Katinka Emminger ist neue Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart

Stuttgart.| Katinka Emminger wird neue Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Mai beschlossen. Sie wird ihre neue Stelle ab 1. Juni antreten. Seit der Eröffnung der Stadtbibliothek am Mailänder Platz ist Katinka Emminger Mitglied des sechsköpfigen Direktionsteams.

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer begrüßt die Entscheidung des Gemeinderats: „Die Stadtbibliothek Stuttgart leistet als größte Einrichtung des Kulturamts einen bedeutenden Beitrag für alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger. Sie hat sich auch auf internationaler Ebene den Ruf erarbeitet, eine der wichtigsten Bibliotheken zu sein. Ich kenne Frau Emminger aus ihrer bisherigen Arbeit für die Stadtbibliothek und bin davon überzeugt, dass sie die Stadtbibliothek Stuttgart hervorragend in die Zukunft führen wird.“

Katinka Emminger verbindet das neue Amt mit einem Auftrag, dem sie sich mit Freuden stellt: „Ich trete ein großes Erbe an und übernehme ein strahlendes Haus mit einem starken Netz an Stadtteilbibliotheken. Meine Vorgängerin Christine Brunner durfte ich über lange Jahre als geschätzte Vorgesetzte und wunderbare Kollegin erleben. Ihr sehr erfolgreicher Weg, die Stadtbibliothek als geistiges und kulturelles Zentrum der Stadtgesellschaft zu etablieren, inspiriert mich – ich werde ihn kontinuierlich fortsetzen.“

Die neue Bibliotheksdirektorin sieht fünf wichtige Orientierungsmarken für die Stadtbibliothek Stuttgart in der Zukunft: Die Bibliothek als lebendigen Ort der Stadtgesellschaft und Partner für zivilgesellschaftliches Engagement festigen, sie als Ort für Kinder gestalten, die Bibliothek als kompetenten Partner für die digitalen Herausforderungen auch weiterhin positionieren und die digitale Mündigkeit fördern, sie als Ort der Kultur und Kulturen leben, weil Literatur wichtig ist für die kulturelle Identität der Menschen und der Austausch darüber ein Weg zum guten Miteinander, sowie die Bibliothek als Ort für Chancengerechtigkeit gestalten.

Biografie
Katinka Emminger wurde 1971 in Stuttgart geboren. Sie wuchs in Untertürkheim auf und besuchte bereits mit vier Jahren die Vorlesestunde der dortigen Stadtteilbibliothek. Später wurde sie ein sogenanntes Bücherkind und half beim Einsortieren der Medien. Ihr Traumberuf war Meeresbiologin, doch die damalige Stadtteilbibliotheksleiterin begeisterte sie für den Beruf der Bibliothekarin.

Im Rahmen ihres Studiums von 1990 bis 1993 an der Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen knüpfte Katinka Emminger Kontakte zur Bibliothek in Everett in den USA, in der Nähe von Seattle. Dort beeindruckte sie besonders, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht als bloße Nutzer, sondern als aktive Partnerinnen und Partner der Bibliothek sahen.

1994 begann Emminger ihre berufliche Laufbahn in der Mediothek im Treffpunkt Rotebühlplatz, die bis 2010 als Probebühne der Stadtbibliothek Stuttgart für neue Medien und Techniken galt. 1997 wechselte sie in die Fahrbibliothek und widmete sich vor allem der Leseförderung von Kindergarten- und Grundschulkindern. Zudem arbeitete sie beim Europäischen Projekt „Festival“ mit, in dem regionale schriftlich niedergelegte Legenden modern umgesetzt wurden – grafisch, erzählerisch und mit digitalen Medien.

