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StartAktuellIm Rems-Murr-Kreis gelten ab Montag Lockerungen

Im Rems-Murr-Kreis gelten ab Montag Lockerungen

AktuellIm Rems-Murr-Kreis gelten ab Montag Lockerungen
  • Landkreis liegt aktuell fünf Tage in Folge unter Inzidenz von 50
  • Lockerungen für den Einzelhandel, Museen, Sport sowie Musik- und Kunstschulen im Rems-Murr-Kreis

Rems-Murr-Kreis.| Die Landesregierung hat am Sonntag eine neue CoronaVO notverkündet. Diese ermöglicht eine Feststellung durch das Gesundheitsamt, durch die für den gesamten Rems-Murr-Kreis aufgrund des Inzidenzwertes Lockerungen gelten. Die entsprechende Feststellung durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis erfolgte am Sonntag, 07. März: Der Landkreis liegt fünf Tage in Folge unter dem Inzidenzwert von 50.

Somit kann am Montag, 08 März im Rems-Murr-Kreis zusätzlich zu den übrigen landesweiten Lockerungen durch die neue CoronaVO der gesamte bisher geschlossene Einzelhandel unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der CoronaVO wie Beschränkung der Kundenanzahl und dem Tragen medizinischer Masken öffnen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien darf kontaktarmer Sport wieder mit bis zu zehn Personen ausgeübt werden. Zudem dürfen Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht.

Die Geltungsdauer dieser Lockerungen für den Rems-Murr-Kreis ist von der Entwicklung der Inzidenz abhängig. Sie gelten bis zum zweiten auf eine entsprechende Feststellung des Gesundheitsamtes folgenden Werktag, dass die Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Dies ist in der CoronaVO so vorgesehen.

Landesweit wurden zudem die Kontaktbeschränkungen gelockert: Es sind nun wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Aber auch für den Handel gibt es landesweite Lockerungen: Buchhandlungen dürfen ab 08. März unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen. Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten.

Hinzu kommen Erleichterungen im Bereich der Dienstleistungen: Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen dürfen unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. So ist unter anderem ein Testkonzept für Mitarbeitende erforderlich. Friseurbetriebe und Barbershops dürfen nun wieder alle Dienstleistungen anbieten. Auch Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen.

Weitere Informationen zum Coronavirus und zum Dashboard mit den aktuellen Zahlen finden Sie unter www.rems-murr-kreis.de/corona


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