Claudia Pfeiffer rückt für Thomas Fuhrmann im Gemeinderat nach

0

Stuttgart.| Stadtrat Thomas Fuhrmann von der CDU ist mit Ablauf des 14. März 2019 aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. März formal festgestellt. Fuhrmann war vom Gemeinderat in der Sitzung vom 14. März 2019 zum Beigeordneten für den Geschäftskreis II, Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen gewählt worden. Er hat seinen Dienst am 15. März 2019 aufgenommen.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn überreichte Thomas Fuhrmann für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Stadtrat die Erinnerungsmedaille in Bronze. Fuhrmann wurde am 19. Mai 1971 geboren. Nach seiner Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst schloss er die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung als Diplom-Verwaltungswirt ab, anschließend studierte er Rechtswissenschaften. Seit 2003 arbeitet Fuhrmann als Rechtsanwalt. Er war 20 Jahre Bezirksbeirat in Mühlhausen, seit 2014 gehörte er dem Gemeinderat an. Er vertrat seine Fraktion unter anderem im Ausschuss für Umwelt und Technik, im Sozial- und Gesundheitsausschuss und war zudem Sprecher seiner Fraktion im Internationalen Ausschuss.

Für den ausgeschiedenen Thomas Fuhrmann rückt Claudia Pfeiffer in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat hat dem Nachrücken in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Mit Wirkung vom 15. März gehört sie damit dem Gemeinderat an. Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat sie in der Sitzung verpflichtet.

Claudia Pfeiffer wurde am 20. Oktober 1971 geboren. Sie absolvierte die Berufsakademie mit dem Abschluss als Diplom-Betriebswirtin. Unter anderem arbeitete sie für die Dresdner Bank sowie viele Jahre für die Professional Organizing Relocation Consult GmbH, die sich für große Unternehmen um Mitarbeiter im internationalen Umfeld kümmert. Von 2011 bis 2017 war sie für das Steinbeis-Transfer-Institut Management Education tätig, und seit September 2017 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin im baden-württembergischen Landtag im Büro von Staatssekretär Volker Schebesta. Claudia Pfeiffer arbeitet zudem als Sporttrainerin und bietet mit ihrer eigenen Firma Pilates-Training an. Sie hat ein Buch über die Bewegungserziehung für Kinder veröffentlicht. Seit 2010 bringt sie sich ehrenamtlich als Trainerin im Sportbereich ein.

Von 2014 bis 2019 war Claudia Pfeiffer stellvertretende Bezirksbeirätin in Sillenbuch. Seit 2017 ist sie stellvertretende Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Stuttgart sowie seit 2018 stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bezirksgruppe Sillenbuch. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Zu ihren Hobbys zählen neben Pilates und sportlichen Betätigungen im Freien, wie Laufen, Radfahren, Skifahren und Schwimmen, auch englische Literatur und das Musizieren mit ihren Kindern.

Entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 wäre Tatjana Strohmaier die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Sie wäre schon für Dr. Fabian Mayer nachgerückt, als er 2016 zum Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht gewählt wurde. Strohmaier war jedoch nach der Gemeinderatswahl am 24. Juli 2014 zur ehrenamtlichen Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Ost gewählt worden, und der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2016 festgestellt, dass ein wichtiger Grund für ein Nicht-Nachrücken bestehe. Diese Feststellung hat weiterhin Bestand. Die nächste Ersatzperson, Markus Bott, ist bereits für Dr. Mayer 2016 in den Gemeinderat nachgerückt. Die dann nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU ist Sabine Mezger. Da sie inzwischen Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Nord ist, stellte auf ihren Antrag hin der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. März auch bei ihr einen wichtigen Grund für ein Nicht-Nachrücken fest.

Nach der Gemeindeordnung rückt die dann nächste Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Dies ist Claudia Pfeiffer.


Neckarwelle: Bau kann nicht genehmigt werden

0
Bürgermeister Schairer: „Gesundheitsschutz steht vor sportlichem Vergnügen“

Stuttgart.| Der Bau einer Neckarwelle ist derzeit nicht genehmigungsfähig. Das ist Ergebnis umfangreicher hygienischer und rechtlicher Prüfungen der Stadtverwaltung. Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, und Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, haben dies den Initiatoren des Projekts am Donnerstag, 28. März, mitgeteilt.

