Der i-Punkt lockt mit besonderen Angeboten

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Lange Einkaufsnacht in Stuttgart am 30. März

Stuttgart.| Anlässlich der langen Einkaufsnacht „Stuttgart City blüht“ am Samstag, 30. März 2019 hat auch die Tourist Information „i-Punkt“ (Königstraße 1A) der Stuttgart-Marketing GmbH von 9 bis 21.30 Uhr geöffnet und lockt an diesem Tag mit besonderen Angeboten.

Neben der verlängerten Öffnungszeit lockt der i-Punkt in der Innenstadt und die Tourist Information am Flughafen mit weiteren Highlights und Attraktionen: Wer an diesem Tag Tickets für das Musical „Anastasia – Das Broadway-Musical“ erwirbt, erhält 50 % Rabatt. Die Aktion gilt für Tickets der Preiskategorie PK Premium, PK 1, PK 2 und PK 3 im Zeitraum vom 30.03.2019 bis 31.07.2019 (ausgewählte Vorstellungen). Zusätzlich präsentiert sich das Weingut der Stadt Stuttgart mit ihrer Serie der „Rössle“-Weine im i-Punkt an der Königstraße. Zwischen 14 und 17 Uhr können die Weine vor Ort verkostet werden.

Öffnungszeiten am 30. März 2019
Tourist Information „i-Punkt“, Königstr. 1A: 9.00 – 21.30 Uhr
Tourist Information Flughafen: 9.00 – 13.00 Uhr und 13.45 – 16.30 Uhr


Start des ersten Rad- und Wanderbusses im Landkreis Esslingen

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Kreis Esslingen.| Kurz nach dem offiziellen Frühlingsbeginn startet am 24. März der erste Rad- und Wanderbus auf der Linie 191 (Rad- und Wanderbus „Blaue Mauer“) im Landkreis Esslingen. Ab dem 1. Mai bringen dann auch die Rad- und Wanderbusse „Reußenstein“ (Linie 170), „Schopflocher Alb“ (Linie 176) und „Schwäbische Alb“ (Linie 177.1) die Besucher zu den schönsten Zielen im Landkreis. Alle oben genannten Rad- und Wanderbusse sind mit einem Fahrradanhänger ausgestattet, der den kostenlosen Transport von bis zu 20 Fahrrädern ermöglicht. 

Rad- und Wanderbus „Blaue Mauer“, Linie 191
Mit der Linie 191, auch als Rad- und Wanderbus „Blaue Mauer“ bekannt, kann die Region des Albtraufs besonders bequem erkundet werden. Der Bus ist zwischen dem 24. März und 3. November jeden Sonn- und Feiertag unterwegs. Die Route führt vom Neuffener Bahnhof mit Halten am Erkenbrechtsweiler Burrenhof und dem Hohenneuffen über Beuren nach Owen. Die Panoramatherme in Beuren wird dabei aus jeder Richtung zwei Mal pro Tag angebunden. Vom und ab dem Bahnhof Neuffen kann auf den Bus der Linie 199 nach Metzingen im Landkreis Reutlingen umgestiegen werden. Am Bahnhof in Owen wird ein Umstieg von und zu der Teckbahn (R81) ermöglicht.

Die Fahrpläne aller Rad- und Wanderbusse sind unter www.vvs.de abrufbar. Auf die jeweiligen Tarife und Tarifbestimmungen wird hingewiesen. Es werden “Schönes Wochenende-Tickets”, “Baden-Württemberg-Tickets”, das Metropolticket und der BW-Tarif anerkannt.

Die schnellste und einfachste Möglichkeit seine Radtour durch die Region zu planen bzw. sich über bereits vorhandene Tourenvorschläge zu informieren, bietet der VVS-Routenplaner im Internet unter www.vvs.de/radroutenplaner.


Adam Riese bringt Haftpflichtversicherung für Hundehalter

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Geschäftliche Information

Adam Riese, die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, erweitert weiter zügig ihr Produktsortiment durch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter. Der Antrags- und Abwicklungsprozess ist wie immer bei Adam Riese rein digital. Besondere Produkthighlights der Hundehalterhaftpflicht (HHV) sind die Übernahme der Tierarztkosten für den eigenen Hund, wenn ein Verursacher nicht ermittelt werden kann sowie die Übernahme der Kosten für eine Tierpension im medizinischen Notfall oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Halters. Die Hundehalterhaftpflichtversiche rung ist über Poolmakler und Vergleichsportale sowie über den Direktkanal unter www.adam-riese.de verfügbar. 

