Winnenden.| Seit kurzem zählen zwei neue Funktionen zum digitalen Angebot der Stadt Winnenden. Mit dem wachsenden Angebot treibt die Stadt Winnenden ihre Digitalisierung voran. Durch diese sollen Bürgerinnen und Bürger zukünftig bei immer mehr Dienstleistungen die Wahl haben, ob sie diese online oder vor Ort im Rathaus erledigen. Das Digitalisierungs-Team der Stadtverwaltung arbeitet daran, das Angebot an Online-Dienstleistungen weiter auszuweiten.
Online an- und ummelden
Neu zugezogene Winnenderinnen und Winnender können ab sofort ihre An- oder Ummeldung bequem von zu Hause aus erledigen.
Nach einem Umzug hat man meist alle Hände voll zu tun. Da bleibt für den Gang ins Rathaus, um sich anzumelden, oft wenig Zeit. Um den neuen Bürgerinnen und Bürgern die An- bzw. Ummeldung möglichst angenehm zu gestalten, wurde nun der Online-Dienst freigeschaltet. Über den Link www.wohnsitzanmeldung.de kann die Anmeldung mit Hilfe der persönlichen BundID vorgenommen werden. Oder wer zukünftig einen Termin für eine An- oder Ummeldung über das Online-Terminbuchungssystem auswählen will, bekommt im System direkt auch die Online-Alternative vorgeschlagen.
Für die Nutzung des Online-Angebots ist ein freigeschalteter Personalausweis oder eine eID-Karte notwendig. Die Meldebestätigung erhalten Nutzerinnen und Nutzer im Anschluss per E-Mail. Den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis sendet die Bundesdruckerei nach Abschluss des Online-Antrags per Post an die neue Adresse.
Die roten Zettel an der Windschutzscheibe gehören bald der Vergangenheit an. An deren Stelle finden Falschparker und Co. in naher Zukunft die neuen Verwarnhinweise im Design der Stadt Winnenden. Der ausschlaggebende Unterschied ist der QR-Code, welcher auf den Zetteln abgedruckt ist. Durch das Scannen des Codes kann das Verwarngeld mit wenigen Klicks via Kreditkarte, Direktüberweisung oder PayPal gezahlt werden. Damit kann die Angelegenheit schnellstmöglich für alle Seiten erledigt werden.
Wer diesen Dienst nicht nutzen möchte, bekommt weiterhin den per Post zugestellten Brief nach Hause gesendet. Über diesen kann wie gehabt Stellung bezogen werden oder das Verwarngeld per Überweisung gezahlt werden.