Die Initiatoren wollten eine surfbare Flusswelle durch eine höhenverstellbare Barriere im Neckar-Seitenkanal in Stuttgart-Untertürkheim im Bereich des EnBW-Wasserkraftwerks erzeugen. Die Stadt hatte dazu unter anderem eine Machbarkeitsstudie beauftragt.

Bürgermeister Dr. Schairer erklärte: „Wir wissen, wie populär das Surfen in Stuttgart ist und dass eine Neckarwelle ein öffentlichkeitswirksames Projekt wäre. Daher haben wir sehr genau geprüft, was machbar ist. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Neckarwelle ist nicht genehmigungsfähig. Ausschlaggebend ist die Wasserqualität an dieser Stelle. Und der Gesundheitsschutz steht nun mal vor dem sportlichen Vergnügen.“

Bürgermeister Pätzold führte aus: „Der Neckar ist in den letzten Jahren immer sauberer geworden. Das Landesgesundheitsamt hat aber nachgewiesen, dass das Wasser dauerhaft mit Fäkalien und Krankheitserregern belastet ist. Werte, die beispielsweise für ein Badegewässer zulässig wären, sind während dem Untersuchungszeitraum zeitweise um ein Vielfaches überschritten worden.“ Das städtische Gesundheitsamt hatte sich der Untersuchung angeschlossen.

Die Stadt hat auch bei anderen Kommunen angefragt. Pätzold wörtlich: „Hannover und Nürnberg zeigen andere Voraussetzungen: Die Lage in der Leine und in der Pegnitz sind zu unterschiedlich, um sie mit dem Neckar gleichzusetzen.“ Auch die vom Verein Neckarwelle vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz könnten die Gesundheitsgefährdung der Nutzerinnen und Nutzer einer Neckarwelle nicht gänzlich ausschließen.

Die Bürgermeister dankten den Initiatoren. Sie hätten eine spannende Idee entwickelt, den Neckar erlebbar zu machen. Schairer weiter: „Wir haben alle Spielräume gesucht, bedauern daher feststellen zu müssen, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Welle im Neckar nicht machbar ist.“

Die Verwaltung wird die Ergebnisse ihrer Prüfungen dem Ausschuss für Umwelt und Technik in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 9. April, vorstellen. Dann wird auch ein Vertreter des Landesgesundheitsamtes seine Analysen der Wasserqualität erläutern.


STADTRADELN Stuttgart: Jetzt Teams anmelden und mitradeln

0

Stuttgart.| Stuttgart sammelt Kilometer für die Umwelt: Zum dritten Mal nimmt Stuttgart an der Kampagne STADTRADELN des Klimabündnisses teil und tritt für die Umwelt, die Gesundheit und den Spaß in die Pedale.

Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, sagte am Donnerstag, 28. März: „Der Erfolg des STADTRADELNS ist auch ein Zeichen dafür, dass das Radfahren in Stuttgart bei allen Bürgerinnen und Bürgern angekommen ist. Die große Resonanz des Radentscheids Stuttgart mit über 35.000 Unterschriften hat gezeigt, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgart immer mehr auf das Fahrrad setzen.“ Pätzold wird selbst auch an der Aktion teilnehmen. „Unser Ziel ist es, Stuttgart zur Fahrradstadt zu machen – dafür schaffen wir Fahrradstraßen, Abstellanlagen und Radwege. Jetzt müssen nur noch alle beim STADTRADELN mitmachen und fleißig in die Pedale treten, damit wir es dieses Mal auf Platz eins schaffen,“ so Pätzold weiter.

Im letzten Jahr haben 146 Teams in drei Wochen mehr als 500.000 Kilometer gesammelt und die Landeshauptstadt hat mit diesem Ergebnis in Baden-Württemberg den 2. Platz erreicht.