Ab 2000 leitete sie den neuen Recherchedienst der Stadtbibliothek Stuttgart „Recherche à la Carte“ und wurde Mitglied im Planungsstab der Bibliothek 21. 2007 nahm sie auf Einladung der amerikanischen Regierung am internationalen Programm „Bridging Cultures“ teil und übernahm ein Jahr später die Leitung des Zentralen Medieneinkaufs der Stadtbibliothek Stuttgart. Seit der Eröffnung der Stadtbibliothek am Mailänder Platz ist sie Mitglied des sechsköpfigen Direktionsteams. Bis vor kurzem leitete sie die Zentralen Dienste wie Personalplanung, Finanzen, Ausbildung, Feedback und Service, Bibliothekskatalog und Intranet. Ab Juni 2019 ist sie die neue Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart.


Mehrweg statt Einweg

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Stuttgart unterstützt Pfandsystem für Mehrwegbecher

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart führt ein Mehrwegbecherpfandsystem „Coffee to go“ ein. Das hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am Freitag, 24. Mai 2019, mehrheitlich beschlossen. Betreiber des Pfandsystems wird die Firma reCup GmbH. Das Pfandsystem soll im Spätsommer 2019 starten.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Stuttgart sagt dem Einwegbechermüll den Kampf an. Wir konnten viele Partner für dieses Projekt gewinnen: Stuttgarter Bäckereien und Gastronomen werden mitmachen. Jetzt müssen nur noch die Stuttgarterinnen und Stuttgarter mitziehen. Dann wird das neue Mehrwegsystem ein richtiger Erfolg.“

Die Abteilung Wirtschaftsförderung hatte ein europaweites wettbewerbliches Auswahlverfahren initiiert, um nach einem Betreiber des Pfandsystems zu suchen. Eine Fachjury hat das Auswahlverfahren begleitet. Die Jury bestand aus Vertretern von Bäckereien, Systemgastronomien, Forschung und Wissenschaft, Hochschulen und Studierendenwerk, der Abfallwirtschaft sowie relevanten städtischen Fachbereichen. Als Sieger ging die die Firma reCup GmbH hervor.

Nun werden zeitnah die nächsten Schritte besprochen: zum Beispiel, wie der Becher aussehen soll, oder wie das neue Mehrwegsystem vermarktet werden soll. Außerdem werden Gespräche mit Betrieben und Einrichtungen geführt, die bei dem Pfandsystem mitmachen möchten.

Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen bereits einige Mitglieder aus der Fachjury, sich zu beteiligen. Dies sind: Bäckerei Konditorei Café Walter Nast, Bäckerei und Konditorei Treiber GmbH, Bäckerinnung Region Stuttgart Nord, City Initiative Stuttgart e.V., coffreez GmbH, DB Netze – DB Station&Service AG, Hochland Kaffee Hunzelmann GmbH und Co. KG, Siegel Backkultur GmbH & Co. KG, Studierendenwerk Stuttgart, YORMA‘S AG.

Das Mehrwegsystem für Kaffeebecher ist Teil des Konzepts „Sauberes Stuttgart“. Für das Konzept hat die Stadt Stuttgart bis zum Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 45,4 Millionen Euro vorgesehen – 10 Millionen Euro pro Jahr.

Schwerpunkte des Konzepts sind unter anderem umfangreiche Reinigungen, verstärkte Prävention, mehr Kontrollen und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne.

Informationen zum Coffee-to-go-Mehrwegsystem
Beim reCup-Mehrwegbecher handelt es sich um ein übergreifendes Pfandbechersystem, das von Unternehmen – beispielsweise aus dem Gastronomiebereich – genutzt werden kann. Damit werden Herstellungs- und Entsorgungskosten von Einwegprodukten eingespart und Ressourcen geschont. Die Becher werden in Deutschland gefertigt und von einer Firma im Allgäu produziert.


Gemeinderat fasst Beschluss zur Zukunft von Villa und Park Berg

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Ein offenes Haus für Musik und Mehr

Stuttgart.| Wie kann die Villa Berg erhalten werden? Wie genutzt werden? Wie soll sich die umliegende Parkanlage weiterentwickeln? Zur weiteren Planung für die Nutzung und Gestaltung von Villa und Park Berg hat der Gemeinderat am Donnerstag, 23. Mai, einen Grundsatzbeschluss gefasst. Der Vorschlag von Oberbürgermeister Fritz Kuhn wurde einstimmig beschlossen.

