernhausen Bahnhof auch im Spätverkehr bis nachts ca. 0.30 Uhr unterwegs. Dadurch verschieben sich auch die Abfahrtszeiten um 30 Minuten. Es ergibt sich dann bei den Linien 76 und 814 zwischen Bernhausen Bahnhof und Bonlanden spätabends ein gemeinsamer Halb-Stunden-Takt, wie es von Fahrgästen mehrfach gewünscht wurde.

Linie 815: Die Fahrt, die derzeit montags bis freitags um 6.32 Uhr von Ruit nach Waldenbuch angeboten wird, ist gerade an Schultagen oft sehr verspätet. Aus diesem Grund werden die Busse ab 29. April an Schultagen um diese Uhrzeit ab Ruit zehn Minuten früher abfahren, sodass die Fahrgäste in Bernhausen pünktlicher ankommen und die S-Bahn und die Anschlussbusse verlässlicher erreichen. (uli)


Finaler Bauabschnitt an neuer Stromtrasse durch Bad Cannstatt beginnt

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Stuttgart.| Ende April startet die Stuttgart Netze mit den abschließenden Arbeiten zur Verlegung einer neuen Stromtrasse zur Anbindung des Neckarparks.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 29. April und dauern voraussichtlich bis Ende September 2019. Die neuen Nieder- und Mittelspannungs-Stromleitungen werden zwischen der Wildunger Straße 5 und der Kreuzung mit der Martin-Luther-Straße sowie zwischen der Martin-Luther-Straße 36 und 63 verlegt. Dort erfolgt schließlich die Anbindung der neuen Leitungen ans Umspannwerk in der Waiblinger Straße 65.

Besondere Herausforderung ist die Unterquerung der Waiblinger Straße, auf der auch die Stadtbahntrasse verläuft. Um den Verkehr nicht zu beeinflussen, setzt die Stuttgart Netze das so genannte „Microtunneling-Verfahren“ ein. Dabei handelt es sich um eine Methode zum grabenlosen Verlegen von Versorgungsleitungen. Von der Startgrube aus wird ein Rohrstrang über hydraulische Zylinder in Richtung Zielschacht vorgeschoben. Die Steuerung erfolgt von außen. Vor allem in Innenstädten hat sich Microtunneling als leistungsstarke und effektive Alternative zum klassischen Rohrleitungsbau mit Gräben etabliert.

Verkehrseinschränkungen im Bereich der Baustelle
Die neuen Stromleitungen werden größtenteils im Gehweg verlegt, betreffen aber teilweise auch die Straßenbereiche. Leider lassen sich gewisse Verkehrseinschränkungen rund um das Cannstatter Carree, in der Wildunger Straße und in der Martin-Luther-Straße nicht vermeiden. Die Zu- und Ausfahrt zu den einzelnen Grundstücken und Häusern bleibt jedoch die ganze Bauzeit über gewährleistet.

Wie bei größeren Erneuerungsmaßnahmen üblich werden die Stromleitungen in einem mehrstufigen Prozess unter die Erde gebracht: Zunächst gräbt die Stuttgart Netze den Gehweg in etwa zwölf Meter langen Abschnitten auf und legt Leerrohre hinein – bis zu 27 Stück sind es bei diesem Großprojekt. Im Anschluss wird diese Grube wieder verfüllt, um die Verkehrsfläche zügig wieder freizugeben. Nach Fertigstellung der neuen Leerrohrtrasse gräbt der Stromnetzbetreiber punktuell so genannte „Kopflöcher“ auf, um die neuen Stromleitungen in die bereits verlegten Leerrohre zu ziehen oder bestehende Hausanschlüsse an die neue Kabeltrasse anzuschließen.