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§833 BGB) haftet der Halter eines Hundes für die Schäden, die der Hund verursacht. Neben kleineren und größeren Sachschäden sind insbesondere Personenschäden ein beträchtliches Risiko. Von der Regulierung kleinerer Kratzer bis hin zu schweren Verletzungen reichen die möglichen Folgen eines Hundebisses mit oftmals großen finanziellen Konsequenzen. Vor deutschen Gerichten sind bereits vielfach Schadenssummen in Höhe von einigen tausend bis hin zu mehreren zehntausend Euro geurteilt worden. Dennoch ist die Hundehalterhaftpflichtversiche rung derzeit nur in den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen,  Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Pflichtversicherung.

Schutz im XL- und XXL-Format
Die neue Hundehalterhaftpflichtversiche rung von Adam Riese bietet für diese Fälle günstigen Schutz und wird in den Produktvarianten XL und XXL angeboten. Sie richtet sich – wie alle Adam Riese-Produkte – speziell an Kunden, die sich insbesondere auf Preis und Leistung eines Produkts konzentrieren und Anbieter entsprechend über Makler oder selbst vergleichen wollen. Bereits ab 24 Euro im Jahr startet in der Produktlinie XL der Versicherungsschutz für Schäden durch die Vierbeiner. Dabei bietet die HHV insbesondere in der XXL-Variante einen sehr umfassenden Leistungskatalog: Übernahme der Tierarztkosten für den eigenen Hund, wenn ein Verursacher nicht ermittelt werden kann, die Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro, wenn ein Gegenstand nicht älter als 24 Monate alt ist, sowie eine Forderungsausfalldeckung mit Rechtsschutz bis 500.000 Euro. Mietsachschäden sind ebenso versichert wie Ansprüche des Tierhüters, wenn beispielsweise ein Nachbar mit dem Hund Gassi geht. Attraktiv ist zudem die Best-Leistungs-Garantie. Adam Riese zahlt im Schadenfall auch nicht versicherte Leistungen, die ein anderer Versicherer am Markt standardmäßig versichert.

Dr. Oliver Kuhnle, Geschäftsführer der Adam Riese GmbH: „In Deutschland sind derzeit rund 9 Millionen Hunde registriert, insgesamt fallen dabei Jahr für Jahr rund 100.000 versicherte Haftpflichtschäden an. Rechnet man noch die Vorfälle, bei denen keine Versicherung besteht, hinzu, zeigt sich das insgesamt große Potenzial für unsere Hundehalterhaftpflichtversiche rung am Markt. Denn angesichts der latenten Schadenbedrohung rechnen wir damit, dass sich auch bisher unversicherte Halter zunehmend für einen Risikoschutz interessieren werden. Zumal wenn es so einfach, preiswert und digital geht, wie bei Adam Riese.“

Nach der Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat- und Gewerbehaftpflicht- ist die neue Hundehalterhaftpflichtversiche rung (HHV) jetzt das bereits fünfte Produkt von Adam Riese seit Gründung im Herbst 2017. In dieser kurzen Zeitspanne hat sich Adam Riese bereits als vollwertiger Marktakteur etabliert. Dazu trägt der besondere Zuschnitt des Angebotes auf die Bedürfnisse von Maklern erheblich bei. Vereinfachte digitale Prozesse, eine Anbindung jedes Vertriebspartners auf Basis des führenden BiPRO-Standards sowie eine vollautomatische Policierung gehören bei Adam Riese zu den Standards. Für Direktkunden sind wiederum die digital vereinfachte Produktgestaltung, ein schneller Online-Abschluss und ein volldigitaler Schadenprozess entscheidende Vorteile.

