Viele Nutzerinnen und Nutzer haben ihr Balkonkraftwerk im Frühjahr oder Sommer angeschafft und installiert. Bevor im Herbst und Winter Stürme häufiger werden, empfiehlt die Württembergische Versicherung, den Versicherungsschutz der Anlage zu überprüfen.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Balkonkraftwerke bereits über die bestehende Hausratversicherung abgesichert, ohne dass eine zusätzliche Police erforderlich ist. Darauf weist auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Hausratversicherungen decken in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Betreiberinnen und Betreiber sollten dennoch prüfen, ob ihr Balkonkraftwerk ausdrücklich vom Versicherungsschutz ihrer Hausratversicherung erfasst ist. Dies gilt besonders für Mieterinnen und Mieter, die keine Wohngebäudeversicherung besitzen.
Bei der Württembergischen Versicherung sind Balkonkraftwerke in allen Tariflinien der Hausratversicherung gegen die finanziellen Folgen der genannten Gefahren abgesichert. Eine weitere Möglichkeit der Absicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden bietet die Wohngebäudeversicherung, die jedoch gesondert abgeschlossen werden muss. Sie umfasst Balkonkraftwerke, die fest mit dem Gebäude oder dem Balkongeländer verbunden sind. Versichert sind in einer Gebäudeversicherung unter anderem Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel.
Wichtig ist außerdem der Haftpflichtschutz. Verursacht ein Balkonkraftwerk einen Schaden bei anderen Personen oder deren Eigentum und haften die Betreiberin oder der Betreiber dafür, ist dies in der Regel ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Das gilt beispielsweise, wenn sich ein Solarmodul bei Sturm löst und ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Die private Haftpflichtversicherung prüft den Anspruch und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen. Sie zählt daher zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.
Wer ein Balkonkraftwerk versichern oder vorhandenen Versicherungsschutz überprüfen möchte, sollte bestehende Verträge der Wohngebäude- und der Hausratversicherung auch hinsichtlich der Versicherung bei Diebstählen prüfen. Zu klären wäre, ob und bis zu welchem Betrag das eigene Balkonkraftwerk in vorhandenen Versicherungen abgesichert ist oder eine Absicherung durch einen Zusatzbaustein in der Police geschaffen werden kann.
Zusammenfassend gilt: Auch wenn für Balkonkraftwerke nach Einschätzung des GDV in der Regel keine spezielle Versicherung erforderlich ist, sollten Betreiberinnen und Betreiber ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung über die Installation informieren und den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen. Mieterinnen und Mieter sollten zudem die Regelungen ihres Mietvertrags beachten und vor der Installation die Zustimmung des Vermieters einholen.