Teil einer neuen Trasse zwischen S-Ost und Bad Cannstatt
Die Bauarbeiten sind Teil des 8,7 Millionen Euro teuren Großprojekts der Stuttgart Netze zur Anbindung des Neckarparks ans Stromnetz. Die Trasse schafft eine neue Verbindung zwischen den Umspannwerken Talstraße (beim Gaskessel, S-Ost) und Waiblinger Straße 65 (Bad Cannstatt). Auch die angrenzenden Gebiete profitieren von der neuen Verbindung und der damit einhergehenden höheren Versorgungssicherheit.

Den ersten bis dritten Bauabschnitt hatte die Stuttgart Netze zwischen 2016 und 2018 bereits erfolgreich abgeschlossen. Damals waren die Stromleitungen über den Neckar und die B10 hinweg bis zur Schleyerhalle, über das Wasengelände bis zur Kreuzung Daimler-/Mercedesstraße und weiter bis zum Cannstatter Carree gelegt worden.


Veranstaltungsreihe „Gläserne Produktion“

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Sonntag, 5. Mai 2019, auf dem Hof Allmend in Steinenbronn – 11 bis 18 Uhr

Kreis Böblingen.| Die landesweite Veranstaltungsreihe „Gläserne Produktion“ startet auch im Landkreis Böblingen: Der Hof Allmend der Familie Elsäßer in 71144 Steinenbronn öffnet am Sonntag, 5. Mai 2019, von 11 bis 18 Uhr seine Türen.

Es ist ein Erlebnistag für die ganze Familie. Besucher können sich bei Hofführungen durch den Betriebsleiter Otto Elsäßer über den Betrieb und die auf dem Hof gezüchtete Fleischrinderrasse Limousin informieren. Außerdem gibt es Einblicke in die Mutterkuhhaltung und den Kartoffel- und Gemüseanbau. Die ganze Familie Elsäßer bewirtet die Gäste mit den auf dem Hof produzierten Lebensmitteln. Besucher dürfen sich auf eine Felderrundfahrt und ein spannendes Hofquiz freuen. Und für die kleinen Gäste lädt eine große Strohhüpfburg zum Toben und Klettern ein.

Der Hof Allmend Ist ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb in Steinenbronn am Rande des Naturparks Schönbuch (Kreis Böblingen), der von Ruth und Otto Elsäßer im Haupterwerb bewirtschaftet wird. Der Hof wurde im Jahre 1994 im Gewann „Allmend“ erbaut – daher auch der Name. Schwerpunkte sind die Mutterkuhhaltung und Zucht der Fleischrinder-Rasse Limousin sowie der Feldgemüsebau mit Direktvermarktung. Des weiteren gibt es auf dem Hof Burenziegen und Pferde.

Die Aktion „Gläserne Produktion“ läuft unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Im Landkreis Böblingen haben sich 12 landwirtschaftliche Betriebe bzw. Betriebe aus der nachgelagerten Produktion  gemeldet. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Landkreises Böblingen unterstützt die Betriebe bei Vorbereitung und Planung der Veranstaltungen. Ein Flyer mit der Übersicht aller Veranstaltungen liegt bei teilnehmenden Betrieben und vielen Rathäusern aus und ist online unter www.lrabb.de, Stichwort: Service + Verwaltung / Broschüren abrufbar.


Kreis-Mostprämierung am 26. April in Leonberg

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Die „Most-Krone“ für klassischen Most und Misch-Most

Kreis Böblingen.| Der Most, das schwäbische Nationalgetränk, wird traditionell im Landkreis Böblingen im Rahmen einer kreisweiten Mostprämierung gewürdigt. Prämiert werden dabei sowohl der beste Most als auch der beste „Misch-Most“. Termin ist Freitag, 26. April 2019, um 19 Uhr in der Steinturnhalle in Leonberg (Steinstr. 5). Mitmachen können Erzeuger aus dem Landkreis Böblingen oder alle, die Mitglied in einem Obst- und Gartenbauverein im Kreisverband Böblingen sind (max. 1 Probe je Haushalt). Achtung – mindestens die Hauptfrucht muss im Landkreis Böblingen gewachsen sein!