Kuhnle: „Adam Riese ist auf geplantem Wachstumskurs, schon jetzt übersteigt die Zahl der Mitarbeiter die Marke von 40 Vollzeitstellen. Und wir suchen weiter Verstärkung“. Zusätzlichen geschäftlichen Rückenwind erhofft sich Adam Riese jedoch nicht nur durch die Einführung neuer Produktlinien wie jetzt der HHV, sondern auch von der zielgerichteten Verbesserung bestehender Produkte. In der Hausratversicherung werden demnächst die neuen Zusatzbausteine „Glas“ (zum Beispiel Glasfenster, -türen, Glaskeramik-Kochfelder), „Extreme Naturgewalten“ (beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck) und „Fahrrad“ (Diebstahl außerhalb von Wohnhaus, Garage oder Keller) mit aufgenommen.


Dr. Fabian Mayer neuer Erster Bürgermeister

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Stuttgart.| Dr. Fabian Mayer wird neuer Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Gemeinderat wählte den Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht am Donnerstag, 14. März, mit 45 Stimmen zum Nachfolger von Michael Föll. Fünf Nein-Stimmen wurden gezählt, ebenso fünf Enthaltungen und fünf ungültige Stimmen.

Am morgigen Freitag überreicht ihm Oberbürgermeister Fritz Kuhn die Ernennungsurkunde. Dr. Mayer ist seit September 2016 Bürgermeister. Den Schwerpunkt seiner zukünftigen Aufgaben sieht er in den Bereichen Personalwirtschaft, Digitalisierung und Kultur. Um leistungsfähig zu bleiben und im Vergleich mit anderen Arbeitgebern attraktiver zu werden, ist die Gewinnung, Erhaltung aber auch die Entwicklung von Personal in Zeiten eines robusten Arbeitsmarktes und akuten Fachkräftemangels ein wichtiges Zukunftsthema für den neuen Ersten Bürgermeister.

Mayer will vor allem die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorantreiben und im Laufe der nächsten Monate eine Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung vorlegen. Eine erfolgreiche Umsetzung und die dauerhafte digitale Transformation gelingen seiner Ansicht nach nur mit motivierten Menschen, die diesen Wandel gestalten und tragen.

Die städtische Kulturpolitik in Form des Stuttgarter Zukunftslabors im Jahr 2017 wurde unter BM Dr. Mayer mit dem Europäischen Kulturmarken Award für vorbildliche europäische Impulse in Form von Projekten, Aktionen oder Kampagnen ausgezeichnet, welche die Stadtkultur als Kultur des städtischen Zusammenlebens begreifen und befördern. Parallel zur strategischen Kulturentwicklung sei es mit dem Stadtpalais als neuem Museum für Stuttgart in kurzer Zeit gelungen, eine echte und attraktive „Kulturinstitution“ für Stuttgart zu etablieren, so Mayer. In diesem „neuen Wohnzimmer aller Stuttgarter“ würden Stadtgeschichte und -geschichten erzählt. Es sei zugleich ein beliebter Treffpunkt, an dem die Menschen der Landeshauptstadt über Gegenwart und Zukunft diskutieren.

Der Erste Bürgermeister ist der ständige und allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Er vertritt ihn ständig auch ohne Abwesenheit oder Verhinderung des Stadtoberhaupts.

Persönliches rund um Bürgermeister Dr. Mayer
Mayer wurde am 20. Januar 1981 in Stuttgart geboren. Sein Abitur machte er am Königin-Charlotte-Gymnasium. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen, wo er auch promovierte.

Sein Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart. 2009 legte er das 2. Juristische Staatsexamen ab. Ab 2010 arbeitete Mayer für die Rechtsanwaltskanzlei Haver & Mailänder und war dort Partner der Sozietät.

Mayer trat als Jugendlicher in die CDU ein, war von 2004 bis 2009 in Stuttgart Kreisvorsitzender der Jungen Union und wurde 2009 mit 28 Jahren erstmals in den Gemeinderat der Landeshauptstadt gewählt.

Mayer ist Mitglied beim CVJM, beim World Wildlife Fund Deutschland und beim Kinderhilfswerk Plan International Deutschland, ebenso beim TUS Stuttgart und beim Wirtschaftsrat e.V.

Der 38-Jährige ist verheiratet und hat zwei Kinder.


