Olga-Areal erhält renommierten Städtebau-Preis

0

Stuttgart.| Recycling im Städtebau: Die Umwandlung des ehemaligen Krankenhausareals in ein neues Stadtquartier wurde jetzt mit dem Award des polis Magazins, einer Fachzeitschrift für den Städtebau, ausgezeichnet. Das städtische Liegenschaftsamt und Amt für Stadtplanung und Wohnen erzielten zusammen mit dem Projektpartner Arcadis Germany GmbH den zweiten Platz in der Kategorie „Urbanes Flächenrecycling“.

Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, sagte am Freitag, 17. Mai: „Stuttgart setzt auf die Innenentwicklung und die konsequente Umwandlung und Ausnutzung von vorhandenen Flächen. Durch das Flächenrecycling des ehemaligen Krankenhausareals entsteht nun ein neues, urbanes Wohnquartier. Dass dieses Projekt ausgezeichnet wurde, ehrt uns und zeigt den vorbildhaften Charakter des Olga-Areals.“

Olga-Areal in Stuttgart-West
Das Olgahospital in Stuttgart-West ist im Mai 2014 in das Klinikum Stuttgart umgezogen. Das ehemalige Krankenhausgebäude wurde daraufhin zurückgebaut und das Areal für eine erneute Bebauung freigeräumt. Die Stadt verkaufte Parzellen des Grundstücks an private Bauinteressenten. Auf vier Baufeldern werden durch Bauträger und Baugemeinschaften insgesamt 224 Wohneinheiten realisiert. Dabei werden unterschiedliche Zielgruppen angesprochen. So entstehen 50 Prozent der Wohneinheiten zum Beispiel im geförderten Wohnungsbau (Sozialmietwohnungen, Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher, preiswertes Wohneigentum). Neben Wohnungen werden auf dem Areal ein Lebensmittelmarkt, eine Kindertagesstätte, ein Nachbarschafts- und Familienzentrum sowie kleinteilige Gewerbeeinheiten gebaut.

Die Rohbauphase ist bereits abgeschlossen. Das Quartier soll im Herbst 2019 fertig werden.

Polis Award
Der polis Award wird von der Fachzeitschrift polis – Magazin für Urban Development verliehen. Er ehrt kooperative Lösungen und partnerschaftliche Projekte im Städtebau und in der Immobilienwirtschaft in fünf Kategorien sowie in einer zusätzlichen Kategorie, die sich ausschließlich an Studierende richtet. Bei der Preisausschreibung handelt es sich nicht um einen Ideenwettbewerb. Die eingereichten Projekte müssen entweder bereits realisiert worden sein oder es muss sichergestellt sein, dass das Projekt zukünftig umgesetzt wird.


Geldsegen für Kinderhilfsprojekte

Kreissparkasse verdoppelt am 3. Juni erneut Spenden auf www.gut-für-den-landkreis-esslingen.de

Esslingen.| Anlässlich des Internationalen Kindertages startet die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen am 3. Juni eine erneute Spenden-Verdoppelungsaktion. Ab 10 Uhr verdoppelt sie auf der Online-Spendenplattform gut-für-den-landkreis-esslingen.de jede Spende bis 100 Euro. Für die Aktion stellt die Kreissparkasse 10.000 Euro zur Verfügung.

Im Mittelpunkt stehen diesmal Projekte zum Wohl von Kindern. Auf gut-für-den-landkreis-esslingen.de können interessierte Spender ihren Favoriten aus über 80 sozialen Projekten im Landkreis Esslingen auswählen. Alles Weitere geht denkbar einfach: Höhe der Spende festlegen, Zahlungsdaten eintragen und abschicken.

„Zum Internationalen Kindertag möchten wir den Initiativen, die sich für Kinder stark machen, danken und sie in ihrer Arbeit unterstützen“, erklärt Burkhard Wittmacher, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse. Gut-für-den-landkreis-esslingen.de ist eine gemeinsame Initiative von Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen und betterplace.org. Die Nutzung der Spendenplattform ist kostenlos. Alle Spenden kommen zu 100 Prozent bei den projekttragenden Organisationen an. Die Kosten für den laufenden Betrieb der Plattform übernimmt die Kreissparkasse.