Die Anmeldung muss bis spätestens 22. April 2019 bei Albert Kaspari vorliegen (Tel. 07152 7644336 oder Mail: [email protected]). Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Am 26. April müssen die Moste zwischen 17 und 18.30 Uhr in der Steinturnhalle angeliefert werden. Es braucht drei grüne 1-Liter-Flaschen mit Schraubverschluss und ohne Etikett.

Mostbereitung war früher die wichtigste Verarbeitungsart von heimischem Streuobst. Noch heute leistet dieses besondere Getränk einen Beitrag zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen. Die Prämierung macht regelmäßig besonderen Spaß, denn die „Mostmacher“ sind mit dabei. Und so wird fachmännisch geschlotzt und gekonnt gefachsimpelt. Denn jeder Most sieht anders aus und schmeckt anders. Eine durch den Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine aufgestellte Fachjury und alle Anwesenden probieren und entscheiden gemeinsam. Die Prämierung und Siegerehrung findet direkt im Anschluss statt.


Über 30.000 Euro beim Bildungswettbewerb zu gewinnen

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Bildungsstiftung der Kreissparkasse für den Landkreis Esslingen präsentiert runderneuerten Ideenwettstreit

Esslingen.| Die Bildungsstiftung der Kreissparkasse für den Landkreis Esslingen hat ihren Bildungswettbewerb runderneuert. Der Ideenwettstreit für Bildungseinrichtungen aller Art läuft jetzt in zwei getrennten Phasen ab. Zu gewinnen gibt es unter anderem den mit 20.000 Euro dotierten „Bildungspreis“ sowie den „Publikumspreis“ in Höhe von 10.000 Euro. Das Motto 2019 lautet „Mitwirken, mitgestalten, Verantwortung übernehmen – Demokratiebildung in Schule, Weiterbildung und Wissenschaft“. Noch bis zum 30.06.2019 haben Bildungseinrichtungen aus dem Landkreis Esslingen die Möglichkeit, sich unter www.ksk-es-erleben.de/bildungswettbewerb zu bewerben. Dort sind alle Informationen zum Wettbewerb hinterlegt.

Der Bildungswettbewerb gliedert sich jetzt in zwei Phasen. Während der ersten Phase sind Ideen für Bildungsprojekte gefragt, die zum Wettbewerbsthema passen. Zum Abschluss dieser Ideenphase bewertet und prämiert eine Expertenjury die zehn besten Projektideen mit jeweils 5.000 Euro. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt Ende Juli 2019.

In der darauf folgenden Projektphase setzen die besten Bildungseinrichtungen ihre Projektideen innerhalb eines Jahres in die Praxis um. Währenddessen erhalten die Projektteams kostenlosen organisatorischen und fachlich-inhaltlichen Support. Jedes Team darf außerdem zur Unterstützung bei der Bildungsstiftung bis zu zehn kostenlose Coaching-Stunden anfordern. Regelmäßige Treffen und Workshops in der Kreissparkasse gehören ebenfalls zur Projektphase. Die Teams dokumentieren ihre Projekte online auf www.ksk-es-erleben.de/bildungswettbewerb.

Auf Basis der eingereichten Projektdokumentationen entscheidet die Expertenjury im Herbst 2020 über den mit 20.000 Euro dotierten „Bildungspreis“. Dessen Vergabe und Bekanntgabe erfolgt Ende 2020/Anfang 2021 beim feierlichen Finale des Bildungswettbewerbs. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die erfolgreichsten Projektteams die Gelegenheit, ihre Projektideen öffentlich zu präsentieren. Dabei besteht für die Teams zusätzlich die Chance, den mit 10.000 Euro dotierten „Publikumspreis“ zu gewinnen. Der Bildungswettbewerb der Kreissparkassen-Bildungsstiftung gehört zu den am höchsten dotierten Bildungswettbewerben in Deutschland und wurde erstmals 2008 ausgerichtet.