Thomas Fuhrmann neuer Bürgermeister

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Stuttgart.| Thomas Fuhrmann ist neuer Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen. Er erhielt im ersten Wahlgang mit 47 Stimmen die absolute Mehrheit. Auf den Kandidaten Peter Rist entfielen sieben, auf Ulrich Weiler drei Stimmen. Zwei Stadträte enthielten sich. Diese Entscheidung des Gemeinderats teilte die Stadt am Donnerstag, 14. März, mit.

Fuhrmann wird morgen (15.03.2019) sein Amt antreten, er ist dann fachlich zuständig für die Stadtkämmerei, das Liegenschaftsamt und das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart sowie weitere städtische Eigenbetriebe.

In seiner Rede vor dem Gemeinderat verwies Fuhrmann auf seine „kommunalpolitische Begeisterung und die Freude am Gestalten“. Er sehe sich als verantwortungsbewussten, fleißigen und verlässlichen aber auch freundlichen, unaufgeregten, entspannten, loyalen und hilfsbereiten Mitarbeiter in diesem Rathaus. Die Sache sei ihm stets wichtige als die eigene Person.“ Wichtige Grundsätze seien „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“. Er sei „optimistisch, dass unsere Industrie, der Handel, das Gewerbe und Handwerk sowie die Dienstleister in Stuttgart weiterhin gut aufgestellt sein werden und somit auch die Grundlage schaffen für unseren Wohlstand.“ Weil die Finanzkraft der Stadt nicht selbstverständlich sei, mahnte er an, mit, „Besonnenheit auf die Ausgabenseite des städtischen Haushalts zu schauen und nicht alle Begehrlichkeiten zu bedienen.“

Wichtige Zukunftsbranche sei die Biotechnologie. Fuhrmann wörtlich: „Es müssen sich noch mehr Start-Up-Unternehmen entwickeln, Arbeitsplätze und vielleicht sogar einmal eine eigene ‚Biotechnologie‘-Messe entstehen. Und ein Teil der Biotechnologie ist im Übrigen auch die medizinische Biotechnologie die sich mit der Entwicklung therapeutischer und diagnostischer Verfahren befasst, möglicherweise auch eine Verbindung zum anvisierten Universitätsklinikum.“

Verantwortungsvoll wolle er „mit dem größten Kapital der Stadt“, dem Grundvermögen, umgehen. Fuhrmann wörtlich: „Der Gemeinderat hat die Liegenschaftsverwaltung mit sehr viel Geld ausgestattet um gezielt den Wohnungsbau zu beschleunigen. Dies will ich aktiv unterstützen, sowohl bei kleineren Einzelvorhaben als auch bei der Entwicklung ganzer Quartiere.“

Es sei durchaus auch sinnvoll, manche Grundstücke zu verkaufen. Allerdings sei jeder Einzelfall sehr genau abzuwägen und auf eine positive Flächenbilanz zu achten.

Fuhrmann will sich dafür einsetzen, dass „der vom Gemeinderat angestoßene Visionsprozess intensiver bei den Beteiligungen der Stadt Niederschlag findet, so dass noch mehr über Strategien und Ziele nachgedacht und diskutiert wird.“ Ihm geht es dabei um die Weiterentwicklung der Messe oder der Stuttgarter Wohnungsbau Gesellschaft. Parallel dazu gelte es, die Bereiche Stadtwerke, Tourismus und Marketing, Veranstaltungen und Märkte oder das städtische Weingut voranzubringen. Abschließend verwies er auf das Abiturheft des Gottlieb-Daimler-Gymnasiums. Dort habe 1991 davon gesprochen, sein Traumjob sei „Bürgermeister“.

