Weitere Festnahme im Kreis Reutlingen
Stuttgart.| Spezialeinheiten der Polizei haben in einem Ermittlungsverfahren des Staatsschutzzentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW), am Dienstag (3. November 2026) im Landkreis Reutlingen einen türkischen Staatsangehörigen festgenommen. Die Festnahme steht im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein Terminal eines Satelliteninternetdienstes am 23. September 2026 in Polen.
Bereits am 12. Oktober 2026 waren auf Ersuchen der Republik Polen zwei türkische Staatsangehörige in Nürtingen festgenommen worden. Die Männer wurden am darauffolgenden Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürtingen vorgeführt, der ihnen Europäische Haftbefehle der Republik Polen eröffnete und anordnete, sie in Haft zu halten. Die Auslieferungsverfahren gegen die beiden Männer werden derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geführt.
Aufgrund weiterer Erkenntnisse hat das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zwischenzeitlich ein eigenes nationales Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem wurde beim Amtsgericht Stuttgart gegen den nun festgenommenen Beschuldigten ein Untersuchungshaftbefehl insbesondere wegen des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer terroristischen Straftat erwirkt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die beiden bereits am 12. Oktober 2026 festgenommenen Männer von Deutschland aus mit der Begehung des Brandanschlags in Polen beauftragt zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er die Männer dazu veranlasst haben, sich in der Nacht auf den 23. September 2026 von einer weiteren Beschuldigten nach Polen fahren zu lassen, um dort das Terminal eines Satelliteninternetdienstes in Brand zu setzen. Der Beschuldigte, bei dem unter anderem acht Mobiltelefone und Munition sichergestellt werden konnten, wurde dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte.
Das seit Anfang des Jahres 2025 bestehende Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ist mit sieben Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten sowie einem Leitenden Oberstaatsanwalt besetzt. Es arbeitet eng mit dem Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg zusammen, das die polizeilichen Ermittlungen in dem Verfahren führt.