Eine von der Verwaltung beauftragte Machbarkeitsstudie lieferte drei mögliche Varianten zur Ausrichtung des Kulturprojekts. Oberbürgermeister Kuhn hatte sich im Vorfeld des Gemeinderatsbeschlusses für die dritte und umfänglichste Variante der Machbarkeitsstudie ausgesprochen. Diese Variante hatte er am 21. Mai im Ausschuss für Umwelt und Technik präsentiert. Sie wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.

Ergänzt werden die Planungen für die Villa durch ein neues Parkpflegewerk. Nach ihm sollen die vorhandenen historischen Bestände aus der Entstehungszeit und den 1960er-Jahren gesichert und ergänzt werden. Außerdem ist es die Gestaltungsgrundlage für die Parkflächen, die nach dem Rückbau der Fernsehstudios neu hinzukommen. Sie sollen durch das künftige Haus für Musik und Mehr, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern bespielt und genutzt werden können.

Die geschätzten Bau- und Planungskosten betragen für die Variante drei der Machbarkeitsstudie rund 62,5 Millionen Euro: Hiervon entfallen 39,3 Millionen Euro auf die Umnutzung der Villa und 23,2 Millionen Euro auf die Sanierung der vorhandenen Tiefgarage. Für die Parkanlage sind weitere 27,5 Millionen Euro vorgesehen. Sie setzen sich zusammen aus 10 Millionen Euro für den Rückbau der ehemaligen Fernsehstudios und 17,5 Millionen Euro für die Gestaltung des Parks. Die geschätzten Gesamtkosten für Villa und Park Berg belaufen sich somit auf 90 Millionen Euro.


Bürgerbeteiligung und Machbarkeitsstudie zum Erhalt der Villa Berg

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Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte Ende 2015 die seit 2005 leerstehende Villa erworben. Ziel ist es, die Villa weitestgehend im denkmalgeschützten Bestand zu erhalten, sie öffentlich nutzbar zu machen und die umliegende Parkanlage zu sanieren und weiterzuentwickeln. Hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung eines Nutzungskonzepts zu beteiligen. Eine interessierte Bürgerschaft erarbeitete daraufhin in der zweiten Jahreshälfte 2016 Leitlinien zur zukünftigen Nutzung der Villa Berg. Sie sehen vor, dass der Kulturbau zu einem „offenen Haus für Musik und Mehr“ wird. Neben einer großen Bandbreite musikalischer Nutzungsmöglichkeiten sollen dort ergänzende kulturelle Angebote sowie Themen aus den Bereichen Gesellschaft und Wissen ihren Platz finden. Außerdem soll eine Gastronomie das Haus ganztägig beleben. Diese Leitlinien liegen fortan allen weiteren Entscheidungen des Gemeinderats zur künftigen Nutzung der Villa zugrunde.

Um zu prüfen, ob und wie die erarbeiteten Leitlinien verwirklicht werden können, beauftragte die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie. Erstellt wurde sie von 2-bs Architekten GmbH aus Nürnberg unter Mitwirkung der METRUM Managementberatung GmbH, München, und dem Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Prof. Pfeifer und Partner, Darmstadt.

In drei Varianten wurde untersucht, mit welchen Eingriffen im denkmalgeschützten Bestand zu rechnen ist und wie Anbauten aussehen könnten – auch unter Berücksichtigung von statischen Aspekten. Weiterhin wurden Investitions- und Betriebskosten ermittelt. Bestandteil der Studie sind außerdem kulturwirtschaftliche Aspekte, z.B. wie das Leitlinienkonzept in seiner Ausrichtung gestärkt werden kann oder welche Anforderungen an den Betrieb bestehen. Auf Basis dieser Informationen soll die zukünftige Ausrichtung des Bau- und Kulturprojekts entwickelt werden.