Kinderhilfsprojekte im Landkreis Esslingen, die noch nicht auf der Online-Spendenplattform vertreten sind, können sich unter gut-für-den-landkreis-esslingen.de registrieren und so an der Aktion am 3. Juni teilnehmen. Unterstützung bei der Registrierung gibt es unter [email protected].

Die Verdoppelungsaktionen der Kreissparkasse machen einen Teil des Spendenaufkommens auf gut-für-den-landkreis-esslingen.de aus. Seit 2015 gingen insgesamt über eine Million an Spenden ein. Pro Woche sind das rund 6.000 Euro bei einer durchschnittlichen Spendenhöhe von 114 Euro. Das ist mehr als dreimal so hoch wie der Durchschnittswert von 35 Euro bei papierhaften Formularen. Besonders erfolgreiche Projekte konnten über gut-für-den-landkreis-esslingen bis zu 70.000 Euro für ihre Aktivitäten einwerben.


Makler müssen nicht über steuerrechtliche Folgen aufklären

0

Makler sind im Normalfall nicht verpflichtet, ihre Kunden auf die steuerrechtlichen Auswirkungen des von ihnen vermittelten Grundstückskaufvertrags hinzuweisen. Die Wüstenrot Immobilien GmbH (WI) weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 152/17) hin.

Im entschiedenen Fall vermittelte ein Makler den Verkauf eines Anwesens mit acht vermieteten Wohnungen. Da der erzielte Kaufpreis um 125.000 Euro höher war, als die Eigentümerin beim Kauf vor knapp zehn Jahren gezahlt hatte, musste sie den Veräußerungsgewinn versteuern. Sie verklagte den Makler, ihr die gezahlte Steuer von knapp 50.000 Euro zu ersetzen, da er sie nach ihrer Auffassung auf diese steuerrechtliche Auswirkung hätte hinweisen müssen. Sie hätte dann den Verkauf um einige Monate zurückgestellt, bis die steuerrechtlich relevante Frist von zehn Jahren seit dem Kauf verstrichen war.

Damit kam sie vor Gericht jedoch nicht durch. Laut dem Urteil steht der Makler zu seinem Auftraggeber zwar in einem besonderen Treueverhältnis und muss diesen deshalb über alle ihm bekannten relevanten Umstände aufklären. Dies gelte jedoch im Normalfall nicht für die steuerrechtlichen Auswirkungen des vermittelten Verkaufs. Hier könne der Makler zunächst einmal davon ausgehen, dass sich seine Kunden ausreichend anderweitig informiert haben. Ausnahmsweise müsse jedoch ein Makler auch auf steuerrechtliche Auswirkungen hinweisen, wenn er mit dieser Kompetenz werbe oder erkenne, dass sich der Auftraggeber offensichtlich über die steuerlichen Nachteile im Unklaren ist. Außerdem bestünden gesteigerte Beratungs- und Aufklärungspflichten eines Maklers, wenn er den Auftraggeber zu einem riskanten Vorgehen oder überstürzten Vertragsabschluss verleite. Da diese Konstellationen im entschiedenen Fall nicht vorlagen, wurde die Klage der Eigentümerin abgewiesen.


Europa-Kandidat Hubert Romer zu Gast im Elysee-Palast

Auf den Tag genau wurde Emmanuel Macron am 7. Mai 2017 zum französischen Präsidenten gewählt. Hubert Romer, Europakandidat der FDP für den Wahlkreis Esslingen konnte ihm bei einem Empfang persönlich dazu gratulieren und sich mit ihm und seinen Ministern zur beruflichen Bildung in Europa austauschen: „Ein schönes Symbol, dass er diesen Tag für ein starkes Plädoyer für die Jugend und berufliche Bildung genutzt hat,“ so Romer.

Macron bekräftigte hierbei die Wichtigkeit der Anerkennung der beruflichen Bildung in der Gesellschaft in Frankreich und in der gesamten Welt. Im Gespräch mit der französischen Ministerin für Arbeit tauschte sich Romer weiterhin über mögliche Kooperationen auf europäischer und französisch-deutscher Ebene aus. „Es ist gut zu wissen, dass es solche Streiter für Europa gibt, die einen direkten Zugang auch zu jungen Menschen finden,“ so Hubert Romer, der für eine deutsche Bildungsorganisation sprach.