Der Startschuss der diesjährigen Kampagne fällt am 18. Mai an den Fahrradaktions- tagen auf dem Schlossplatz. Bis zum 7. Juni können Radfahrerinnen und Radfahrer Kilometer sammeln. Wer in Stuttgart wohnt, arbeitet, zur Schule geht oder einem Verein angehört, kann sich unter www.stadtradeln.de/stuttgart registrieren. Aktuelle Infos zur Stuttgarter Kampagne gibt es unter www.facebook.com/0711radelt sowie www.instagram.com/stadtradeln.stuttgart mit dem Hashtag: #0711radelt.


Stadtwerke Stuttgart verdoppeln E-Roller-Flotte für stella-sharing

0
BW-Bank unterstützt als stella-Partner

Stuttgart.| Die Stadtwerke Stuttgart verdoppeln die Flotte ihres E-Roller-Mietprojekts stella-sharing. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase werden in der neuen Saison künftig 200 E-Roller in Stuttgart unterwegs sein. Ermöglicht hat die Flottenvergrößerung eine Kooperation mit der BW-Bank.

„Die BW-Bank ist erster offizieller Partner von stella-sharing. Unsere Unternehmen passen gut zusammen: Die Stadtwerke sind ein noch junges kommunales Unternehmen und freuen sich über einen starken, in Stuttgart tief verwurzelten Partner bei diesem wichtigen Mobilitätsprojekt“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Olaf Kieser.

„Wir stehen als BW-Bank zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und möchten deshalb einen spürbaren Beitrag für mehr Lebensqualität in Stuttgart leisten“, sagt Thomas Rosenfeld, Vorstandsmitglied der BW-Bank. „Nachhaltige Verkehrskonzepte sind für unsere Stadt immens wichtig. Deshalb unterstützen wir dieses Projekt, welches die Energiewende verkörpert und einen mühelosen Einstieg in nachhaltige Mobilität bietet.“ Die neue Kooperation wird sichtbar sein: Ab der neuen Saison prangt auf der linken Seite sämtlicher stella-E-Roller auch das BW-Bank-Logo.

stella-sharing sei inzwischen in Stuttgart angekommen, betont Kieser. „Die stella-Community ist seit unserem Start im Sommer 2016 auf über 11.000 Nutzer angewachsen. Mit der Flottenerweiterung wollen wir das Angebot nun fest in Stuttgart etablieren und wachsen.“

Bisher legten die stella-Nutzer mit den Ökostrom-betriebenen E-Rollern mehr als 560.000 Kilometer ohne CO2-Emissionen zurück. Sie vermieden damit über 14 Tonnen klimaschädliches CO2 im Vergleich zu konventionell betriebenen Rollern.

Seit dem Projektstart 2017 haben die Stadtwerke kontinuierlich Technik und Betriebsabläufe der E-Roller an die Bedürfnisse des Sharing-Konzepts in einer anspruchsvollen Stadttopografie angepasst. Die Besonderheit liegt dabei im sogenannten Free-Floating-Prinzip: Die hellblauen E-Roller haben keine festen Stationen, sondern können mittels App überall in einem definierten Gebiet von 48 Quadratkilometern Fläche angemietet und abgestellt werden. „Das macht den Akkutausch und die Wartung der Flotte aufwendig, da jeder E-Roller einzeln angefahren werden muss“, erläutert Kieser. „Der Betriebsaufwand wächst entsprechend bei Verdopplung der Flotte. Deshalb werden wir zum 1. Mai das stella-Preismodell anpassen.“

Statt kilometerweise wird, wie bei anderen Sharing-Anbietern, künftig nur noch minutenweise in einem einheitlichen Fahr- und Parktarif abgerechnet. Die Minute kostet künftig 24 Cent. Für stella-Nutzer, die sich auch durch Bezug von Stadtwerke-Ökostrom für die Energiewende einsetzen, gilt automatisch ein vergünstigter Minutenpreis von 19 Cent. Eine monatliche oder jährliche Grundgebühr fällt auch künftig nicht an. Die einmalige Registrierungsgebühr beträgt weiterhin 19 Euro, die mit 15 Freiminuten verrechnet werden und auch die Tagespauschale bleibt bei 23 Euro. Die stella-Saison wird am 2. April 2019 gestartet.

