Stuttgart.| Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) kommentiert das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2024, das die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als “Verdachtsfall” durch den Verfassungsschutz für rechtens erklärt hat.
Als legitimierter Ansprechpartner für die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg in integrations- und migrationsspezifischen Angelegenheiten macht der LAKA darauf aufmerksam, dass die Einstufung der AfD als “Verdachtsfall” aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte erfolgte. Dies bedeutet, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.
Der LAKA betont die Wichtigkeit, die demokratischen Grundwerte und die Menschenrechte, die in unserer Verfassung verankert sind, zu schützen und zu verteidigen. Eine Politik, die Diskriminierung und Ausgrenzung fördert, steht im Widerspruch zu diesen Grundprinzipien unserer Gesellschaft.
Der LAKA und seine Mitglieder setzten sich nachdrücklich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft ein, in der jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Religion oder Hautfarbe respektiert wird und sich beteiligen kann. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts unterstreicht die Dringlichkeit, extremistischen Tendenzen entschlossen entgegenzutreten und die demokratischen Grundwerte zu verteidigen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind jetzt aufgerufen, sich aktiv für eine demokratische und inklusive Gesellschaft einzusetzen und extremistischen Strömungen entschieden entgegenzutreten.
Der LAKA wird weiterhin engagiert daran arbeiten, die Interessen und Rechte aller Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg zu vertreten und eine Kultur des Respekts und der Solidarität zu fördern und ruft alle Wahlberechtigten auf am 09. Juni an den anstehenden Wahlen demokratische Parteien zu unterstützen, egal ob bei der Kommunal-, Kreistags, Regional oder Europawahl!