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Gutachterausschuss legt neue Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet fest

LokalesKornwestheimGutachterausschuss legt neue Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet fest

Kornwestheim.| Der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim hat vor Kurzem neue Bodenrichtwerte für die Jahre 2019 und 2020 für Kornwestheim beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 01.01.2019.

Gem. §196 Abs 1 Baugesetzbuch sind alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte in den Städten und Gemeinden festzulegen. Unter dem Vorsitz von Professor Rolf Kicherer hat der Gutacherausschuss der Stadt Kornwestheim diese für 2019 (rückwirkend) und für 2020 beschlossen. Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit den neuen Werten ist auf der Homepage der Stadt Kornwestheim unter www.kornwestheim.de im Bereich Bauen&Wohnen abrufbar.

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in sogenannte Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung aller Kaufverträge aus den letzten beiden Jahren auf Markung Kornwestheim Werte für jede Zone, die dem Gutachterausschuss für die Beschlussfassung als Grundlage dienen. Gegenüber der letzten Richtwertkarte aus dem Jahr 2017/2018 gibt es in der Weststadt ab sofort nur noch eine Richtwertzone, da die bisherigen drei Zonen zu einer Zone zusammengefasst werden konnten.

Der in der Karte dargestellte Wert für die jeweiligen Richtwertzonen bezieht sich auf ein fiktives Grundstück, das bestimmte Vorgaben zur baulichen Nutzung wie Art der Bebauung, Geschossflächenanzahl und Anzahl der Vollgeschosse aufweist. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen.

Insgesamt folgt die Entwicklung der Bodenrichtwerte dem allgemeinen Trend auf dem Immobilienmarkt. Lagen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in den vergangenen zwei Jahren noch zwischen 520 €/m² bis 750 €/m², so liegt die Spanne in der aktuellen Bodenrichtwertkarte nun bei 620 €/m² bis 820 €/m². Die größte Steigerung beträgt 100 €/m². Im Schnitt ergibt sich eine Erhöhung von rund 10 %, wie auch schon bei der letzten Feststellung der Bodenrichtwerte.

Der Richtwert für die gewerblichen Flächen blieb unverändert bei 230 €/m² für alle gewerblichen Zonen. Ebenfalls unverändert geblieben ist der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen. Dieser liegt nach wie vor bei 8 €/m².

Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung für die Grundstücksbewertung und den Grundstücksverkauf. Die tatsächlichen Marktpreise können hiervon jedoch abweichen.


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