Mehr unter www.stella-sharing.de oder www.stadtwerke-stuttgart.de.


Diesel-Verkehrsverbot gilt ab April auch für Stuttgarter

0

Stuttgart.| Das ganzjährige Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter gilt ab Montag, 1. April 2019, auch für Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben. Betroffene Dieselfahrzeuge dürfen dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum fahren oder parken, sofern die Halter nicht unter eine allgemeine Ausnahme fallen oder eine Einzelausnahmegenehmigung vorliegt. Ausnahmegenehmigungen können ausschließlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2019 gilt das Diesel- Verkehrsverbot für Auswärtige.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Donnerstag, 28. März: „Wir alle wollen, dass die Luft in Stuttgart besser wird. Es geht um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Bei der Bekämpfung des Feinstaubs sind wir schon einen großen Schritt vorangekommen, das wollen wir jetzt auch beim Stickstoffdioxid schaffen. Die Bemühungen reichen noch nicht, um die Grenzwerte einzuhalten. Genau das aber ist unsere Pflicht – denn zur Luftreinhaltung gibt es höchstrichterliche Urteile.“ Zum Diesel-Verkehrsverbot sagte Bürgermeister Schairer: „Insbesondere die Autofahrer sind bei der Luftreinhaltung jetzt gefragt. Dennoch berücksichtigt das geltende Verkehrsverbot auch gewisse Umstände. So hat es für die Stuttgarter eine Übergangsfrist bis zum 1. April gegeben, in der sie sich auf die neue Situation einstellen konnten. Zusätzlich hat das Land in Absprache mit der Stadt eine Reihe an Ausnahmen formuliert, die das Allgemeinwohl ebenso im Blick haben wie die persönlichen Nöte. Ich bitte die Stuttgarter, sich an das Verbot zu halten und alternative Fortbewegungsmittel zu nutzen. Insbesondere der öffentliche Nahverkehr bietet sich an – dieser wird dank der Tarifzonenreform erheblich günstiger.“

Land ist zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans verpflichtet
Eingeführt wurde das Diesel-Verkehrsverbot vom Land Baden-Württemberg aufgrund zweier rechtskräftiger Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgarts (Juli 2017) und des Bundesverwaltungsgerichts (Februar 2018). Demnach ist das Land dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält. Das hat die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel- Fahrzeuge zur Folge. Die Stadt Stuttgart muss dieser Anordnung nachkommen.

Die aktuelle 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist am 3. Dezember 2018 veröffentlicht worden.

Derzeit sind Euro-5/V-Dieselfahrzeuge vom Verkehrsverbot nicht betroffen. Ein mögliches Verkehrsverbot auch für solche Fahrzeuge wird vom Land Baden- Württemberg derzeit – aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2018 – überprüft und vorbereitet. Ob ein Verkehrsverbot für Euro 5/V-Fahrzeuge erforderlich ist, wird eine Überprüfung der Luftschadstoffwerte Mitte 2019 zeigen.

Allgemeine und spezielle Ausnahmen
Die Ausnahmekonzeption des Diesel-Verkehrsverbots ist – wie das Verbot selbst – in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans geregelt. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen, die ohne gesonderte Erlaubnis weiterhin im Stadtgebiet fahren dürfen. Darunter fallen beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen und in medizinischen Notsituationen.

Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr ausweichen können, Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken oder pflegerische und soziale Hilfsdienste. Darüber hinaus hat das Land die Härtefallkriterien kürzlich erweitert: Fortan gibt es eine Ausnahmegenehmigung auch für seltene Sonderfälle (wie Urlaubsfahrten oder Umzüge), Fahrten der familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren sowie für Fahrtzwecke analog zu bestehenden Ausnahmeregelungen (wie Privatfahrten zur Pflege von Angehörigen).

Gebührenfreien Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung stellen
In berechtigten Einzelfällen können Betroffene bei der Stadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ausschließlich die Stadt Stuttgart ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Nach einem Beschluss des Gemeinderats vom 22. November 2018 ist die Antragstellung gebührenfrei. Alle Ausnahmegenehmigungen werden auf längstens ein Jahr befristet ausgestellt und müssen danach neu beantragt werden. Sie sind im Fahrzeug im Original mitzuführen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein: Das Fahrzeug ist in Schadstoffklasse 4 eingestuft, hat also eine grüne Plakette. Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter zugelassen.