Persönliches rund um Thomas Fuhrmann
Thomas Fuhrmann wurde am 19. Mai 1971 geboren. Von 1991 bis 1993 absolvierte er in Kornwestheim und Ludwigsburg eine Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst. Anschließend besuchte er zwei Jahre lang die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und machte dort 1995 seinen Abschluss zum Diplom- Verwaltungswirt. Von 1996 bis 2000 studierte Fuhrmann Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Im November 2000 legte er die 1. Juristische Staatsprüfung ab. Von 2000 bis 2002 folgte das Referendariat am Landgericht Stuttgart und im Oktober 2002 dann die 2. Juristische Staatsprüfung. Seit 2003 arbeitet Fuhrmann als Rechtsanwalt. Er ist Partner in der Kanzlei „Fuhrmann & Partner“. Zudem hat Fuhrmann große kommunalpolitische Erfahrung vorzuweisen: Er war 20 Jahre Bezirksbeirat in Mühlhausen, seit 2014 ist er im Gemeinderat. Zudem war er fünf Jahre Mitglied beim Verband Region Stuttgart, darüber ist er Mitglied bei der Mittelstandsvereinigung der CDU, Bund der Selbständigen Mühlhausen, bei den Fördervereinen Grundschule Neugereut bzw. Mühlhausen, in drei Bürgervereinen sowie der SKG Max-Eyth-See. Thomas Fuhrmann ist verheiratet, Vater einer Tochter.


Raser-Unfälle: OB beauftragt Analyse zu möglichen Schwerpunkten

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Stuttgart.| Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat am Montag, 11. März, den Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, beauftragt, mögliche „Raser- Schwerpunkte“ im Stuttgarter Stadtgebiet aufzuzeigen und zu analysieren. Außerdem soll gemeinsam mit der Polizei untersucht werden, ob und wie an solchen Orten die Verkehrssicherheit verbessert werden könnte und welche Maßnahmen der Stadt bzw. der Polizei zur Verfügung stehen. Kuhn sagte: „Wir wollen systematisch die gesamte Stadt in den Blick nehmen, um zu sehen, was wir für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zusätzlich tun können.“

Hintergrund sind zwei Unfälle aus der vergangenen Woche: In der Rosensteinstraße (Stuttgart-Nord) starben zwei Menschen und in der Pischekstraße (Stuttgart-Ost) zog sich ein Autofahrer schwere Verletzungen zu. In beiden Fällen gilt überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache.


Verbandsversammlung informiert über Kostenstand der Schönbuchbahn

Landrat Roland Bernhard: „Schönbuchbahn soll zum Schuljahresbeginn 2019 wieder bis Böblingen fahren“

Kreis Böblingen.| Am Donnerstag, 7. März, informierte Landrat Roland Bernhard in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schönbuchbahn über den aktuellen Stand der Kosten beim Streckenausbau und bei der Elektrifizierung der Bahn.

Da es im Projektverlauf an diversen Stellen, unter anderem durch geschützte Eidechsen, Kampfmittelfunde und Fehlplanungen, zu Verzögerungen gekommen ist, hat sich nicht nur die Wiederinbetriebnahme der Schönbuchbahn auf der Gesamtstrecke verzögert, auch die Kostenprognose hat sich verändert.

Landrat Roland Bernhard nannte bei der Verbandsversammlung eine konkrete Zeitschiene für die ausstehenden Etappen bis zur Wiedereröffnung der gesamten Strecke zwischen Böblingen und Dettenhausen und zur Einführung des 15-Minuten-Taktes in den Hauptverkehrszeiten zwischen Böblingen und Holzgerlingen: „Wenn ab jetzt alles glatt läuft und alle Beteiligten ihr Bestes geben, schaffen wir den Start zum Schuljahresbeginn im September 2019.“

Während die Kostenprognose für den Bau des neuen Betriebshofes bei rund 19 Millionen Euro stabil geblieben sind entstehen beim Streckenausbau Mehrkosten von etwas mehr als 9 Millionen Euro auf dann 76,8 Millionen Euro. Als der Zweckverband den Antrag auf Fördergelder beim Land Baden-Württemberg im November 2017 einreichte, ging man noch von 67,7 Millionen Euro aus.

„Wir haben einige unbefriedigende Botschaften hinnehmen müssen“, meint Landrat Roland Bernhard. „Aber nachdem inzwischen fast alle Gewerke beauftragt sind, dürften wir allmählich Kostensicherheit erlangen.“ Zugleich sieht er Möglichkeiten, einen wesentlichen Teil jener Mehrkosten erstattet zu bekommen, die durch Fehlplanungen entstanden sind. Geschäftsführer Reinhold Bauer erläutert dazu, dass „die verantwortlichen Firmen in Regress genommen werden, und wir dies notfalls gerichtlich durchsetzen.“ Es gehe dabei um eine erhebliche Summe. Anlass zur Regressforderung geben vor allem 80 von rund500 Oberleitungsmasten, die falsch berechnet wurden und um die 50 falsche Mastgründungen. Durch diese und andere Fehler kam es zu Verzögerungen und Stillständen auf der Baustelle, die weitere Folgekosten bei anderen Gewerken nach sich zogen.