Gerade die Region Stuttgart müsse sich intensiv in internationale Bildungsprojekte mit einbringen. (HRo)


Mehr als 6.000 Besucher beim Tag der offenen Tür im Rathaus

OB Kuhn: „Tag war einmal mehr ein toller Erfolg“

Stuttgart.| „Unser Haus. Ihr Haus. DAS RATHAUS“ – so lautete das Motto, mit dem sich die Stadtverwaltung, die Ämter und Eigenbetriebe beim Tag der offenen Tür am Samstag, 11. Mai, präsentierten. Mehr als 6.000 Bürgerinnen und Bürger haben diese Gelegenheit genutzt, um sich im Rathaus und an den Stationen um den Marktplatz zu informieren.

Die Besucher erlebten eine Mischung aus Information und Unterhaltung auf allen Etagen des Rathauses und dem Marktplatz. Der Oberbürgermeister, Bürgermeister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ämtern und Eigenbetrieben standen Rede und Antwort. Egal ob Rätsel, Rallyes, Mitmachaktionen, Ausstellungen, Führungen oder in den Amtszimmern vom Oberbürgermeister und der Bürgermeisterriege – der Andrang war gleichermaßen groß.

Gleichzeitig hat auf dem Marktplatz der „Stuttgart-Tag“ stattgefunden, der den Höhepunkt der Kampagne „Meine Stimme für Stuttgart“ zur Gemeinderatswahl am 26. Mai markierte.

OB Kuhn dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Dieser Tag war einmal mehr ein toller Erfolg. Über 6.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich über das Rathaus informiert. Die vielfältigen Angebote und Aktionen waren gut besucht. Das zeigt das große Interesse der Stuttgarterinnen und Stuttgarter für Politik, für Stuttgart und ihr Rathaus.“

Kuhn dankte den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Ideen und Arbeit bei der Vorbereitung und während der Durchführung dieses Tages. „Es ist toll zu sehen, mit welchem Ideenreichtum und welcher Begeisterung sie ihr Haus präsentiert haben. Damit haben sie die große Bandbreite und Vielfalt der Verwaltung und der Eigenbetriebe deutlich gemacht. Ich danke ihnen allen sehr herzlich“, so der OB.


„Stuttgart-Tag“: So vielfältig war der Marktplatz noch nie

Stuttgart.| So vielfältig war der Marktplatz noch nie. Hier präsentierten sich am Samstag, 11. Mai, beim „Stuttgart-Tag“ alle zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich so umfassend über die Gemeinderatswahl am 26. Mai informieren. Das haben tausende genutzt – von 11 bis 17 Uhr war der Marktplatz durchgehend gut besucht. Ergänzt wurde der Stuttgart-Tag durch ein buntes Kulturprogramm: Den Auftakt macht der schwäbische Comedian Dominik „Dodokay“ Kuhn, der eigens für den „Stuttgart-Tag“ ein Programm zusammengestellt hatte. Die Cover-Band Fresh & Cool spielten Funk, Soul und Partymusik.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Erstmals haben wir es angeboten, dass sich die Wahlvorschläge in dieser Form, gleichberechtigt und in eigener Verantwortung präsentieren konnten. Das wurde toll angenommen. Ich danke den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Künstler sowie den Parteien und Wählervereinigung für ihr Engagement.“

Kampagne zur Kommunalwahl „Meine Stimme für Stuttgart“
Die vom Gemeinderat initiierte Informationskampagne wendet sich an alle wahlberechtigten Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Das Motto lautet: „Meine Stimme für Stuttgart“. Neben den klassischen Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit wie Plakaten setzt die Kampagne bewusst Stilmittel ein, die überraschen und auch ein junges Publikum ansprechen. So hat die Stadt fünf öffentliche Flächen von ausgewählten Graffiti-Künstler gestalten lassen. Die von der Stadt gestaltete Website www.meine-stimme-fuer-stuttgart.de informiert über die Aufgaben des Gemeinderats und gibt Hilfestellung zum Wahlverfahren. Über die Sozialen Medien sollen vor allem jüngere Zielgruppen angesprochen werden. Seit Anfang Mai tourt ein vollelektrischer Van als Infomobil über Märkte in den Stuttgarter Stadtteilen. Am Infomobil können Interessierte die Wahlmodalitäten wie „kumulieren“ und „panaschieren“ anhand von neutralen Stimmzetteln ausprobieren oder sich über die Briefwahl informieren. Weitere Stationen sind in den kommenden Tagen in Stuttgart-West, Vaihingen, Hedelfingen, Sillenbuch, Möhringen und Rot geplant. Die genauen Termine sind auf der Website genannt.