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ ) sowie persönlich vor Ort in der Jägerstraße 14 in Stuttgart eingereicht werden. Servicezeiten: montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr.

Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter der Rufnummer 0711/216-32120 oder per E-Mail an [email protected] gestellt werden. Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es darüber hinaus im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Bislang sind rund 10.250 Anträge eingegangen. Davon stammen 4.540 Anträge von Stuttgartern und knapp 5.710 Anträge von Auswärtigen. Rund 3.809 Anträge sind bislang abgelehnt und rund 4.028 Anträge genehmigt worden, die übrigen sind in Bearbeitung.

Bei Verstoß drohen 80 Euro Bußgeld
Wer gegen das Diesel-Verkehrsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 108,50 Euro. Es gibt keinen Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister.


Umstellung auf Sommerzeit: Wie fahren Bus und Bahn?

Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf Sonntag: Bei der S-Bahn wird die Uhr umgestellt, bei den SSB-Nachtbussen nicht 

In der Nacht von Samstag, 30., auf Sonntag, 31. März 2019, werden die Uhren von 2 Uhr auf 3 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Nachteulen müssen sich um die Zeitumstellung keine Gedanken machen – mit Bus und Bahn kommen sie auch in der verkürzten Nacht gut nach Hause.

Nachtbusse der SSB
Auf die Abfahrtszeiten der SSB-Nachtbusse hat die Zeitumstellung keine Auswirkung. Sie fahren wie gewohnt ab Schlossplatz die ganze Nacht hindurch noch zur Winterzeit. Die SSB-Nachtbus-Linien N1 bis N10 fahren ab Schlossplatz um 1.20 Uhr, 2 Uhr (= 3 Uhr Sommerzeit), 2.30 Uhr (= 3.30 Uhr Sommerzeit), 3.10 Uhr (= 4.10 Uhr Sommerzeit) und 3.40 Uhr (= 4.40 Uhr Sommerzeit).

S-Bahn
Bei der S-Bahn fahren die Züge während der Zeitumstellung in der Nacht von 30. auf 31. März in der „fehlenden“ Stunde, d.h. zwischen 2 und 3 Uhr Winterzeit nicht. Anschließend fahren sie im gewohnten Stundentakt zur Sommerzeit. Wer vor der Umstellung um 1.55 Uhr mit der S1 nach Kirchheim/Teck fährt, kommt dort um 3.38 Uhr nach Sommerzeit an. Die nächste Bahn ist dann wieder um 3.55 Uhr unterwegs und fährt um 4.38 Uhr am Bahnhof Kirchheim/Teck ein.

Mit den Nachtbusse und Linientaxis in den Landkreisen bieten Anschlüsse an die Nacht-S-Bahnen.

Fahrplan-Auskünfte im Internet oder per App
Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut im Internet oder in der App „VVS Mobil“ auf seinem Smartphone nach: Dort können sich die Fahrgäste über die elektronische Fahrplanauskunft die individuellen Verbindungen anzeigen lassen.


Mobil erreichbar im Alter

0
Weniger ist mehr bei den Mobiltelefonen von ok.

Ingolstadt.| Ein großes Tastenfeld und ein kontrastreiches Display, dazu eine griffige Haptik und smarte Zusatzfunktionen wie Notruftaste, Kamera oder Taschenlampe – die Mobiltelefone von ok. überzeugen mit nützlichen Eigenschaften, die gerade im Alter immer wichtiger werden. Bei den drei Modellen OMP 10, OMP 50 und OMP 90 gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr! Auf eine komplizierte technische Ausstattung wurde bewusst verzichtet. Stattdessen punkten die ok. Mobiltelefone durch ihre einfache Handhabung, ein angenehm griffiges Design sowie ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.