Die Gesamtkosten des Projektes, zu denen neben den Baukosten auch Grunderwerbs- und Planungskosten zählen, erhöhen sich seit der letzten Prognose von 104,5 Millionen Euro auf 115,5 Millionen Euro. „Nicht nur die unvorhergesehenen Probleme haben die Kosten erhöht, auch die Baupreise sind allein von 2017 auf 2018 um 4,8% gestiegen. Davon sind alle Bauherren betroffen“, so Reinhold Bauer.


Augen auf beim Kauf einer Ferienimmobilie

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Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus kann sowohl die Erfüllung eines Lebenstraums als auch eine sinnvolle Investition sein – ob zwecks Vermietung oder als Altersruhesitz. Doch damit sich der Kauf auch rentiert, sind verschiedene Aspekte zu beachten. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), klärt über die wichtigsten Punkte auf.

Ein Haus dort kaufen, wo andere Urlaub machen – für viele ein Traum im Alter oder auch schon früher. Denn eine Ferienimmobilie macht sich auf den ersten Blick doppelt bezahlt: Durch die Vermietung an Urlauber kann das Jahr über zusätzlich Geld verdient und bei Urlaubsbedarf das eigene Ferienheim genutzt werden.

„Der Wunsch nach einer Ferienimmobilie spielt für viele Anleger eine große Rolle“, sagt Jochen Dörner, Sprecher der Geschäftsführung der Wüstenrot Immobilien GmbH (WI). „Die Verbindung von Investition und Eigennutzung erscheint so verlockend wie lukrativ, doch eine erfolgreiche Vermietung hängt von einigen Faktoren ab, die sich Kaufinteressenten im Vorfeld gut überlegen sollten.“

Zu den erfolgversprechenden Faktoren zählt zunächst eine attraktive Lage mit einer guten Infrastruktur. Die Lage entscheidet maßgeblich über den Wert der Immobilie und lässt sich nur vor Ort sorgfältig überprüfen. Wer dies nicht beachtet, kann sein Objekt später häufig nur schwer vermieten oder wieder verkaufen. Zudem ist eine voraussichtlich stabile Urlaubernachfrage in der Region entscheidend für den späteren Vermietungserfolg.

Auch die folgenden Fragen sollten bei der Kaufentscheidung eine Rolle spielen: Passt die Unterkunft auch langfristig zu den eigenen Bedürfnissen – beispielsweise als Altersruhesitz? Gibt es im Ferienort bestimmte Regelungen und Einschränkungen der Vermietung an Urlauber?

„Um alle Faktoren abwägen zu können, sollten potenzielle Käufer sich im Vorfeld über die örtlichen Gegebenheiten erkundigen, den Markt analysieren und Preise vergleichen. Vor dem Kauf empfiehlt sich je nach geplanter Nutzung zudem eine gute Beratung, etwa von versierten Maklern und Notaren“, rät Dörner.

Die Finanzierung sollte im Vorfeld daher unbedingt sicher stehen. Ferienimmobilien eignen sich meist nur für Anleger, die über das nötige Kleingeld verfügen, um das Objekt zu großen Teilen aus Eigenmitteln zu finanzieren und die aus wirtschaftlichen Gründen nicht zwingend auf Einnahmen aus Vermietungen angewiesen sind. Wichtig sind außerdem ausreichend große Rücklagen für Kosten wie unvorhersehbare Reparaturen. Nach Aussage von Branchenexperten gehen ohnehin leicht die Hälfte der Mieteinnahmen für Instandhaltung, Finanzierungskosten, Vermietungsservice und Buchungsabwicklung sowie die Pflege von Grundstück und Eigentum drauf. Jeder, der seine Immobilie als Kapitalanlage sieht, sollte sein Investment daher gut durchdenken.