Millionen-Zuschuss für SSB

0
Mittel werden zum Kauf neuer Stadtbahnen und zum Bau eines neuen Betriebshofs verwendet

Stuttgart.| Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) erhält von der Stadt einen Investitionszuschuss in Höhe von 72,5 Millionen Euro, um 20 Stadtbahnfahrzeuge und drei Zahnradbahnfahrzeuge anzuschaffen sowie einen neuen Stadtbahnbetriebshof Nord zu bauen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Mai beschlossen.

Als der Jahresabschluss 2016 festgestellt worden war, hatte der Gemeinderat Mitte 2017 eine Mittelbindung in der Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 72,5 Millionen Euro als Investitionszuschuss beschlossen. Die SSB hat nun die drei Vorhaben konkretisiert und die Auszahlung des Investitionszuschusses ab 2019 beantragt.

Die ständig wachsende Zahl von Fahrgästen und der Ausbau der Stadtbahn machen den Kauf zusätzlicher Fahrzeuge erforderlich. Die kurzfristigen Maßnahmen aus dem Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) konnten mit den aktuellen 204 Stadtbahnfahrzeugen abgedeckt werden. Für die mittelfristigen Maßnahmen sind zusätzliche Stadtbahnen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Verlängerung der U19 zum Mercedes-Benz Museum, der Einsatz von Zügen in Doppeltraktion auf der Linie U1 nach dem Ausbau der Bahnsteige, die neue Linie U5b Killesberg–Plieningen durch Übereckverbindung in Möhringen, die Verlängerung der Linie U5 nach Leinfelden-Echterdingen, die neue Stadtbahnstrecke Weilimdorf–Hausen/Ditzingen und zusätzliche Verstärkerzüge aufgrund von Kapazitätsengpässen. Die SSB hat deshalb Ende vergangenen Jahres bei der Firma Stadler 20 Stadtbahnfahrzeuge des Typs DT 8.15 bestellt, die 2021 bis 2023 geliefert werden sollen.

Die SSB erhält für die Beschaffung der zusätzlichen Stadtbahnfahrzeuge keine Förderung vom Land. Die Gesamtkosten der SSB belaufen sich auf rund 87,7 Millionen Euro. Die Stadt gibt dafür einen Investitionszuschuss von 40 Millionen.

Wenn die Stadtbahnflotte auf 224 Fahrzeuge vergrößert wird, müssen auch zusätzliche Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Der Bedarf eines vierten Stadtbahnbetriebshofs im Stuttgarter Norden wurde im Nahverkehrsentwicklungsplan bereits gezeigt. In Abstimmung mit den städtischen Ämtern und unter Beteiligung der Bürger, des Bezirksbeirats und des Gemeinderats wurde im Oktober 2018 ein Standort im Stuttgarter Norden „Bei Ditzingen Ost“ gefunden, wodurch auch eine Verlängerung der Stadtbahn nach Hausen und Ditzingen möglich wird. Das Planfeststellungsverfahren kann voraussichtlich 2020 eingeleitet werden. Der Bau ist von 2023 bis 2025 geplant.

Die Kosten für den Bau des neuen Stadtbahnbetriebshofs werden nach ersten Vorausberechnungen der SSB auf rund 60 Millionen Euro geschätzt. Die Stadt schießt 25 Millionen Euro zu. Außerdem beantragt die SSB beim Land eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für den Bau des Stadtbahnbetriebshofes.

Auf der zwei Kilometer langen Zahnradbahnstrecke vom Marienplatz nach Degerloch hat die SSB drei Zahnradbahntriebwagen und drei Vorstellwagen zur Mitnahme von Fahrrädern im Einsatz. Wenn man den absehbaren Beschaffungszeitraum für Neufahrzeuge mitberücksichtigt, werden die Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihres Ersatzes rund 40 Jahren in Betrieb sein. Darüber hinaus erfüllen die jetzigen Fahrzeuge nicht die Anforderungen, die heute an die Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots gestellt werden. Daneben sollen drei Fahrradvorstellwagen angeschafft werden, die mit jeweils 20 Fahrradplätzen eine doppelt so hohe Kapazität haben wie die jetzigen.