Wagenhallen-Besucher sollen Tiefgarage des Berufsschulzentrums nutzen dürfen

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Stuttgart.| Besucher des Kulturbetriebs Wagenhallen sollen in Zukunft auch die Tiefgarage des nahegelegenen Berufsschulzentrums in der Hedwig-Dohm-Straße mitbenutzen dürfen. Der Gemeinderat hat am 23. Mai mehrheitlich die Verwaltung damit beauftragt, die erforderlichen Planungen in Auftrag zu geben. Das Gremium hat zugleich der Ergänzung des Backstage-Bereichs des Kulturbetriebs zugestimmt, wofür ebenfalls Planungen nötig sind. Die Verwaltung will für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorschlagen, 1,45 Millionen Euro für die Anpassung der Tiefgarage sowie eine Million Euro zur Ergänzung des Backstage-Bereichs einzustellen.

Im Oktober 2018 hatte der Veranstaltungsbereich in den Wagenhallen nach gut zwei Jahren Sanierung wiedereröffnet, wobei sich zeigte, dass die Parkplatzsituation trotz Optimierungen nach wie vor angespannt ist. Außerdem verfügt der Backstage- Bereich für den reibungslosen Konzertbetrieb über zu wenig geeignete Flächen.

Für die Besucher der Wagenhallen stehen inzwischen rund 140 oberirdische Stellplätze zur Verfügung. Darüber hinaus sind Synergien mit der Tiefgarage in der benachbarten Hedwig-Dohm-Schule und der Alexander-Fleming-Schule mit ihren 130 Parkplätzen denkbar. Diese werden bisher ausschließlich für den Schulbetrieb der beiden Schulen und des Abendgymnasiums der VHS genutzt. Die Tiefgarage ist jedoch nicht für einen öffentlichen Parkbetrieb ausgelegt. Die Fluchtwege müssten geändert werden, wofür umfangreiche bauliche Eingriffe an der Tiefgarage nötig sind. Unter anderem müssen die Treppenhäuser und Aufzüge angepasst sowie ein neues Schließkonzept eingerichtet werden.

Den Backstage-Bereich soll der Kulturbetrieb Wagenhallen in Eigenregie umbauen, wofür er einen Baukostenzuschuss erhält.


Gemeinderat wird Ausschuss „Interkommunaler Austausch“ einrichten

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Stuttgart.| Der Stuttgarter Gemeinderat wird ab der nächsten Amtsperiode einen neuen beratenden Ausschuss bekommen: den Ausschuss „Interkommunaler Austausch“. Das hat die Vollversammlung am 23. Mai einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach der Konstituierung des neuen Gemeinderats für die Amtsperiode 2019 bis 2024 weitere Detailplanungen vorzunehmen.

Ziel des Austauschs ist es, die zentralen kommunalpolitischen Themen und Herausforderungen, wie beispielsweise Mobilität oder die Schaffung von Wohnraum, gemeinsam mit umliegenden Kommunen zu lösen. Es soll sich ein regelmäßiger Austausch sowie eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat der Landeshauptstadt und den Gemeinderäten ihrer Nachbarkommunen etablieren. Der Austausch soll ausschließlich zwischen den ehrenamtlichen Mitgliedern des Stuttgarter Gemeinderats und den Gemeinderäten der Umlandkommunen stattfinden. Aus diesem Grund wird ein Mitglied des Ausschusses den Vorsitz in Vertretung für den Oberbürgermeister innehaben.

Der Interkommunale Austausch in der Region soll nach der Sommerpause mit dem neu konstituierten Gemeinderat beginnen. Die Festsetzung der Zahl der Mitglieder und die Benennung der Mitglieder bleibt den Einigungsgesprächen nach der Kommunalwahl und der Gremienbildung durch den neuen Gemeinderat vorbehalten. Nach der Sommerpause sollen mit dem Ausschuss weitere Details zur Durchführung des Interkommunalen Austauschs erarbeitet werden. Ebenso soll dann die Planung eines ersten Treffens zum Interkommunalen Austausch in Form einer regionalen Auftaktveranstaltung erfolgen.