Auch die Entscheidung, ob eine Immobilie im Inland oder Ausland erworben werden soll, zieht Konsequenzen nach sich, da sich die steuerliche Situation und die Rechtslage je nach Standort stark unterscheiden. So ist in vielen südeuropäischen Ländern beispielsweise ein Kaufvertrag bereits ohne notarielle Beurkundung bindend. Zudem ist zu prüfen, ob und inwieweit man als Ausländer überhaupt Immobilien erwerben und vermieten darf. Für den Standort Deutschland sprechen daher neben der räumlichen Nähe vor allem Rechtssicherheit und attraktive Renditeaussichten. Über die Hälfte der bisher veräußerten Ferienimmobilien befindet sich dementsprechend in Deutschland, insbesondere an Nord- und Ostsee und in Bayern.

Ein weiterer ausschlaggebender Punkt beim Kauf ist eine hochwertige Ausstattung inklusive Möblierung. Viele Urlauber zahlen nicht nur für eine gute Lage, sondern auch für die Faktoren Atmosphäre und Ausstattung, die etwa durch eine gut ausgerüstete Küche, einen Kamin oder eine Sauna entstehen. Dabei gilt: Je attraktiver die Ausstattung, desto besser. Dieser Kostenaufwand sollte daher von Anfang an mit einkalkuliert werden.

Auch über den Kaufzweck sollten sich Interessenten im Vorfeld Gedanken machen. Denn ob die Immobilie als Feriendomizil, Alterswohnsitz oder zwecks Vermietung genutzt werden soll, hat Einfluss auf die anfallenden Steuern. Wer überwiegend vermietet, kann Betriebsausgaben wie Zinsen und Reparaturen absetzen – vorausgesetzt, er erzielt langfristig Gewinne. Grundsätzlich unterliegen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuerpflicht.

Bei Käufern, die nicht vermieten wollen, stellt sich die Frage, wer sich bei Abwesenheit um die Pflege und Vermietung der leerstehenden Immobilie kümmert und welche Schutzeinrichtungen und Versicherungen zu empfehlen sind. Besonders wichtig ist dabei eine verlässliche Hausverwaltung oder eine professionelle Vermietungsagentur.


Live Gaming: So wirkt es sich auf die Freizeitindustrie aus

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Geschäftliche Information

Videospiele haben in der heutigen Gesellschaft unheimlich an Bedeutung gewonnen. Lange waren sie nur Nischeninteresse – Doch heute brennt die breite Masse dafür. Das hat zur Folge, dass sich im Feld des Gaming eine Menge tut. Zu den nennenswertesten Entwicklungen gehört wohl die Entstehung sowie das rasante Wachstum der eSport-Industrie in den letzten Jahren. Plattformen wie Twitch ist es zu verdanken, dass eSport an ein weltweites Publikum übertragen werden konnte und damit überhaupt die Tragweite erreichte, die seinen Erfolg heute ausmacht. Denn Gaming im Livestream scheint für Fans faszinierend zu sein. Auch Live Gaming ist ein Trend, der vor allem im Casual-Gaming-Sektor voranschreitet. Aufschluss darüber gibt dieser Artikel.

eSport und Live-Streaming im Ländle
Der VfB macht es vor: Er schafft eigens ein Team für die Stuttgarter Zocker, die das FIFA-Spielen zum Beruf gemacht haben. Denn auch die Schwaben haben in Sachen Profi-Gaming viel zu bieten. Ein paar von ihnen legten sogar den Grundstein ihrer Karriere mit einem Channel auf Twitch, auf dem sie sich selbst beim Spielen filmten und dies dann live an ein begeistertes Publikum übermittelten. Besonders beeindruckend ist dabei die Diversität des Teams: Die Türen stehen nicht nur sehr jungen, aber begabten Gamern offen, sondern bieten auch Platz für Spieler mit körperlicher Beeinträchtigung, wie etwa Niklas „nik-lugi“ Luginsland beweist.