Die SSB hat bei der Firma Stadler drei Zahnradbahnfahrzeuge und drei Vorstellwagen bestellt, die Auslieferung ist für 2022 geplant. Für die drei Zahnradbahntriebwagen erhält die SSB eine Landesförderung in Höhe von einer Million Euro je Fahrzeug. Die Gesamtkosten der SSB belaufen sich auf rund 17,7 Millionen Euro, die Stadt gibt einen Zuschuss von 7,5 Million Euro.


Mehr Wohnraum für Wohnungslose und Einkommensschwache

0

Stuttgart.| Mit einem neuen Förderprogramm will das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart mehr Wohnraum für jene Menschen schaffen, die es auf dem angespannten Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Die entsprechende Richtlinie tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. Mai beschlossen.

Bis zu 10.000 Euro Fördermittel können private Vermieter über das Programm „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“ beantragen, wenn sie ihre Wohnungen an ehemals Wohnungslose oder Menschen mit geringem Einkommen vermieten, die ihnen das Sozialamt vermittelt. Voraussetzung für die Förderung, mit der Instandhaltungsmaßnahmen der Wohnungen finanziert werden können, ist der Abschluss eines sogenannten Garantievertrags mit dem Sozialamt. Wer einen solchen Garantievertrag abschließt, erhält vom Sozialamt eine Mietausfallgarantie sowie einen direkten Ansprechpartner beim Amt, der sich um die Abwicklung des Mietverhältnisses kümmert.

Dies bedeutet, dass das Sozialamt nicht nur den Mieter auswählt und vermittelt, sondern auch während der Vermietung bei allen Fragen oder eventuellen Konflikten zur Verfügung steht. Den Vermietern soll somit der Arbeitsaufwand abgenommen werden, den ein laufendes Mietverhältnis mit sich bringen kann. Im Gegenzug sichert der Vermieter zu, dass die Miete innerhalb der Mietobergrenzen des Sozialamts und des Jobcenters liegt und ausschließlich an Personen vermietet wird, die das Sozialamt gezielt vermittelt.

In anderen deutschen Städten ist dieses Modell bereits mit großem Erfolg umgesetzt worden. Die Stadt Karlsruhe hat mit einem vergleichbaren Förderprogramm seit dem Jahr 2005 bereits insgesamt 732 zusätzliche Wohnungen für ehemals wohnungslose Menschen akquiriert. Auskünfte über das Programm erteilt das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Sonja Katzmann, Telefon 0711/216-59022, E-Mail [email protected], Abteilung Verwaltung, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart.


Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird ausgebaut

0

Stuttgart.| Das erfolgreiche Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) soll weiter fortgeschrieben werden. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. Mai beschlossen. Mit der Fortschreibung ändern sich die Konditionen des SIM und werden teilweise vereinfacht.

Dabei wird der Anteil der geförderten Wohnungen von bisher 20 auf 30 Prozent der für Wohnzwecke im SIM-Gebiet neu geschaffenen Geschossflächen erhöht. Bei Ersatzmaßnahmen in einem Radius von einem Kilometer rund um das SIM-Gebiet steigt der Anteil nochmals von 30 auf 45 Prozent. Dabei erfolgt die Erhöhung ausschließlich zu Gunsten von Sozialmietwohnungen, da in diesem Bereich der größte Nachfragebedarf besteht. Diese Regelung gilt in allen Baugebieten der Baunutzungsverordnung, die der Ausweisung von Wohnbauflächen oder gemischten Bauflächen mit Wohnanteil dienen. Die bisherigen Sonderregelungen für Kern- und Mischgebiete entfallen damit.

Weiter werden im SIM die Bindungsfristen bei den Sozialmietwohnungen (SMW) von 15 auf 30 Jahre und bei den Mietwohnungen für Bezieher von mittleren Einkommen (MME) von 15 auf 20 Jahre verlängert. Die Verkaufspreise im Programm Preiswertes Wohneigentum (PWE) werden heraufgesetzt, da die Grundstückspreise in den letzten Jahren einer erheblichen Dynamik unterlagen und gestiegen sind. Die bisher fixierten Verkaufspreise müssen daher entsprechend angepasst werden. Außerdem wird die Infrastrukturkostenpauschale für Kindertagesstätten von 360.000 auf 410.000 Euro erhöht. Die aufgeführten Änderungen gelten ab Beschluss des Gemeinderats für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne.

Das SIM gilt in der ganzen Stadt immer dann, wenn für ein Bauvorhaben ein neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Nutzung geschaffen wird. Der Schwellenwert, ab dem jetzt die Vorgaben des SIM zur Anwendung kommen, sinkt von 1.350 Quadratmeter Wohnfläche auf 900 Quadratmeter. Somit muss die Förderquote zukünftig auch bei kleineren Bauprojekten angewendet werden. Der Gemeinderat hat 2011 den Grundsatzbeschluss zum SIM gefasst, um eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung zu sichern.


Gemeinderat gibt Stellungnahme zur Ergänzung des Luftreinhalteplans ab

0
Busspur und streckenbezogenes Diesel-5-Verbot werden abgelehnt

Stuttgart.| Der Stuttgarter Gemeinderat hat am Donnerstag, 9. Mai, über die Stellungnahme der Landeshauptstadt zur Ergänzung des aktuellen Luftreinhalteplans beraten. Dabei ging es um zwei Maßnahmen, die das Land Baden-Württemberg zusätzlich aufnehmen möchte: zum einen ein stadtauswärtiger Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor, zum anderen – alternativ dazu – ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V im Bereich Am Neckartor an Tagen mit hoher Luftschadstoffbelastung (Feinstaubalarm). Beide Maßnahmen hat der Gemeinderat abgelehnt.

Der Gemeinderat folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung. Diese hatte in der Beschlussvorlage begründet, warum sie gegen die Maßnahmen ist.

Verkehrsverlagerungen und Staus befürchtet
Gerade bei der stadtauswärtigen Busspur am Neckartor sind die Bedenken erheblich: Erstens zweifeln Stadtverwaltung und Gemeinderat an einer substanziellen positiven Wirkung auf die Luftschadstoffsituation. Zweitens befürchten sie, dass die Spur zu weitreichenden Staus führt und sich der Verkehr in Wohngebiete verlagert. Die Staus würden sich darüber hinaus auf die X1-Buslinie und weitere Innenstadt-Buslinien auswirken. Eine stadtauswärtige Busspur am Neckartor hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2018 in seiner Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans behandelt und abgelehnt.

Nach Plänen des Landes soll der stadtauswärtige Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor vorrangig umgesetzt werden. Wenn sich bis zum 1. September 2019 herausstellen sollte, dass die Busspur nicht umgesetzt werden kann, dann soll laut der Ergänzung des Luftreinhalteplans ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel ab 15. Oktober 2019 in Kraft treten. Dieses würde an Tagen mit hoher Luftschadstoffbelastung (Feinstaubalarm) gelten.

Ein solches Verkehrsverbot lehnt der Gemeinderat – auf Vorschlag der Verwaltung – ebenfalls aus zwei Gründen ab: Erstens basieren der Feinstaubalarm und die Kriterien zur Auslösung desselben auf der erhöhten Konzentration von Feinstaub (PM10) in den Wintermonaten. Eine erhöhte Konzentration von Stickstoffdioxiden (NO2) tritt aber insbesondere in den Sommermonaten auf. Daher fehlt ein meteorologischer Zusammenhang zum Feinstaubalarm. Zweitens müsste durch ein streckenbezogenes Verkehrsverbot im Bereich Neckartor eine neue Beschilderung mit sogenannter Klappfunktion installiert werden. An Tagen mit voraussichtlich erhöhter Schadstoffbelastung müssen diese Schilder aufgeklappt werden. Dadurch entsteht ein großer personeller Aufwand. Folglich wird ein auf den Feinstaubalarm temporär begrenztes Verkehrsverbot nicht als sinnvoll erachtet.

Weitere alternative Maßnahmen sollen geprüft werden
Ziel der Stadt Stuttgart ist es nichtsdestotrotz, ein flächendeckendes Verkehrsverbot für Diesel-Euro-5-Fahrzeuge zu vermeiden. Deshalb regt der Gemeinderat an, dass das Land Baden-Württemberg weitere alternative Maßnahmen, jenseits von Verkehrsverboten, zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation insbesondere am Neckartor prüft.

Darüber hinaus stellt der Gemeinderat fest, dass sich die Rechts- und Sachlage in Bezug auf die Luftbelastungen durch Stickstoffdioxid entscheidend verändert haben. Die Stellungnahme der Stadt geht nun an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Stellungnahme-Frist endet am 10. Mai 2019.