Zum Haushaltsplan 2018/2019 war dauerhaft eine halbe Stelle sowie ein Budget von 45.000 Euro pro Jahr für den Interkommunalen Austausch des Gemeinderats geschaffen worden, die Stelle ist seit 1. Oktober 2018 besetzt.


Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin für Soziales und Integration

Stuttgart.| Dr. Alexandra Sußmann leitet künftig das Referat für Soziales und gesellschaftliche Integration. Dies hat der Gemeinderat am Donnerstag, 23. Mai, entschieden. Dr. Sußmann erhielt im ersten Wahlgang mit 39 Stimmen die absolute Mehrheit. Auf den Kandidaten Dr. Stephan Hans Kröger entfielen 6 Stimmen. Acht Stadträte enthielten sich.

Dr. Sußmann wird ihr Amt am 15. August 2019 antreten. Sie wird Nachfolgerin von Werner Wölfle, der nicht für eine zweite Amtszeit kandidierte.

Dr. Sußmann führte in ihrer Rede aus: „Ich will soziale Themen engagiert und partei- sowie referatsübergreifend angehen. Dabei will ich eine Fürsprecherin aller Benachteiligten sein. Ich setze auf eine vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit mit dem Rat, dem Oberbürgermeister, der gesamten Verwaltung und der Bürgerschaft.“ Zentrale Themen sieht sie bei der gesellschaftlichen Teilhabe und der Chancengerechtigkeit. „Wir haben ein wirtschaftlich starkes Stuttgart mit nur wenigen Arbeitslosen. Dennoch sieht man auch Armut im Stadtbild. Als Richterin habe ich erfahren, wie brüchig das Leben sein kann.“ Als Bürgermeisterin könne sie fortan „vorbeugend und nachhaltig aktiv gestalten.“ So möchte sie unter anderem die Gestaltungsmöglichkeiten der Optionskommune – also die städtische Unterstützung für Arbeitssuchende – ausbauen, arbeitsmarkt- und kommunalpolitische Instrumente noch stärker verknüpfen, Müttern und Alleinerziehenden den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern, die Inklusion von Menschen mit Behinderung weiter voranbringen und das selbstbestimmte Leben im Alter stärken.

Dr. Sußmann ist derzeit Büroleiterin des Chefs der Staatskanzlei im Staatsministerium. Dort war sie bereits von Ende 2014 bis Mitte 2016 für Grundsatzfragen des Ausländer- und Asylrechts zuständig. Dazwischen war sie Regierungsvizepräsidentin des Regierungspräsidiums Stuttgart. Sußmann ist Juristin. Nach ihrer Promotion zum Normvollzug im Umweltrecht trat sie 2006 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Sie war Richterin am Sozialgericht Stuttgart und am Verwaltungsgericht, berufsbegleitend hat sie sich zur Mediatorin ausbilden lassen. Die 42-jährige fährt viel mit ihrem E-Bike und praktiziert Yoga.

Hintergrund Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Dr. Sußmann führt künftig das Referat Soziales und gesellschaftliche Integration, welchem das Sozialamt, das Gesundheitsamt, das Jobcenter sowie der Eigenbetrieb leben&wohnen (ELW) zugeordnet sind. Zu ihrem Geschäftsbereich gehören auch die Abteilung Integrationspolitik, die Stabsabteilung der Hauptamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die städtische Arbeitsförderung. Das Referat zählt insgesamt rund 2.300 Beschäftigte und hat ein Finanzvolumen von über 900 Millionen Euro – ein Großteil davon Sozial- und Transferleistungen. In dem Referat gibt es eine hohe Frauenquote – sie beträgt in Führungsverantwortung rund 70 Prozent.


Vorsicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug

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Im Straßenverkehr müssen Autofahrer den Sicherheitsabstand stets so bemessen, dass sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden halten können. Besondere Vorsicht ist angesagt, wenn ein entsprechend gekennzeichnetes Fahrschulauto vorausfährt. Hier muss man auch damit rechnen, dass es ohne erkennbaren Grund abbremst. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (13 S 104/18) hin. 

Nach einem Auffahrunfall in einem Kreisel wollte die Auffahrende von einem Fahrschullehrer 50 Prozent des an ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens ersetzt haben. Sie berief sich darauf, dass das vorausfahrende Fahrschulauto ohne erkennbaren Grund abgebremst habe. Das Gericht sprach ihr nur eine Schadensquote von 30 Prozent zu.

Laut dem Urteil ist bei einem Auffahrunfall grundsätzlich die auffahrende Person für den Schaden verantwortlich. Der erste Anschein spreche dafür, dass sie entweder unaufmerksam oder zu dicht aufgefahren war. Besondere Vorsicht sei notwendig, wenn ein Fahrschulauto vorausfahre. Hier müsse man mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen rechnen. Grundloses Abbremsen oder Abwürgen des Motors gehörten zu den typischen Anfängerfehlern eines Fahrschülers.

Dennoch mussten der Fahrschullehrer bzw. seine Versicherung einen Schadensanteil von 30 Prozent übernehmen. Es müsse nämlich berücksichtigt werden, dass auch von dem Fahrschulauto die grundsätzlich durch das Betreiben von Kraftfahrzeugen bestehende Betriebsgefahr ausgehe. Das grundlose Abbremsen habe die Unfallgefahr erhöht.


Großdemonstrationen am Sonntag

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Verkehrsbehinderungen in der Innenstadt wahrscheinlich

Stuttgart.| Am Sonntag, 19. Mai, finden in der Stuttgarter Innenstadt drei Großdemonstrationen mit Straßensperrungen statt. Dadurch wird es voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Bei der alljährlichen Radsternfahrt münden insgesamt sieben überregionale Fahrraddemonstrationen in Stuttgart, mit dem Endpunkt Kronprinzplatz. Die Zufahrt zur Innenstadt erfolgt zwischen 12 und 13 Uhr über Bad-Cannstatt, die Weinsteige und den Pragsattel. Die Zufahrtsstraßen werden vorübergehend durch die Verkehrspolizei gesperrt und sind während dieser Zeit nicht befahrbar.

Wegen eines deutschlandweiten Aktionstages zum Thema „Gerechtes Europa- gegen ein rechtes Europa“ findet eine große Kundgebung ab 13 Uhr auf der Schillerstraße statt. Ab 14.15 Uhr startet ein Aufzug rund um den City-Ring, weshalb zahlreiche Straßensperrungen eingerichtet werden. Der Aufzug wird um ca.

15.45 Uhr auf der Schillerstraße enden, dort wird im Anschluss die Abschlusskundgebung bis 18:30 Uhr abgehalten. Auch die Demonstration „Für ein Europa der Vielen! Solidarität statt Privilegien! Die Kunst ist frei!“ steht in Zusammenhang mit einem deutschlandweiten Aktionstag. Auftakt ist um 12 Uhr am Marienplatz. Der Aufzug verläuft über die Tübinger Straße und wird sich in den Aufzug der „Gerechtes- Europa“- Demonstration eingliedern.

Die Schillerstraße in Richtung Arnulf- Klett- Platz wird bereits am Samstagabend ab 20 Uhr teilweise für den Bühnenaufbau gesperrt. Für den ÖPNV ist die Schillerstraße bis Sonntag 8 Uhr noch geöffnet und danach auch für den ÖPNV gesperrt. In Richtung Gebhard-Müller-Platz wird die Schillerstraße ab 12 Uhr gesperrt sein. Die Hauptstätter Straße wird ab dem Gebhard-Müller-Platz bis zum Wilhelmsplatz ab 12.15 Uhr stadtauswärts gesperrt. Die Zufahrt auf die Hauptstätter Straße ist ab diesem Zeitpunkt auch von Nebenstraßen nicht mehr möglich.