Live-Gaming im Casual-Gaming-Sektor
Der Nachteil beim Live-Streaming ist, dass der Zuschauer nicht selbst aktiv werden kann. Am ehesten bietet noch die Chatfunktion die Möglichkeit, zu interagieren. Immer größerer Beliebtheit erfreut sich deshalb auch das Live-Gaming, einer Art Mischform aus Stream und Spiel. Leuchtendes Beispiel hierfür ist der Glücksspiel-Sektor. Online Casinos haben erkannt, dass es ungemein für Casino-Feeling sorgt, wenn der Spieler einem Croupier gegenüber sitzt. Deshalb können Glücksspiel-Begeisterte sich auf ausgewählten Seiten nun in Spiele einloggen, in denen ein Croupier per Livestream an sie übertragen wird. Und das benötigen Sie für Live Casinospiele: Nichts weiter als eine gute Internetverbindung und ein sorgsam begrenztes Budget. Der Zugang zu diesem äußerst kurzweiligen Zeitvertreib ist somit für alle offen.

Live-Gaming jederzeit verfügbar
Das hat auch Folgen für die Freizeitindustrie im Allgemeinen. Denn Live-Gaming bietet einen entscheidenden Vorteil gegenüber vielen anderen freizeitlichen Aktivitäten: Es ist immer und überall verfügbar. Ob Pendler in der U-Bahn auf dem Weg in die Arbeit ein paar Runden zocken wollen oder die Hobbyzocker es sich nach einem langen Tag auf dem Sofa gemütlich machen, um mit etwas Blackjack abzuschalten – Das Live-Gaming kennt keine Öffnungszeiten und es muss nicht einmal das Haus verlassen werden, um seiner Spiellust zu frönen. Zudem ist es eine sinnvolle Weiterentwicklung der Online-Casino-Industrie als solche: Trotz strenger Regulierungen boomt diese Industrie und geht mit Live-Gaming einen weiteren Schritt auf ihre Kunden zu. Denn diese können eben deutlich besser in ein Spiel eintauchen, wenn sie von einem echten Croupier ihre Karten ausgeteilt bekommen oder sie sehen, wie eine elegante Croupier-Dame das Roulette-Rad dreht.

Live-Gaming lässt sich selbstverständlich nicht nur auf den Casino-Sektor anwenden. Bei allen Games, bei denen der Spieler einen Gegner vor sich hat – wie etwa virtuelles Schach – ist diese Funktion denkbar. Wie schnell die restliche Gaming-Industrie vom Glücksspielsektor lernt, bleibt abzuwarten.


Wohnungsverwalter haftet für Schäden

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Setzt ein Wohnungsverwalter getroffene Beschlüsse nicht ordnungsgemäß um, muss er Schäden, die einzelnen Wohnungseigentümern dadurch entstehen, ausgleichen. Die Württembergische Versicherung, Teil der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 125/17) hin.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte die Sanierung ihres Gebäudes beschlossen, da in einer Wohnung im Erdgeschoss Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren. Die vom Verwalter beauftragten Sanierungsmaßnahmen wurden jedoch nicht fachgerecht durchgeführt, sodass der Feuchtigkeitsschaden weiterhin bestand. Dennoch veranlasste der Verwalter zunächst keine weiteren Maßnahmen und führte auch nicht zeitnah einen weiteren Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbei. Darauf verklagte der Eigentümer der vermieteten Erdgeschosswohnung die gesamte Gemeinschaft der Eigentümer, ihm den Schaden aufgrund der verzögerten Sanierung zu ersetzen. Er machte dabei unter anderem die entgangene Miete für die Zeit geltend, in der er seine Wohnung nicht vermieten konnte.

Der BGH wies die Klage ab, da nicht die Gemeinschaft, sondern nur der Verwalter für den entstandenen Schaden verantwortlich war. Laut dem Urteil haftet die Gemeinschaft nur dann für Schäden einzelner Eigentümer, wenn sie es unterlässt, eine notwendige Sanierung zu beschließen. Ist jedoch der notwendige Beschluss getroffen, ist es Sache des Verwalters, ihn ordnungsgemäß auszuführen. Sollte sich dabei herausstellen, dass andere oder weitere Maßnahmen erforderlich sind, muss der Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen und einen weiteren Beschluss herbeiführen. Sollte der Wohnungsverwalter im vorliegenden Fall auf Ersatz des Schadens in Anspruch genommen werden, würde ihm die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Wohnimmobilienverwalter helfen. Sie ist eine vorgeschriebene Pflichtversicherung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter.