Anlass: Islamisches Opferfest
Ludwigsburg.| Im Rahmen des muslimischen Opferfestes wurden am Sonntag, den 16. Juni 2024, durch das Veterinäramt unangekündigte Kontrollen von Schafhaltern im Landkreis durchgeführt. Dabei wurde überprüft, ob illegal Schafe für muslimische Gläubige geschlachtet werden.
In einem Betrieb im Landkreis Ludwigsburg wurde festgestellt, dass mindestens zwei Schafe illegal geschlachtet wurden. Die Schlachtungen fanden ohne eine Betäubung der Tiere statt, so dass hierbei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und der Verdacht einer Straftat vorliegt. Zur Feststellung der Personalien aller Anwesenden wurde der Polizeivollzugsdienst hinzugezogen. Dem Schäfer wurden alle weiteren Schlachtungen sowie die Abgabe von Schafen untersagt. Das Fleisch wurde beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen laufen. Der Betrieb wird weiterhin engmaschig überwacht.
Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Hobbyschäferei mit 26 Schafen. Der Betrieb wurde in der Vergangenheit mehrfach kontrolliert, zuletzt am 12. Juni 2024. Hierbei lagen lediglich Mängel in der Dokumentation im Bestandsregister vor. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bisher nicht festgestellt.
Im Vorfeld des Ibrahimsfestes wurden durch das Veterinäramt Ludwigsburg im Landkreis Ludwigsburg risikoorientiert insgesamt 50 Schafhaltungsbetriebe aufgesucht und kontrolliert. Die Tierhalter wurden darüber aufgeklärt, dass sowohl nicht angemeldete Schlachtungen als auch das Schlachten ohne Betäuben untersagt seien. Die Hobbyschäferei wurde am 12. Juni 2024 ebenso kontrolliert und der Tierhalter aufgeklärt.
Hintergrundinformation zum Ibrahimsfest
Das Ibrahimsfest ist eines der wichtigsten islamischen Feste und wird 2024 vom 16. bis 20. Juni begangen. Das Fest wird weltweit von Muslimen begangen und beinhaltet traditionell das Schlachten eines Wiederkäuers, meist eines Schafes, einer Ziege oder eines Rindes. Das Schlachten der Tiere muss unter Beachtung religiöser Vorschriften erfolgen. Eine Schlachtung von Tieren ohne Betäubung ist in Deutschland grundsätzlich untersagt. Rituelles Schlachten ohne Betäubung ist nur mit Ausnahmegenehmigung und unter Einhaltung strenger Auflagen erlaubt. Im Landkreis Ludwigsburg wurden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.