Der Planietunnel ist wegen der Sperrung der Hauptstätter Straße nur eingeschränkt befahrbar. Die Theodor-Heuss-Straße wird ab dem Rotebühlplatz ab spätestens 14.30 Uhr in Richtung Hauptbahnhof gesperrt sein. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, den City- Ring über die Theodor-Heuss-Straße zu verlassen. Alle Zufahrtstraßen zur Theodor-Heuss-Straße in Richtung Hauptbahnhof werden gesperrt sein.

Verkehrsteilnehmer müssen im Bereich der Innenstadt mit starken Verkehrsbehinderungen rechnen. Betroffen sind auch die SSB-Buslinien X1, 40, 42, 44, 43. Die B14, die Hauptstätter Straße in Richtung Bad-Cannstatt und die Theodor- Heuss-Straße stadtauswärts werden von den Verkehrsmaßnahmen nicht betroffen sein.

Die Stadt bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, den Bereich City-Ring Innenstadt zu den genannten Zeiträumen weitläufig zu umfahren, oder auf den ÖPNV umzusteigen.


Ergänzungsbau für das Theaterhaus

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Stuttgart.| Der Gemeinderat hat am 21. Februar Kenntnis vom weiterentwickelten Planungskonzept für den Ergänzungsbau des Theaterhauses genommen und dem aktualisierten Raumprogramm mit einer Programmfläche von 8070 Quadratmetern zugestimmt. Das Gremium ermächtigte die Verwaltung, ein Vergabeverfahren für die Beauftragung der Planer durchzuführen und stimmte außerdem zu, die bestehende Halle T1 zu ertüchtigen.

Das Theaterhaus hat sich seit seinen Anfängen Mitte der 1980er-Jahre in Stuttgart- Wangen zu einem Flaggschiff der Stuttgarter Kulturszene entwickelt. 2003 ging das neue Theaterhaus auf dem Pragsattel mit der umgebauten Rheinstahlhalle als Mittelpunkt in Betrieb. Die Besucherzahlen steigen, ebenso die Zahl und Arten von Aufführungen. Pro Jahr kommen mehr als 300.000 Besucher, und seit 2015 findet dort zusätzlich das Colours International Dance Festival statt. Mit den bestehenden vier Hallen mit insgesamt etwa 1810 Sitzplätzen ist das Programm nicht mehr zu bewältigen. Hinzu kommt, dass die Freie Tanz- und Theaterszene eine zentrale Probe- und Spielstätte bekommen soll.

Das bisherige Planungskonzept stammt aus dem Jahr 2015. Seither haben sich nicht nur die Verhältnisse im Programmbereich geändert. Unter anderem bedingt durch Wohnungsbau auf dem Pragsattel, müssen Fragen des Lärmschutzes und der Parkplätze gelöst werden. Deshalb mussten Konzept und Raumprogramm überarbeitet werden.

Für das weitere Programmspektrum neben dem Tanz ist eine zusätzliche große Tanz- und Theaterhalle erforderlich, die als Halle T5 im neuen Ergänzungsbau mit rund 600 Plätzen geplant ist. Die Freie Tanz- und Theaterszene wird mit einem organisatorisch autarken Bereich mit dem Aufführungsraum T6 mit rund 780 Quadratmeter Fläche (150 Plätze) integriert. Insgesamt arbeiten zurzeit weit über 100 freie darstellende Künstler in Stuttgart, in unterschiedlichen Bereichen wie Tanz, Schauspiel, Figurentheater, Performance, aber auch aus der Bildenden Kunst und Musik. Eine Spielstätte verortet und vernetzt die vielfältigen Aktivitäten der freien Szene. Sie ermöglicht eine Präsenz sowohl innerhalb der Theater- und Kulturlandschaft Stuttgarts als auch überregional und bietet den vielseitigen Produktionsansprüchen einen verlässlichen Ort.

Die Pläne umfassen auch die baurechtlich notwendigen 220 Stellplätze. Die Flächen für die Werkstätten werden erweitert, eine neue Anlieferungszone für die Logistik dient dem Lärmschutz, zudem wird mit dem Ergänzungsbau auch Ersatz für das in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbare Probezentrum Löwentor geschaffen. Da auf dem Baugrundstück eine Hochspannungsleitung verläuft, die nicht verlegt werden kann, wird der Ergänzungsbau elf Meter kürzer als ursprünglich geplant, woraus sich wiederum Anpassungen am Raumprogramm ergeben. Die Verwaltung hat die Änderungen mit dem Theaterhaus und der Freien Tanz- und Theaterszene abgestimmt. Das aktualisierte Raumprogramm sieht eine Programmfläche von 8070 Quadratmeter vor, was eine Flächenvergrößerung von 325 Quadratmetern gegenüber den früheren Planungen bedeutet.

Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 geht von 39,83 Millionen Euro Kosten aus. Darin sind bereits 4,4 Millionen Euro Planungsmittel in den Doppelhaushalten 2016/2017 und 2018/2019 veranschlagt. Die weiteren Kosten von 35,43 Millionen Euro sind in der aktuellen Finanzplanung ab 2020 berücksichtigt. Außerdem ist das Theaterhaus bemüht, Drittmittel zu organisieren. Durch die Vermehrung der Fläche sowie Baupreissteigerungen muss gegenüber den Schätzungen von 2015 mit höheren Kosten gerechnet werden. Belastbare Zahlen sollen nach dem Wettbewerb vorliegen.

Zusätzlich zum Neubau des Ergänzungsbaus wird die bestehende Halle T1 für den Tanz ertüchtigt. Unter anderem wird die Tribüne als Teleskoptribüne erneuert, es kommt ein Seitenbühnenbereich hinzu, und die Bühnentechnik samt Tanzboden werden erneuert. Die erste grobe Kostenschätzung beläuft sich auf 6,2 Millionen Euro brutto.

Der Zeitplan sieht vor, in diesem Frühjahr den einphasigen, nichtoffenen hochbaulichen Planungswettbewerb auszuschreiben. Hierfür sind 500.000 Euro veranschlagt. Das Ergebnis soll im Sommer vorliegen. Mit den Planungen könnte dann im Herbst 2019 begonnen werden.

Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, die jährlich der Stiftung Theaterhaus zur Verfügung gestellten Mittel zur Bauunterhaltung von 150.000 auf 200.000 Euro zu er- höhen. Nach fünf Jahren wird geprüft, ob die Erhöhung ausreicht. Über die laufende Bauunterhaltung hinaus sind Maßnahmen zur Erneuerung sicherheitsrelevanter Einrichtungen zwingend notwendig. Dafür stellt der Gemeinderat in den Jahren 2020 und 2021 je 800.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet werden.

Mit der Rahmenvereinbarung von 2008 zwischen dem Theaterhaus Stuttgart e.V., der damaligen Stiftung Pragsattel und der Landeshauptstadt gingen das Grundstück und das Gebäude des Theaterhauses am Pragsattel an die Landeshauptstadt über. Die Stadt und die neue Stiftung Theaterhaus schlossen ein Mietverhältnis ab, in welcher der Stiftung eine eigentümerähnliche Stellung eingeräumt wurde. Das bedeutet unter anderem, dass die Stiftung die Spiel- und Arbeitsstätten an den Theaterhaus Stuttgart e.V., an Musik der Jahrhunderte und an die Institutionen der Jugendarbeit untervermietet. Außerdem hat sie die eigenständige Verantwortung für das gesamte Gebäudemanagement. Für den baulichen Erhalt des Hauses erhält die Stiftung von der Stadt jährliche und vertraglich abgesicherte Finanzmittel. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt unter der Regie des Theaterhauses. In dem Mietvertrag ist auch die Kostenübernahme für die laufende Bauunterhaltung geregelt.