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Donnerstag, 28. März , 2024

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Hausbesetzung in Stuttgart-West: Stadt beendet ihre Vermittlung

LokalesStuttgartHausbesetzung in Stuttgart-West: Stadt beendet ihre Vermittlung

Stuttgart.| Die Besetzer eines Hauses in Stuttgart-West und die Eigentümer haben sich nicht auf ein einvernehmliches Ende der Besetzung geeinigt. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, hatte Vertreter beider Seiten zu Gesprächen ins Rathaus eingeladen. Das Treffen am Dienstag, 26. März, endete ergebnislos.

Bürgermeister Dr. Schairer erklärte: „Unser Ziel war, beide Seiten an einen Tisch zu bekommen. Das ist heute endlich gelungen.“ Die Positionen sind allerdings unvereinbar. Vertreter der Hausbesetzer schilderten ihre Sicht des Wohnungsmangels in der Stadt und machten auf ihre schwierige, persönliche Lage aufmerksam. Sie forderten Mietverträge vom Eigentümer. Vertreter des Hauseigentümers machten deutlich, dass sie sich ihre Mieter selbst aussuchen wollten.

Vertreter der Stadt schilderten Aspekte des Baurechts, des Sozialrechts und des Polizeirechts. Thema war vor allem der geplante Um- und Ausbau des Gebäudes, der seit 2017 genehmigt ist. Vergangenes Jahr wechselte der Hauseigentümer. Das Baurechtsamt hat sich jeweils belastbare Auskünfte zur Sanierung vorlegen lassen. Daher ist der zeitweise Leerstand der Wohnungen auch keine unerlaubte Zweckentfremdung.

Bürgermeister Dr. Schairer forderte den Rechtsbeistand der Hausbesetzer auf, Folgendes zu übermitteln: „Erstens: Die Stadt weiß um den Wohnungsmangel. Verwaltung und Gemeinderat arbeiten mit Hochdruck an der Schaffung von neuem bezahlbaren Wohnraum. Zweitens: Im Gebäude liegt keine unerlaubte Zweckentfremdung vor. Die Sanierung des Gebäudes ist nicht mit einer gleichzeitigen Wohnnutzung vereinbar. Drittens: Hausbesetzung ist als Hausfriedensbruch strafbar. Ich fordere die Hausbesetzer auf, das Haus unverzüglich zu räumen. Es gibt einen rechtswidrigen Zustand, der nicht mehr geduldet werden kann. Im Übrigen erklärt die Stadt ihre Vermittlung für beendet.“


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