Oma und Opa immer erreichbar
Smartphones und Mobiltelefone erleichtern die Kommunikation und bieten ein Plus an Lebensqualität – auch im Alter. Immer mehr Senioren möchten mobil mit der Familie oder den Freunden in Kontakt bleiben. Doch digitale Alleskönner mit empfindlichem Touchscreen und einem unüberschaubaren Angebot an Apps und Funktionen verwirren und verunsichern oft mehr als notwendig. Die kompakten Handys von ok. hingegen konzentrieren sich auf das Wesentliche und sind in ihrer einfachen Handhabung auch an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst.

ok. OMP 90 & OMP 10: Smarte Funktionen, einfache Handhabung
Die dezent schwarzen Mobiltelefone von ok. kombinieren smarte Funktionen mit größter Übersichtlichkeit. Durch großzügige Tastenfelder und ihre kontrastreichen LCD-Farbdisplays lassen sich das OMP 90 und das OMP 10 sowie das Klapphandy OMP 50 kinderleicht bedienen. Nützliche Sonderfunktionen wie etwa die integrierte Taschenlampe (nur OMP 90), Kamera, Uhrzeit- und Datumsanzeige, Kalenderfunktion, Wecker, Taschenrechner, Video-Recorder & -Player und der Voice Recorder können mit Hilfe großer, beleuchteter Tasten und dank intuitiver Benutzerführung mit nur wenigen Klicks gestartet werden. Die mechanische Tastensperre verhindert ungewollte Hosentaschenanrufe. Mit einer zusätzlichen microSD-Card lässt sich der interne Speicher bei allen Geräten auf bis zu 32 GB aufrüsten – genügend Platz für Fotos von Kindern und Enkeln.

Gut zu wissen: Mit den Dual-SIM-Handys OMP 90 und OMP 10 können Nutzer sogar den Service von zwei verschiedenen Netzbetreibern in Anspruch nehmen.

Immer griffbereit dank externer Ladeschale
Sowohl das OMP 90 als auch das OMP 10 besitzen eine externe Ladeschale. Durch sie gestaltet sich das Aufladen des Handys besonders komfortabel. Das umständliche Anstecken eines zumeist kleinen Kabels entfällt. Stattdessen wird die Ladestation einfach mit dem Ladekabel verbunden und an einem gewohnten Ort platziert, zum Beispiel neben dem Festnetztelefon. Sobald das Handy in die Station eingesetzt wird, lädt der Akku automatisch.

Das ok. OMP 50: Klappe zu und gut
Handy aufklappen: Anruf annehmen. Handy zuklappen: Anruf beenden. Eine simple Funktion, die viele Nutzer bei einem Smartphone vermissen. Beim schicken ok. OMP 50 klappt es hingegen ganz hervorragend – im wahrsten Sinne des Wortes. Im geschlossenen Zustand ist das mattschwarze, 73,5 Gramm leichte Mobiltelefon ein echter Handschmeichler. Gleichzeitig sind Tastenfeld und Display gut geschützt, so dass dem OMP 50 weder in Hand- noch in Hosentasche Kratzer und Krümel etwas anhaben können. Aufgeklappt beweist es die gleiche übersichtliche Funktionalität wie auch die beiden anderen Modelle.

Schnelle und einfache Hilfe: Großtastentelefon ok. OMP 90 mit Notfallknopf
Das Großtastentelefon OMP 90 verfügt auf der Gehäuserückseite über einen roten Notfall-Button, der mit bis zu fünf persönlichen Notfall-Kontakten programmiert werden kann. In einer akuten Notsituation, zum Beispiel bei einem Sturz in der Wohnung oder während eines Spaziergangs, kann der Betroffene unkompliziert Hilfe alarmieren, ohne umständlich durch das Handy-Menu navigieren zu müssen. Dazu hält er den Notfallknopf einige Sekunden gedrückt. Sofort sendet das OMP 90 selbständig eine Not-SMS an die hinterlegten Kontakte und beginnt daraufhin diese nacheinander anzuwählen. Die Prozedur wiederholt sich solange, bis der Anruf entgegengenommen wird oder der Betroffene den Vorgang beendet.

