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StartLebenRatgeberFeuchte Wände müssen umgehend saniert werden

Feuchte Wände müssen umgehend saniert werden

LebenRatgeberFeuchte Wände müssen umgehend saniert werden

Wohnungseigentümer müssen Mängel am Gemeinschaftseigentum beseitigen, damit alle Mitglieder der Gemeinschaft ihre Einheiten dem Zweck entsprechend nutzen können. So müssen zum Beispiel feuchte Wände umgehend saniert werden. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 203/17) hin.

Im entschiedenen Fall ging es um einen Altbau aus dem Jahr 1890, der 1986 in 15 Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufgeteilt worden war. Bei drei Einheiten im Tiefparterre des Gebäudes, die als Naturheilpraxis und Büros genutzt wurden, lagen massive Durchfeuchtungen der Innen- und Außenwände vor. Aus zwei vorliegenden Gutachten ergaben sich die Ursachen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Die betroffenen Eigentümer beantragten daher, einen Beschluss über die in den Gutachten vorgeschlagene Sanierung zu treffen. Die Mehrheit der Eigentümer stimmte dagegen, weil ihr die Sanierungskosten von rund 300.000 Euro zu hoch waren. Die betroffenen Eigentümer konnten daraufhin die notwendige Sanierung im Wege der Klage durchsetzen.

Laut dem Urteil müssen massive Durchfeuchtungen der Innen- und Außenwände nicht hingenommen werden, da die betroffenen Einheiten damit weder zum Wohnen noch als gewerbliche Einheiten genutzt werden könnten. Dies gelte auch bei alten Gebäuden, selbst wenn noch kein gesundheitsschädlicher Schimmel aufgetreten sei. Die Sanierung sei entsprechend dem heutigen Baustandard durchzuführen. In aller Regel könne sich dabei die Eigentümergemeinschaft nicht darauf berufen, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch seien.


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