Beschlüsse nur innerhalb eines Monats anfechtbar

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In Wohnanlagen müssen die Heizkosten verbrauchsabhängig entsprechend der Heizkostenverordnung auf mehrere Wohnungen aufgeteilt werden. Genehmigen jedoch Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung eine jährliche Verbrauchsabrechnung, die den Vorgaben der Verordnung widerspricht, wird die Abrechnung rechtsverbindlich, wenn der Beschluss von keinem Eigentümer innerhalb eines Monats gerichtlich angefochten wird. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 193/17) hin.

Eine Eigentümergemeinschaft hatte in ihrer Teilungserklärung geregelt, dass 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig und 30 Prozent nach Wohnflächen auf die Wohnungen aufgeteilt werden. Dementsprechend hatte der Verwalter abgerechnet. In der Eigentümerversammlung wehrten sich jedoch einige Eigentümer gegen die Abrechnung, weil auf zwei Wohnungen ein vergleichsweise hoher Anteil der Heizkosten entfiel. Darauf beschloss die Gemeinschaft mehrheitlich, einen Sachverständigen zur Ermittlung der Ursachen zu beauftragen. Komme er zu keinen verwertbaren Erkenntnissen, sollten die Heizkosten für das betreffende Jahr nur nach Wohnflächen abgerechnet werden. Da der Sachverständige keine falsche Erfassung feststellen konnte, führte der Verwalter den getroffenen Beschluss aus und rechnete die Heizkosten nach Wohnflächen ab. Dagegen klagte ein Wohnungseigentümer, der jetzt statt 640 Euro auf einmal 1.180 Euro zahlen sollte.

Laut dem Urteil stand der getroffene Beschluss nicht im Einklang mit der Heizkostenverordnung, da hiernach die Kosten überwiegend verbrauchsabhängig aufzuteilen waren, wie dies die Teilungserklärung korrekt vorsah. Der klagende Wohnungseigentümer hätte jedoch innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung den Beschluss gerichtlich anfechten müssen. Da er dies erst später tat, nachdem die neue Abrechnung vorlag, sei der Beschluss bestandskräftig geworden. Nur in Ausnahmefällen seien Beschlüsse ohne gerichtliche Anfechtung nichtig. Damit solle rasch Rechtsklarheit entstehen und vermieden werden, dass Eigentümergemeinschaften längere Zeit über die Wirksamkeit von Beschlüssen streiten.


Bezahlbarer Wohnraum gesucht!

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Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private Immobilienbesitzer zur Vermietung ihrer Immobilien

Kreis Böblingen.| Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Programms „Wohnungsbau BW 2018/2019“ landesweit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei werden Neubau, aber auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen finanziell unterstützt. So eröffnet dieses Förderprogramm privaten Immobilienbesitzern die Möglichkeit, zinsfreie Darlehen oder Zuschüsse für die Vermietung ihrer Immobilien zu erhalten. Insbesondere könnte das Ausbauten von Dachgeschossen betreffen, Aufstockungen von Gebäuden oder Anbauten oder die Umwandlungen von Räumen, die bisher anderen Zwecken dienten.

Auch eine Miet- und Belegungsbindung, also die Vergabe von bereits bestehendem Wohnraum wird bezuschusst. Das bedeutet, dass eine Wohnung für eine bestimmte Dauer (zwischen 10 und 30 Jahren) kostengünstig an einen Personenkreis mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird. Kostengünstig meint, ca. 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die geringeren Mieteinnahmen sollen, je nach Förderung, durch die zinsfreien Darlehen bzw. einen Zuschuss ausgeglichen werden.

Informationen zu diesem Programm gibt es zusammengefasst in einem Flyer, auf den Homepages des Landratsamts Böblingen und den Städten und Gemeinden oder online unter www.lrabb.de, Stichwort Service + Verwaltung / Broschüren. Fragen beantwortet auch die Wohnraumförderstelle des Landratsamts, E-Mail: [email protected].