Preis und Verfügbarkeit
Die ok. Mobiltelefone OMP 90, OMP 50 und OMP 10 sind exklusiv bei MediaMarkt und Saturn sowie online unter www.mediamarkt.de und www.saturn.de verfügbar. Das OMP 90 kostet 29,99 Euro (UVP), das OMP 50 24,99 Euro (UVP). Das OMP 10 ist mit 15,99 Euro (UVP) etwas günstiger.


OB Kuhn weiht 100. städtische Photovoltaikanlage ein

0
100 weitere sollen zeitnah folgen

Stuttgart.| Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Stuttgarter Rathausdach eingeweiht. Das hat die Stadt am Mittwoch, 27. März, bekanntgegeben. Insgesamt sind jetzt 100 PV-Anlagen auf den Gebäuden der Stadtverwaltung in Betrieb. Sie produzieren jedes Jahr 4,7 Millionen Kilowattstunden an erneuerbarem Strom. Dadurch können jährlich 2.756 Tonnen an Kohlendioxid (CO2) eingespart werden.

OB Kuhn sagte: „Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in Strom um. Anders als konventionelle Kraftwerke stoßen sie kein klimaschädigendes CO2 aus, sondern arbeiten zu 100 Prozent klimaneutral. Deshalb wollen wir innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere 100 Photovoltaikanlagen in Betrieb nehmen.“ Der Oberbürgermeister weiter: „So sparen wir Stromkosten und tragen gleichzeitig zum Umweltschutz bei.“

Stuttgart hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2050 will die Landeshauptstadt klimaneutral sein und ihren Strom ausschließlich aus regenerativen Energiequellen beziehen. Den Weg dorthin zeigt das Stuttgarter Energiekonzept auf: Neben Energieeinsparung und Energieeffizienz spielt die Erzeugung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle. Die Photovoltaik ist dabei von zentraler Bedeutung. Mit der Inbetriebnahme der 100. PV-Anlage kommt Stuttgart dem Ziel der klimaneutralen Stadt wieder einen Schritt näher.

Bei der neuen PV-Anlage handelt es sich um ein sogenanntes Indach- Montagesystem, dabei werden bestehende Dachziegel durch PV-Module ersetzt. Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, erklärte die Vorteile des Systems: „Die Anlage wurde so in das Dach des Rathauses integriert, dass sich die Optik kaum ändert. Außerdem hat diese Bauweise – anders als die sonst übliche Aufdachmontage – keine negativen Auswirkungen auf die Dachstatik.“ Für den Bau der Anlage sind die Stadtwerke Stuttgart und das Amt für Umweltschutz gemeinsam verantwortlich.

Der Strom der Anlage wird zu rund 90 Prozent direkt im Rathaus verbraucht. Neben der Versorgung mit erneuerbaren Energien setzt das Rathaus auf Energieeffizienz

und Energieeinsparung: Trotz des zunehmenden Einsatzes von Elektrogeräten konnte zwischen 2009 und 2017 der Stromverbrauch um eine halbe Million Kilowattstunden gesenkt werden. Dies ist unter anderem auf Einsparungen bei der Beleuchtung, den Aufzügen und der EDV zurückzuführen. Damit zeigt das Stuttgarter Rathaus im Kleinen auf, wie die Energiewende im Großen gelingen kann. Die Stadtverwaltung hofft, dass das Vorgehen auf viele Nachahmer in der Stadtgesellschaft trifft – schließlich sind die Stuttgarter Liegenschaften nur für 4 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf städtischer Gemarkung verantwortlich.

Rückfragen oder Fragen zur Energiewende in Stuttgart beantwortet Dr. Jürgen Görres vom Amt für Umweltschutz ([email protected], 0711-216-88668).


Hausbesetzung in Stuttgart-West: Stadt beendet ihre Vermittlung

0

Stuttgart.| Die Besetzer eines Hauses in Stuttgart-West und die Eigentümer haben sich nicht auf ein einvernehmliches Ende der Besetzung geeinigt. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, hatte Vertreter beider Seiten zu Gesprächen ins Rathaus eingeladen. Das Treffen am Dienstag, 26. März, endete ergebnislos.

Bürgermeister Dr. Schairer erklärte: „Unser Ziel war, beide Seiten an einen Tisch zu bekommen. Das ist heute endlich gelungen.“ Die Positionen sind allerdings unvereinbar. Vertreter der Hausbesetzer schilderten ihre Sicht des Wohnungsmangels in der Stadt und machten auf ihre schwierige, persönliche Lage aufmerksam. Sie forderten Mietverträge vom Eigentümer. Vertreter des Hauseigentümers machten deutlich, dass sie sich ihre Mieter selbst aussuchen wollten.

Vertreter der Stadt schilderten Aspekte des Baurechts, des Sozialrechts und des Polizeirechts. Thema war vor allem der geplante Um- und Ausbau des Gebäudes, der seit 2017 genehmigt ist. Vergangenes Jahr wechselte der Hauseigentümer. Das Baurechtsamt hat sich jeweils belastbare Auskünfte zur Sanierung vorlegen lassen. Daher ist der zeitweise Leerstand der Wohnungen auch keine unerlaubte Zweckentfremdung.

Bürgermeister Dr. Schairer forderte den Rechtsbeistand der Hausbesetzer auf, Folgendes zu übermitteln: „Erstens: Die Stadt weiß um den Wohnungsmangel. Verwaltung und Gemeinderat arbeiten mit Hochdruck an der Schaffung von neuem bezahlbaren Wohnraum. Zweitens: Im Gebäude liegt keine unerlaubte Zweckentfremdung vor. Die Sanierung des Gebäudes ist nicht mit einer gleichzeitigen Wohnnutzung vereinbar. Drittens: Hausbesetzung ist als Hausfriedensbruch strafbar. Ich fordere die Hausbesetzer auf, das Haus unverzüglich zu räumen. Es gibt einen rechtswidrigen Zustand, der nicht mehr geduldet werden kann. Im Übrigen erklärt die Stadt ihre Vermittlung für beendet.“


Bergwacht bekommt neue Fahrzeuge

Staatssekretär Wilfried Klenk MdL übergibt DRK-Bergwacht Württemberg und Bergwacht Schwarzwald vier neue Fahrzeuge: „Wichtiger Beitrag, um Menschen in Gefahr zu retten“

„Die Bergwacht spielt im Konzert unserer Rettungsorganisationen ein ganz wichtiges Instrument. Wenn die Bergwacht zum Einsatz kommt, geht es ganz oft um Rettung in wirklich schwierigem Gebiet. Deshalb freue ich mich sehr, heute der Bergwacht die vier dafür besonders ausgestatteten neuen Einsatzfahrzeuge übergeben zu dürfen“, erklärt der Staatssekretär im Innenministerium Wilfried Klenk MdL am Freitag, 22. März 2019, in Karlsruhe anlässlich der Fahrzeugübergabe an die Vertreter der DRK Bergwacht Württemberg und der Bergwacht Schwarzwald e.V.

Die Bergwachten arbeiten in Baden-Württemberg sowohl im Katastrophenschutz (KatS) als auch im Rettungsdienst mit. Das Innenministerium hat für den Fachdienst Sanität und Betreuung im KatS vier Sonderfahrzeuge im Gesamtwert von 460.000 Euro für die Bergrettung beschafft. Es handelt sich um Fahrzeuge des Typs Mercedes-Benz Sprinter mit serienmäßigem Allradantrieb und einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 to. Die Fahrzeuge haben eine Motorleistung von 120 Kw, bieten Platz für fünf Personen, verfügen über eine bergwachtspezifische Ausstattung wie Akia-Schlitten sowie Gebirgstrage, und können im Notfall einen Patienten von der Unglücksstelle im Gelände zu einem Übergabepunkt des straßengebundenen Rettungsdienst transportieren.

Die Kosten eines voll ausgestatteten Fahrzeugs betragen etwa 115.000 Euro.

Die DRK Bergwacht Württemberg erhält ein Fahrzeug als Ersatz für ein altes auszusonderndes Einsatzfahrzeug, drei Fahrzeuge gehen in den Bereich der Bergwacht Schwarzwald als zusätzliche Fahrzeuge für den KatS.